Бабий Яр - неустановленными лицами неустановленным образом неустановленными орудиями убийства в неустановленном месте в неустановленное время совершено массовое убийство неустановленных людей, останки которых не найдены.

08.03.2006

Babi Jar - Die Schlucht „mit 33.771 ermordeten Juden“ ?

Historische Tatsachen Nr. 51
Dipl. Pol. Udo Walendy

Babi Jar -

Die Schlucht „mit 33.771 ermordeten Juden“ ?

Auch an diesem Denkmal in Kiew werden Hinweise auf Babi Jar, deutsche Schuld und Zahlen abzuändern sein.

– Wissenschaftliches Sammelwerk –
Historische Tatsachen Nr. 51
Dipl. Pol. Udo Walendy

Dieses Heft ist vor Drucklegung juristisch dahingehend uberpruft worden, das weder Inhalt noch Aufmachung irgendwelche BRD-Strafgesetze verletzen oder sozialethische Verwirrung unter Jugendlichen auslosen.
Verfasser und Verleger geben anlaslich der neuen Strafrechtslage hiermit kund, nichts hinsichtlich des Geschehens in Auschwitz oder anderswo zu leugnen, sondern lediglich unter Bezugnahme auf das Recht auf freie Information fur historische Chronisten unter Masgabe strenger wissenschaftlicher Masstabe und Inanspruchnahme der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit zu berichten.
Im ubrigen stehen Verfasser + Verleger grundsatzlich auf dem Standpunkt, das es toricht ware, wirklich Geschehenes zu leugnen, das es aber zur ersten Pflicht eines Historikers gehort, die Beweislage nach allen Seiten umfassend zu prufen.


„Während des Krieges gab es einen (jüdischen Gemeindesitz), nämlich das von Ilja Ehrenburg geleitete Antifaschistische Komitee, mit dem der Jüdische
Weltkongreß ständig in Verbindung stand, …
… darf man nicht vergessen, daß die sowjetische Regierung Hunderttausenden unserer Brüder das Leben gerettet hat, als sie ihnen die Möglichkeit gab, den Nazis
zu entkommen, …

„Neue Dokumente mitgenommen“
Meldung der Presseagentur AP (Associated Press, Bern)/6,7/uz
Zahl der ermordeten Juden noch höher als geschätzt Utl: Israelische Gedenkstätte wertet Dokumente aus der Sowjetunion aus Jerusalem (AP).
Die deutschen Nationalsozialisten haben während des Zweiten Weltkrieges vermutlich rund eine Viertelmillion Juden mehr ermordet als bisher angenommen wurde. Diesen Schluß zieht Schmuel Krakowski, Chefarchivar in der israelischen Gedenkstätte Jad Vashem, nach einer ersten Sichtung von Dokumenten, die er aus der Sowjetunion erhalten hat und deren Auswertung noch in vollem Gange ist. Dieses Material könne belegen, daß die Gesamtzahl der Opfer bei der »Endlösung der Judenfrage«, die bisher auf rund 6 Millionen geschätzt wird, um etwa 250 000 höher sei, sagte er jetzt in Jerusalem.
Die Unterlagen belegen laut Krakowski erneut, daß die damals in der UdSSR verübte ‚Grausamkeit, vor allem der Deutschen, weit über alles hinausging, was wir aus anderen Ländern kennen‘. Der Archivar, selbst Überlebender des Ghettos von Lodz, erklärte weiter, es stelle sich auch heraus, daß die Evakuierung sowjetischer Juden vor den anrückenden Deutschen seinerzeit ‚weniger erfolgreich war als wir dachten. Das bedeutet, daß mehr Juden, als wir annahmen, von den Deutschen gefaßt wurden‘. U. a. zeige sich nun, daß erheblich mehr Ghettos, ‚in denen Juden lebten und später ermordet wurden‘ existiert hätten, als seither geglaubt worden sei. So könnten nun derartige Ghettos auch in der Ukraine, in Gomel in Weißrußland, in Smolensk und in vielen anderen Orten nachgewiesen werden.
Die Israelis erhielten erstmals Zugang zu diesen Dokumenten, als Krakowski und der Direktor von Jad Vashem, Jizchak Arad, im Jahre 1989 die Sowjetunion besuchten.
Später wurde ihnen erlaubt, das Material mit nach Israel zu nehmen. Es besteht vor allem aus Aufzeichnungen deutscher und sowjetischer Stellen, aus Briefen, Tagebüchern und aus schriftlichen Erinnerungen, die von dem gegen Ende des Krieges ins Leben gerufenen Jüdischen Antifaschistischen Komitee gesammelt wurden. Seit bekannt wurde, daß diese Unterlagen in Jad Vashem lagern, erscheinen dort immer häufiger Einwanderer aus der UdSSR, die nach Hinweisen auf vermißte Angehörige suchen.“

Aber 1945 gab es an die sechshunderttausend jüdische KZ-Überlebende, die kein Land aufnehmen wollte, …
Ich will Ihnen jetzt von zwei Episoden berichten, die zum Kapitel »Wie verdient man Millionen, indem man Geschichten erzählt« gehören! …“
Nahum Goldmann, „Das Jüdische Paradox“, Köln/Frankfurt 1978, S. 230, 231, 263, 180.

Nahum Goldmann leitete den Judischen Weltkongres  von seiner Grundung 1938 an bis 1977 und war von 1956 bis 1968 zugleich auch Prasident der Zionistischen Weltorganisation.

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*   *   *
Werdegang dieser Meldung über das, was ein Mann erzählt hat:
„Nazi-Judenmorde
Jerusalem – Die Nazis haben mehr Juden ermordet, als bisher angenommen. Neue Forschungen gehen von über 6,25 Millionen Opfern aus.“

Blick, (Tageszeitung), Zurich, 17. 12. 1991, S. 5 Gleichlautend Westdeutscher Rundfunk, Koln am
17. 12. 1991
The Daily Gazette World, USA 16. 12. 1991
Druck: Kolle Druck, D 4994 Pr. Oldendorf

Babi Jar –
Die Schlucht „mit 33 771 ermordeten Juden“ ?

In der Schlucht Babi Jar, nicht weit von Kiew, ja „in einem Vorort im Nordwesten von Kiew beim jüdischen Friedhof “ gelegen, soll das Einsatzkommando 4a unter
Standartenfuhrer Paul Blobel am 29. und 30. September 1941 (also binnen zweier Tage!) 33 771 Sowjetburger, zumeist Juden, erschossen haben. Anschliesend sei die Schlucht in der Weise gesprengt worden, das die Leichen allesamt unter dem herabgefallenen Erdreich zwei Jahre lang verschuttet blieben. 1943 soll derselbe Paul Blobel mit seinem Kommando, einem Bagger und 370 Juden alle wieder „enterdet“, verbrannt und spurlos zum Verschwinden gebracht haben. Man ist an die Geschichte des „Baggers von Treblinka“ erinnert, der „3000 Leichen mit einem Hub schaffte“ (vgl. HT Nr. 44 S. 17).
Spuren – wie üblich, keine! Zeugen fur die mysteriose Beseitigung aller Uberreste gibt es auch nicht, da alle Arbeitsjuden“ nach der „Enterdungsarbeit“ (welch fremdlandische Worte!) ebenfalls erschossen, eingeaschert und verschwunden sein sollen.

Nicht einmal gesprengte, umgeschichtete und mit Verwesungssubstanzen durchsetzte Bodenbestandteile gaben etwas an Beweisen her! Patronenhülsen waren nicht gesammelt, später aber auch nicht gesucht oder gefunden worden!

Das Fehlen jedweder Spuren hindert jedoch den Mitarbeiter des Instituts fur Zeitgeschichte Prof. Dr. Wolfgang Benz nicht, ohne Beweis zu behaupten, „das Spurenbeseitigen gelang nicht vollständig, nach dem deutschen Rückzug fielen der Roten Armee noch reichlich Beweise der Verbrechen von Babi Jar in die Hände.“ 1)
Im Nurnberger „Prozes gegen die Hauptkriegsverbrecher“ hat der sowjetische Anklager Oberjustizrat Smirnow am 18. Februar 1946 erklart:

„Mehr als 195 000 Sowjetbürger wurden in Kiew zu Tode gefoltert, erschossen und in ‚Mordwagen‘ vergast, darunter:
1. über 100 000 Männer, Frauen, Kinder und alte Leute in Babi Jar.

Die Zeugen L.K. Ostrovsky, C.B. Berlland, W. Ju. Davydov, Ja. A. Steyuk und I.M. Brodsky, die am 29. September1943 den Erschießungen von Babi Jar entkamen, sagten aus:‚Wir waren Kriegsgefangene im Konzentrationslager von Syretsk am Stadtrand von Kiew. Am 18.
August wurden hundert Mann von uns nach BabiJar abkommandiert. Dort legte man uns Fesseln an und zwang uns, die Leichen von Sowjetbürgern, die von den Deutschen ermordet worden waren, auszugraben und zu verbrennen. Die Deutschen hatten Granitgrabsteine und eiserne Gitter vom Friedhof dorthin gebracht. Wir benutzten die Grabsteine als Unterlagen, legten Schienen darauf und auf die Schienen die eisernen Gitter als Ofenrost.
Wir legten eine Schicht Brennholz auf die eisernen Gitter, dann eine Schicht Leichen auf das Brennholz.
Dann legten wir wiederum eine Schicht Holz auf die Leichen und begossen das Ganze mit Petroleum.
In dieser Reihenfolge wurden die Leichen in mehreren Schichten übereinander gelegt und dann in Brand gesteckt Jeder dieser »Öfen« konnte ungefähr 2500 bis 3000 Leichen fassen.
Die Deutschen hatten besondere Truppenabteilungen für die Abnahme von Ohrringen und Ringen von den Leichen und zum Ausziehen der Goldzähne.
Sobald alle Leichen verbrannt waren, wurden neue Öfen errichtet. … Die Knochen wurden in einer Mühle in kleine Stücke zermahlen, die Asche, um keine Spuren zu hinterlassen, befehlsgemäß in Babi Jar verstreut. So arbeiteten wir 12 bis 15 Stunden jeden Tag.
Um die Arbeit zu beschleunigen, benutzten die Deutschen Ausgrabungsmaschinen. Vom 18. August bis zum Tage unserer Flucht am 29. September wurden ungefähr 70 000 Leichen verbrannt.‘“ 2)

Man beachte: 100 000 erschossen – und zwar „in wenigen Tagen während dieser furchtbaren, sogenannten Aktion … Vor der Erschießung wurden alle splitternackt  ausgezogen und mißhandelt“ 3) –, 70 000 bis zum 29. 9. 1943 verbrannt, die Leichen von mit Fesseln versehenen Gefangenen ausgegraben, obgleich die Deutschen „Ausgrabungsmaschinen“ (Mehrzahl) hatten.
Diese mit Fesseln versehenen Gefangenen arbeiteten 12–15 Stunden taglich. Nach 5 Wochen ausmergelnder Arbeit gelang ihnen muhelos die Flucht. Die geschilderten »Öfen«  brannten alle vorzuglich, obgleich dies mit Holz und Petroleum gar nicht moglich gewesen sein konnte 4). Die „in kleine Stucke“ zermahlenen Knochen, wurden ausgerechnet, „um alle Spuren zu beseitigen“, im Gelande Babi Jar verstreut, wo vermutlich am wenigsten gesucht werden wurde und wo sie auch niemals gefunden wurden! – Anklager und Richter in Nurnberg schamten sich ob solcher widerlichen und primitiven Schauergeschichten nicht!
Am 14. + 19. Februar 1946 spulte der sowjetischjudische Genosse Smirnow verlogene Hastiraden in bisherigem sowjetamtlichen Stil weiter ab – „Kinder lebendig in Gruben geworfen (IMT, Bd. VII, S. 592, 593), lebendig zerrissen und ins Feuer geworfen (S. 597), mit rostigen Sägen zersägt (S. 598), in Gaswagen vergast (S. 598), im Meer ertränkt (= 3000, S. 599), Guillotine in großem Ausmaß verwendet (S. 604), Knochenmühle 200 m3 Knochenmehl erstellt, fahrbare Krematorien auf LKW verwendet (S. 644), Wandermühlen zur Vermahlung der Menschenknochen (S. 484), überall die gleiche Einrichtung der Gaskammern, überall die gleiche Planung der Vernichtungslager, der gleiche Bau der übelriechenden Todesmaschinen (Gaswagen) (S. 484), überall wurde die erste Schicht der Erschossenen mit Chlorkalk bestreut, dann zwangen die Mörder die verurteilten hilflosen Menschen, sich auf die erste Reihe der Toten zu legen, die mit einer blutgemischten ätzenden Masse bedeckt waren (S. 485), 200 000 im Lager Janow getötet“ (S. 634).Unter Bezugnahme auf Babi Jar verlas er eine „Zeugenaussage vor der Auserordentlichen Staatlichen Kommission der UdSSR uber Kiew“ von Gerhard Adametz. Auch dieser erschien naturlich nicht in Nurnberg und konnte somit ebenfalls nicht ins Kreuzverhor genommen werden.
Welcher Anklager und Tribunalrichter war denn schon an solchen Nachprufungen interessiert?! Artikel 21 des Londoner Statuts vom 8. 8. 1945 hatte sie ja allesamt verpflichtet, jegliche seitens einer der Siegermächte vorgelegten oder vorgetragenen „Dokumente“ – und um solche handelte es sich auch bei den Ergebnissen der sowjetischen „Untersuchungskommissionen“ und deren Zeugenfeststellungen! – als „allgemein bekannte historische Tatsachen“ anzuerkennen und eine Nachprüfung nicht zuzulassen!

Das diesbezugliche „Dok. USSR-80“ wurde in der blauen Serie des IMT-Prozesses nicht abgedruckt, so das Nachforschungen spateren Historikern erschwert wurden! Adametz soll ausgesagt haben:
„Unser Leutnant Winter meldete unseren Zug  dem Oberleutnant Hanisch, Zugführer der Schutzpolizei der Abteilung 1005 a. Es gab dort einen Verwesungsgeruch, der uns krank machte. Wir hielten uns die Nasen zu und den Atem an. Oberleutnant Hanisch hielt dann an uns eine Ansprache, aus welcher ich mich an die folgenden Teile noch entsinnen kann:
‚Sie sind nun an der Stelle angelangt, an der Sie Dienst tun und Ihre Kameraden unterstützen müssen.
Sie riechen schon etwas, das kommt dort hinten aus der Kirche. …‘
Wir sahen auf dem Feld ungefähr 100 Häftlinge, die von ihrer Arbeit ausruhten. Jeder Häftling war an beiden Beinen gefesselt mit einer ¾ m langen Kette.
Die Häftlinge trugen Zivilkleidung …
Die Arbeit der Häftlinge bestand, wie wir später festgestellt haben, darin, Leichen, welche an diesem Ort in zwei großen Gräbern beerdigt waren, auszugraben, zu transportieren, auf Haufen zu legen und zu verbrennen. Es ist schwer festzustellen, aber ichglaube, daß 40 000 bis 45 000 Leichen hier an dieser Stelle beerdigt waren. Ein Massengrab war in einem Panzergraben, welcher teilweise mit Leichen aufgefüllt war. Der Graben war ungefähr 100 m lang, 10 m breit und 4 bis 5 m tief. …
An dem Tage, an dem wir an diesem Ort ankamen (ungef. 10. September 1943) waren ca 3–4 kleine Leichenhaufen im Felde aufgeschichtet.‘
Es ist interessant, zu sehen, was die Faschisten unter ‚kleinen Haufen‘ verstehen. Ich zitiere weiter:
‚Jeder dieser kleinen Haufen bestand aus zirka 700 Leichen und war ungefähr 7 m lang, 4 m breit und 2 m hoch. …
Ich beobachtete hier sowie an anderen Stellen, das die folgende Arbeitsweise angewandt wurde: (Verbrennen von Leichen). Die Leichen wurden mit eisernen Haken an einen bestimmten Ort geschleppt und dort auf eine Holzunterlage gelegt. Anderes Holz wurde dann ringsum angelehnt, das ganze mit Öl und Benzin übergossen und angezündet. …
Ungefähr am 29. September 1943 brachen um 4.15 Uhr früh bei starkem Bodennebel etwa 30 Häftlinge aus. Sie hatten ihre Fußketten abgestreift …“ 5)

Kiew – Nordwest

Babi Jar = hiervon im Nordwesten, nördlich vom Lazarett und Friedhofgelände

Stadtplan bearbeitet v. Vermess. Abt. 16, Heeresgruppe Kiew, Juli 1918

Die hier nur auszugsweise wiedergegebene Anklage des Genossen Smirnow erscheint uns als Musterbeispiel sowjetischer Frechheit, Primitivitat und Unlogik an sich als zu grotesk, um einer wissenschaftlichen Analyse unterzogen werden zu sollen. Doch angesichts der internationalen Bedeutung der Urteile von Nurnberg 1945–1947 scheint dieses dennoch notwendig zu sein.

(1) Welch Unsinn ist es, zu unterstellen, ein Oberleutnant hatte vor einem Zug Schutzpolizisten eine Ansprache in einer Situation gehalten, da sich die Angetretenen die Nase zuhielten und den Atem anhielten, und erklart, „Sie riechen schon etwas, das kommt dort hinten aus der Kirche“, wahrend sich in Wirklichkeit dicht neben ihnen „auf dem Felde 3–4 Scheiterhaufen mit je 700 Leichen aufgehäuft“ befunden haben sollen!

(2) Wie kann die geschilderte „Arbeitsweise“ zur Verbrennung von so zahlreichen Leichen auf grosen offenen Scheiterhaufen „angewandt“ worden sein, wahrend die Sowjets selbst eingestanden, das sich analoge Versuche nach der gewaltigen Schlacht von Stalingrad im Winter 1942/1943 nicht bewahrt haben und man erneut zur Bodenbestattung uberzugehen gezwungen war?4)

(3) Wie konnen Haftlinge mit schweren Fusketten uberhaupt solche „Arbeiten“, wie geschildert, ausfuhren?
Und dies zumal in einer Zeit, da angesichts des rasanten Vormarsches der Roten Armee Eile geboten war, „Ausgrabungsmaschinen zur Verfugung standen“ und es galt, „40 000–45 000 Leichen“ – bzw. „70 000, 100 000, 120 000 oder gar 200 000“! – zu verbrennen und samtliche Spuren zu beseitigen?

(4) Was mussen das fur Fusketten gewesen sein, die die Haftlinge wochenlang als Fesseln bei ihrer muhseligen Arbeit ertragen haben, die sie aber dann plotzlich offenbar leicht und gleichzeitig „abstreifen“ konnten? 1991 erfahrt man dann, Vladimir Davidov habe „bei einer toten Frau ein paar rostige Scheren gefunden, mit deren Hilfe er seine Fußketten aufbekommen habe, – obgleich sie geschmiedet waren“. 6)

(5) Genosse Smirnow berief sich auf den mit tausenden von Leichen angefullten Panzergraben. Er auserte sich jedoch mit keinem Wort daruber, wann denn dieser Panzergraben wo angelegt worden sein soll? Das behauptete Massenverbrechen soll bekanntlich unmittelbar nach Einnahme Kiews durch die Deutschen ausgefuhrt worden sein. Also muste es sich um einen russischen Panzergraben handeln. Doch einen solchen gab es nicht! War doch die Strategie der Roten Armee 1941 ausschlieslich darauf ausgerichtet, sofort bei dem vom Kreml auszulosenden Kriegsbeginn weit „in das Hinterland des Feindes vorzudringen“. Bei dieser strategischen Planung waren keine solchen Verteidigungsanlagen, geschweige denn weit im eigenen Hinterland, vorgesehen gewesen ! 7) Im ubrigen sollten – den von der Literatur ubernommenen „einhelligen“ Aussagen zufolge – jene Massenmorde am 29. + 30. 9. 1941 nicht in einem Panzergraben, sondern in einer Schlucht begangen worden sein!

(6) Beachtlich fur die behaupteten „Einsatzgruppen-Morde“ in der zweiten Halfte des Jahres 1941 oder auch 1942, so auch hier fur Babi Jar bleibt:
Die Sowjets haben die Weltoffentlichkeit uber derartige Verbrechen – „40 000 – 45 000“ hier, „2 ½ Millionen Massenmord-Opfer“ insgesamt ! – in keiner Weise zeitgerecht informiert, obgleich ihre Partisanen davon Kenntnis  hatten erlangt haben mussen!
Und in Kiew waren auf Grund umfangreicher Brandlegungen, an denen masgeblich Juden beteiligt waren 8), und Heckenschutzeneinsatzen deutsche  ergeltungsmasnahmen durchgefuhrt worden, zu denen sogar  15–18 Mann des Sonderkommandos (Sk) 4a abkommandiert worden waren. Diese Masnahmen, uber deren Ort und Umfang nichts Definitives bekanntgeworden ist, wurden nach den Grundsatzen des Kriegsrechts durchgefuhrt und erfasten keineswegs die judische Bevolkerung, sondern nur Tater und wohl auch Tatverdachtige.
Diese Masnahme der Wehrmacht hatten die Sowjets nicht zum Anlas genommen, anzuprangern.

Entwicklungsgeschichte
Die ersten Berichte über „die Massaker von Babi Jar“ erreichten die westliche Öffentlichkeit  durch die Jewish Telegraphic Agency (JTA) im Oktober 1941. Ausschließlich von dieser Quelle wurden die weiteren Informationen vermittelt.
JTA war wahrend des Zweiten Weltkrieges der Hauptverbreiter judischer Nachrichten von Europa und pragte bereits am 22. November 1942 als erste den Begriff „Holocaust“ fur das, was den Juden von den Deutschen angetan werde. JTA operierte von New York City, aber auch von einem Buro in London aus und pflegte Kontakte zum polnischen Untergrund und zum Jewish-Anti-Fascist Committee in Kuibyshew, dem Regierungssitz der UdSSR wahrend des Ruslandfeldzuges.
Am 16. 11. 1941 berichtete JTA unter Berufung auf eine „unanfechtbare Quelle irgendwo in Europa“, das „in Babi Jar 52 000 Frauen und Kinder erbarmungslos und systematisch in Einklang mit der kaltblütigen Nazi-Ausrottungspolitik ermordet“ worden seien. Am 31. 12. 1941 – nach 6-wochigem Schweigen uber dieses Thema – verlautete JTA aus Kuibyschew:
„Die Nazi-Militärführung hat Tausende von Juden in einem verminten Friedhofgelände von Babi Jar zusammengepfercht. Die Opfer, die meisten von ihnen Frauen, wurden anschließend von den explodierenden Minen getötet.“
Am 6. Januar 1942 uberreichte Ausenkommissar Molotow – wohl inspiriert von seiner judischen Frau, die Mitglied des Zentralkomitees und Industrieministerin war – den westlichen Alliierten in einer diplomatischen Note die Geschichte von Babi Jar, diesmal allerdings in der Version, das „die deutschen Banditen 52 000 Kiewer Juden in eine Grube auf dem Jüdischen Friedhof in Babi Jar schichtweise »machine-gunned« (also mittels Maschinengewehren) niedergemacht“ hatten.
Am 28. Oktober 1942 meldete JTA unter Berufung auf sowjetische Partisanen:
„Diese Exekutionen bei Babi Jar in Kiew wurden täglich weiter durchgeführt. Berge von Leichen wurden aus Frachtkarren (carts) jeden Tag in den Dnjepr gekippt. …
Die Deutschen haben 32 jüdische Waisenkinder mit Panzern überfahren, andere Waisenkinder mußten sie begraben.“  1943 wurde es still um jene „52 000 Ermordeten von Babi Jar“. Am 28. Februar 1944 verwies der Moskauer Rundfunk indessen auf „die deutschen Exzesse in Kiew“ ohne Erwahnung von Juden oder Babi Jar: „Während der deutschen Besetzung von Kiew wurden mehr als 195 000 Sowjetbürger zu Tode gequält, erschossen, vergiftet in Gaswagen.“ 9)
Inzwischen hatte sich das NKWD eingeschaltet. Seine Fahigkeit war bekannt, jeden beliebigen Zeugen zu jedweder Aussage zu bringen. Prawda und Iswestija, sekundierten mit der Nachricht, 40 000 Kiewer Einwohner hatten einen Brief an Stalin unterschrieben, aus dem hervorginge, das in Babi Jar mehr als 100 000 Menschen ermordet worden seien. Die westliche Presse ubernahm, wie mit der New York Times vom 29. November und 4. Dezember 1943 belegt, diesen „Tatbestand“.
War ja schlieslich „amtlich“ verlautbart worden!
Im November 1943 war eine Gruppe westlicher Journalisten, unter ihnen der New York Times Korrespondent W. Lawrence, nach Kiew eingeladen worden. Er berichtete, das die „von dem Massaker übrig gebliebenen Nachweise dürftig“ waren und nicht ein einziger Kiewer Burger gefunden wurde, der als Zeuge etwas daruber zu berichten wuste.10) Dies hinderte jene Zeitung jedoch nicht, am 4. Dezember 1943 erneut kritiklos die sowjetischen Anklagen von „100 000 in Kiew umgebrachten Sowjetbürgern“ zu ubernehmen.
Die west-alliierte Propaganda feuerte allerorten sowjetische Greuel- und Falschungsmunition. Beispiel Katyn: Die verlogene sowjetische Version vom „Tatgeschehen“, derzufolge die Deutschen die Morder an den 14 500 polnischen Offizieren seien, wurde ungeachtet besserer Kenntnis bis weit uber das Kriegsende hinaus ubernommen.
Beispiel Lemberg: Bereits im August 1941 hatte Associated Press eine Tass-Meldung kritiklos weiterverbreitet, derzufolge zahlreiche Burger „ein deutsches Massaker in Lemberger Gefängnissen an 40 000 Ukrainern Ende Juni 1941 bezeugten“, obgleich die Deutsche Wehrmacht Lemberg erst am 1. Juli 1941 eingenommen hatte und eine grose Zahl Ukrainer kurz zuvor dort vom NKWD ermordet worden waren!
Das Hauptquartier der 12. U.S. Armee in Europa – so New York Herald Tribune vom 1. Mai 1945 – lies „100 000 Kiewer Bürger“ nicht in Babi Jar verschwinden, sondern unter Hinweis auf die Aussage eines gefangenen deutschen Arztes – Gustav Stubbe – mittels „Phenolspritzen von Nazi-Ärzten“. Man erspare sich die Suche nach den Spuren. Die gibt es auch nicht.
Im Fall Babi Jar haben die Sowjets ihre artspezifische Methode angewandt wie im Fall Katyn und spater in Auschwitz: zunachst aufwendige Pressekampagne, dann „gerichtsmedizinische Untersuchungskommission“ mit umfangreichem „Bericht“ und anschliesend „Kriegsverbrecherpozesse“ 11), jeweils in eigener Regie ohne Rucksicht auf das Leben deutscher Menschen, ohne Rucksicht auf Recht und Wahrheit! Die Vernichtung deutscher Menschen und Deutschlands uberhaupt war ja ihr Kampfziel! Daran andert auch die Tatsache nichts, das – der internationalen Optik wegen – fur die „gerichtsmedizinische Untersuchung“ in beiden Fallen einige naive Reporter (im Fall Katyn mit dabei der amerikanische Botschafter Harriman und seine Tochter) hinzugezogen wurden. Ihren Forschungseifer (im Fall Katyn) hat man freilich zu dampfen verstanden, zunachst mit monatelanger Verzogerung, dann mit unbeheizten Zelten, die man ihnen im Winter 1943/44 zur Verfugung stellte.
Im Fall Babi Jar klappte die Regie zunachst nicht ganz so.
Das wurde erst nach Kriegsende anders. Man „fand deutsche Akten“. Und so wurden fur die Propagandaknechte, Kirchenapostel und alle sonstigen neureichen Moralprediger, wie man sie insbesondere unter den „wissenschaftlichen Literaten“ mit und ohne Professorentitel, den politischen Bildungsstellen 12) und Schulbuchautoren findet, die bei allen offentlichen Schaustellungen anzutreffen sind, die unkritisch ubernommenen Einsatzgruppenmeldungen die einzigen Beurteilungskriterien.
Diese Herrschaften schreiben Auftragsromane, kopieren unbewiesene Behauptungen hochgelobter Zeitgrosen, predigen selbst an Universitaten oder als Gutachter vor Gericht das, was gewunscht wird, und zwar ohne Sachverstand und ohne Gewissen nach dem unverandert opportunen Motto Sefton Delmers: „Dreck, Dreck und nochmals Dreck“ auf Deutschland bzw. die deutsche Geschichte.


Videofilm: „Der Prozeß von Babi Jar“


Zunächst galt es, den „Tatort“ zu erkunden.
Schon hierbei taten sich die Ankläger schwer.
Sowjetunion heute, die Zeitschrift der Sowjetbotschaft in Bonn/Koln, verwies am 29. 1. 1991 auf eine Anfrage nach der genauen Lage von Babi Jar lediglich auf eine Gedenkstatte in Kiew; man moge sich dort erkundigen. Naheren Aufschlus erwarteten wir von einem Videofilm „Der Prozeß von Babi Jar“, der von der Frankfurter Studio- und Programmgesellschaft, einem Unternehmen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, vertrieben wird. Hiernach liegt die Bergschlucht Babi Jar in einem Vorort von Kiew. Punkt.
Vier Tage nach Eroberung der Stadt durch die deutsche Wehrmacht hatten Angehorige der Einsatzgruppe C und des Sicherheitsdienstes (SD) sowie Polizeieinheiten und ukrainische Hilfstruppen 33 771 Juden teils mit Genickschus, teils mit Maschinengewehren umgebracht.
Es handele sich um „das größte Massaker in der Geschichte der Ukraine unter deutscher Besetzung“.
„Der Prozeß von Babi Jar zeigt Ausschnitte aus dem Kriegsgerichtsverfahren des Jahres 1946 in Kiew gegen 15 Deutsche, darunter 3 Generale. Insgesamt werden Aussagender Angeklagten, Zeugenvernehmungen, Verhöre, Urteilsverkündung und öffentliche Hinrichtung von 12 der 15 Angeklagten dokumentiert. Bild- und Tonmaterial wurden 1989 überhaupt zum ersten Mal gezeigt.“
Warum eigentlich so spat? Inhalt dieses Filmes:
Das Filmmaterial stammt aus dem sowjetischen Staatsarchiv in Kiew, das samtliche Dokumentationen uber diesen Fall enthalt. Doch seltsam:
„Es gibt nur wenige Fotos sowohl von den ntersuchungskommissionen als auch den Ausgrabungen vom November 1943. Originalfotos oder Dokumente oderFunde von den Massenverbrechen als solchen gibt es keine.
Das Prozeßmaterial ist nur unvollkommen.“
Man hole tief Luft und verweile einen Augenblick angesichts dieser dokumentierten Aussage!
Willi Dresen, Staatsanwalt und stellvertretender Behordenleiter der Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg, hingegen schafft es, nachfolgende „Dokumentarfotos von den Verbrechen in Babi Jar“ zu veroffentlichen, die allesamt plumpe Malereien  sind. Sie sagen zudem uber Verbrechen gar nichts aus.
Deutsche Soldaten sind nicht sichtbar. Alle Gestalten sind dunkel/helle Farbkleckse!
Willi Dresen und Ernst Klee schaffen es auch, langatmige Greuelromane aus der sowjetischen Zeitschrift Junost kritiklos zu ubernehmen und als authentische Tatsachenberichte auszugeben,13) die dann spater die Autoren von „Die Schoah von Babi Jar“ wiederum abschreiben und als Quellenbeleg den Staatsanwalt Willi Dresen anfuhren.14)
Der genannte Videofilm vermittelt nur sehr unzusammenhangende Ausschnitte aus dem sowjetischen Schauprozes, Aussagen von „Zeugen“ und Angeklagten, die so auswendig gelernt und selbstbelastend vorgetragen wurden (die 3 deutschen Generale waren weder zu sehen noch mit Namen erwahnt), wie man dies bei samtlichen sowjetischen Schauprozessen der Stalin-Ara gewohnt ist. Auser diesen Aussagen, die keinen Geschehensvorgang rekonstruieren, erfahrt der
Betrachter keinerlei Beweisfuhrung, kein einziges Foto, keinen Fundgegenstand. Dem Betrachter wird auch vorenthalten, was das „Gericht“ uberpruft und erwiesen haben will. Warum wohl ist selbst „das Prozeßmaterial nur unvollkommen“, wo doch die Sowjets 1946 Zeit und Machtmittel genug hatten, um alle Beweisgrundlagen zu erforschen und zu prasentieren?
Bewuste Tatsachenverdrehungen werden zusatzlich dadurch bestatigt, „daß die sowjetische Regierung jahrzehntelang versucht hat, die Tragödie von Babi Jar vergessen zu machen oder zu verfälschen. Sogar ein Vergnügungspark oder eine Sportstätte sollten in dieser Schlucht errichtet werden.
Das Kriegsdenkmal, das 1978 errichtet wurde und auf mehr als 100 000 Mordopfer der Deutschen verweist, steht nicht in der Schlucht von Babi Jar, sondern in der Stadt Kiew. Es gibt keinen Hinweis, daß die meisten Opfer Juden waren. Erst im Jahr 1988 wurde in Kiew ein Babi Jar Zentrum gegründet.“
So der Kommentator des genannten Videofilms. Er hat verschwiegen, das die Sowjets nach Kriegsende aus der Schlucht von Babi Jar „eine städtische Müllkippe, nachher auch eine Müllverbrennungsstelle“ gemacht haben! 15) Andere behaupten: einen Sportplatz! 16) Beide haben recht: Die Schlucht wurde mit stadtischem Mull aufgefullt und darauf ein Sportplatz angelegt! Man kann dies weder als „museale Rekonstruktion“ noch als gedenkwurdige Anlage einstufen.
Zur Sache ist in dem Film nichts weiter ausgefuhrt.
Die langwierigen Szenen uber die gegenwartigen Lebensablaufe in Kiew tragen nichts zur Aufhellung der historischen Ereignisse bei.
Um Aufklarung, wie sie in jedem kleinen Kriminalfall von der Polizei aller Lander gehandhabt wird, hat sich die russische Regierung bei diesem „größten Massaker in der Geschichte der Ukraine unter deutscher Besetzung“ seit Ende 1943 nicht bemuht; auch nicht unter Perestroika - und Glasnost-Vorzeichen. Ihre Anklagepostulate gegen die (in diesem Fall) Einsatzgruppe  C, deutsche Polizei und Wehrmacht beherrschen indessen nach wie vor alle ihre Propaganda-Medien so, als sei der Beweis langst erbracht und bedurfte keiner Beweisfuhrung mehr.
Auf dem Monument von Kiew fur Babi Jar ist das Gedenken an die „sowjetischen Bürger, Kriegsgefange- nen und Offiziere, die von den deutsch-faschistischen Okkupanten erschossen wurden“, beschworen.


Der britische Geheimdienst hatte nichts erfahren


Ein offizielles britisches Dokument ist in diesem Zusammenhang außerordentlich aufschlußreich:
„Die beste britische Nachrichtenquelle über die russischen Fronten war nicht die sowjetische Regierung oder die russische Militärmission in London, sondern die britischen Dechriffrierbehörden, die über den Enigma-Verkehr 17) der deutschenStreitkräfte an der Ostfront informiert wurden …
Gegen Ende 1941 protestierte die britische Regierung auf höchster diplomatischer Ebene gegen die Weigerung der sowjetischen Behörden, sie über ihre eigenen Belange mit Nachrichten zu versorgen; und sie wiederholte ihren Protest gegen Ende 1942 und im Januar 1943. …
Zu Beginn des Jahres 1942 waren die Russen immer noch nicht gewillt, selbst technische Geheiminformationen über erbeutete Waffenausrüstung des Gegners mit England auszutauschen.

Kein  Hinweis darauf, das die Opfer Juden waren!18)

Aber in London, so gut wie in Moskau schien allein der Versuch, die Nachrichtenkontakte zu intensivieren, den Widerstand der Russen hiergegen zu vergrößern. …
Noch im August 1942 berichtete das vereinte Nachrichtenkomitee der Engländer und Amerikaner, daß weder London noch Washington bislang von Rußland irgendeine Geheimnachricht von Wert über die deutschen Operationen oder Absichten erhalten habe. Und auf der Casablanca-Konferenz im Januar 1943 beschwerten sich immer noch die Generalstäbe der Vereinigten Staaten und Englands über die Schwierigkeit, von den Russen Informationen zu erhalten, selbst um ihnen Hilfe zukommen zu lassen. Schon bald nach dem deutschen Angriff auf Rußland erhielt Whitehall 19) eine reguläre Nachrichten-Übersicht über den Verlauf der Operationen mit Hilfe des geknackten Enigma-Codes.“ 19)

 „Babi Jar, September 1941: Jüdische Sowjetbürger oberhalb der Schlucht. Vor der Ermordung werden sie gezwungen, sich auszuziehen.“
Ernst Klee/Willi Dresen, „»Gott mit uns« Der deutsche Vernichtungskrieg im Osten 1939–1945“, Frankfurt/M S. Fischer Verlag 1989, S. 125.
Das als „Fotodokument“ ausgegebene Bild ist ein durchgängiges Gemälde. Die Gestalten bestehen aus helldunklen Farbklecksen ohne Schattenübergänge und genaue Konturen. Die Machart ist die gleiche, wie man sie bei den meisten solcher Greuelbilder findet.
Für eine Mordszene gibt das Bild nichts her. Kein deutscher Soldat ist erkennbar. Herkunft ist unbekannt. Ortsbestimmung bleibt anonym.

„Babi-Jar, September 1941: Die Mörder wühlen in der Habe der Ermordeten.“
Ernst Klee / Willi Dresen „ Gott mit uns Der Vernichtungskrieg im Osten 1939–1945“, Frankfurt/M 1989 S. Fischer Verlag, S. 125.
Das typische Greuelgemälde in hell-dunkel-Kontrasten ohne klare Konturen und Gesichter, ohne Ortsbestimmung, Herkunftsnachweis, Bestätigung wird als „Fotodokument“ mit verbindlichem Text für angebliches historisches Geschehen ausgegeben!

Widerlich! Erkennen kann man nichts Konkretes, was die Ausschnittvergrößerung noch deutlicher macht.
Mitherausgeber dieser Machwerke ist Staatsanwalt Willi Dreßen, stellvertretender Behördenleiter der Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg!

„Zeugen und Wissenschaftler berichten“
Der Weltjudenkongres hat 1943 in dem von ihm in New York herausgegebenen „The Black Book“ als Opfer von Babi Jar 50 000 – 80 000 Juden genannt und das Fehlen bzw. „die restlose Beseitigung jeglicher Spuren“ bestätigt. 20)
„Zeuge“ Aloshin (Vorname bleibt ungenannt) wuste  zu berichten, nicht etwa, was er selbst gesehen hatte, sondern was ihm „ein deutscher Architekt, der sich der Tat rühmte“, erzahlt hat: Erschießen der Juden mittels Maschinengewehren auf einer Plattform oberhalb der Schlucht, dann seien die Leichen in die Schlucht geworfen und von Kriegsgefangenen begraben worden, was mehrere Tage Zeit in Anspruch nahm. – Also keine Minen, keine Sprengung der Schlucht! Doch das stimmt nicht. Nicht mit „Maschinengewehren“ und nicht „oberhalb“, sondern „mit Genickschuß in der Schlucht“ seien 33 771 Menschen ermordet worden.21)Auch „das Zweite deutsche Fernsehen bestatigt“ in der Schlucht, allerdings dort vor einer Grube“.22) Nein, stimmt auch nicht: „Als sie (die Juden, – d. Verf.) nach der Prügeltour die Schlucht erreichten, mußten sie sich, aufgeteilt in kleine Gruppen, reihenweise auf den Boden legen. Dann trat das Erschießungskommando in Aktion. Eine MG-Salve, ein paar Schaufeln Erde, die die Leichen nur notdürftig bedeckte, dann wurde die  nächste Gruppe in die Schlucht getrieben.“ 23)
Jeder, der schon einmal ein MG – ein leichtes oder schweres Maschinengewehr – gesehen hat, weis, das es nahe der Mundung eine Standerung zur Gewichtsauflage, Richtungsunterstutzung, Sicherung der Patronenzufuhr und zum Abfangen des Ruckstoses hat. Dies bedeutet, das es – im Gegensatz zur Maschinenpistole – vom MG-Schutzen im Liegen am Boden zu verwenden ist. Dies wiederum hat zur Folge, das es zur Ermordung von am Boden liegenden Menschen nicht geeignet ist.
Prof. Dr. Wolfgang Benz „weis“ es anders: In der Schlucht „befanden sich 3 Gruppen mit Schützen, mit insgesamt etwa 12 Schützen. … Die Schützen standen jeweils hinter den Juden und haben diese mit Genickschüssen getötet. …“ 1)
Die 150 Täter24) hatten wahrlich viel zu tun: Morgens um 8.00 Uhr Sammeln am Stadtrand, die Ankommenden nach Waffen durchsuchen. Kein Zeuge hat zwar davon berichtet, doch ware es unrealistisch, dies  nicht zu berucksichtigen! Und das dauert und dauert!
Lautsprecher? Hat niemand gesehen oder gehort! Dann Abmarschieren.
„Die Juden waren in die Nähe der Schlucht bestellt worden, in Fußmärschen legten sie den Weg zurück.“ 1)
Ankunft? Hat niemand in der Zeit festgehalten. Jedenfalls bleiben fur „das Erschießen von 33 771 Juden mit Genickschüssen“ hochstens 36 Stunden. Doch das kann nicht ausreichen:
„Kurz vor Babi Jar wurden noch alle verprügelt. … (jeder Tater verprugelte somit 225 Leute; und das dauert und dauert!) … mit Knüppelschlägen in die Schlucht getrieben, … Kinder lebendig in die Schlucht geworfen.“ 24)
„Kurz vor der Schlucht mußten Sie an Sammelstellen auf freiem Feld Gepäck, Wertsachen, schließlich die Kleidung ablegen, jedes Kleidungsstück an einer bestimmten Stelle.“ 1)
Und auch dies dauert und dauert!
Pro „Schutze“ verblieben = 2814 in weniger als 36 Stunden, = 78 in weniger als 1 Stunde, = in weniger als 46 Sekunden ein treffsicherer Genickschus, ohne Pause, ohne Essen, ohne Schlafen, ohne Widerstand der Opfer, ohne Ladehemmung, auch bei Dunkelheit, un-entwegt! Wollten „die Schutzen“ auch schlafen und essen, so hatten sie fur eine Kugel erheblich weniger als. Minute Zeit gehabt, einschlieslich Nachladen und Überschaufeln der Lagen Leichen mit einer dünnen Sandschicht! Und dann haben sie noch abgezahlt! Irrsinnig!
Das bietet uns Prof. Wolfgang Benz an!
Das alles stort die Geschichtenerzahler ebensowenig wie die fehlenden Funde. Ihnen genugt ein gefalschtes Stuck Papier, um auch „allein im Raum Kiew fast 200 000 für hingerichtet, erschossen, erschlagen, vergast“ zu erklaren.23)
Doch halt: Der Mord hat in einer Hohle stattgefunden!22)
Stimmt wohl doch nicht:
„Die Juden wurden den Schützen über die Schluchtabhänge zugeführt. … Die Juden wurden von uns 25) bis zum Muldenrand hingeleitet. Dort sind sie dann von selbst die Abhänge hinuntergelaufen.
… Die nachfolgenden Juden mußten sich auf die Leichen der zuvor erschossenen Juden legen. Die Schützen standen jeweils hinter den Juden und haben diese mit Genickschüssen getötet.“ 26)
Stimmt wiederum nicht: Auf die Laufenden wurde geschossen.“ 27)
Stimmt auch nicht:
„Sie mußten sich entkleiden; mit Schußwaffen wurden die nackten Menschen getötet, so daß sie den steilen Abhang hinunterstürzten.“ 28)
Da gibt es aber noch einen „Hauptzeugen“, den in Odessa geborenen judischen Lagerarbeiter Vilkis (auch ohne Vornamen) aus Kiew. Er kam – dem Bericht in „The Black Book“ zufolge – in das deutsche Konzentrationslager direkt gegenuber der Strase von Babi Jar.
Mitte August 1943 seien 100 Haftlinge von den deutschen Behorden ausgesondert und aneinandergekettet (also nicht jeder einzeln mit Fusketten versehen) worden. So musten sie die Leichen ausgraben und sie zu den Scheiterhaufen zerren. Doch gruben sie erst „mehrere Tage“ an einer falschen Stelle, wo sich gar keine Leichen befanden, bis jemand von dem fruheren Mordkommando kam, der wuste, wo sie schaufeln musten (kein Hinweis auf einen Bagger!).
Nach 2 Jahren war offensichtlich nicht mehr zu erkennen, wo 33 771 Leichen verscharrt worden waren!
Und dies, obgleich Zeugen vor der Sowjetkommissionerklart hatten, „die dünne Sanddecke über den Opfern blieb in Bewegung.“
– Die Erdmassen bedeckten die Leichen nur notdürftig.“ 29)
Anders „erinnerte sich“ ein anonym bleibender russischer Hauptmann vor der Sowjetkommission:
„Wir hatten den Sand in der Schlucht wegzuschaufeln, und nachdem wir etwa in Tiefe von drei Meter Erde auf einer Länge von 20 Metern und Breite von 15 Metern freigelegt hatten, stießen wir auf die ersten Leichen. Wir hatten die Leichen herauszunehmen.
Nicht weit von uns entfernt, waren deutsche Kommandos damit beschäftigt, aus Granitblöcken und Eisenteilen, die von einem nahegelegenen jüdischen Friedhof kamen, Verbrennungsöfen zu bauen. Diese Arbeiten funktionierten zuerst nicht, und erst als ein deutscher Fachmann eintraf, wurden mehrere solcher Öfen gebaut. 30)
Die neuen Öfen waren so errichtet, daß jeder von ihnen kreuz und quer übereinander gelegt einige hundert Leichen aufnehmen konnte, wobei jeweils eine Schicht in diesen Öfen aus hundert Körpern zu bestehen hatte. Diese wurden mit Öl bedeckt und dann geteertes Holz dazwischengelegt. Meine Mannschaft hatte in einem solchen Ofen 3800, in einem anderen 1200 innerhalb 6 Wochen zu verbrennen. Ich bin gewiß, daß bis zur Beendigung der Arbeiten in der Schlucht von den russischen Arbeitskommandos zwischen 70 000 bis 80 000 Tote ausgegraben wurden.“  29)
Marmorgrabsteine wurden vom judischen Friedhof geholt, damit die Scheiterhaufen in Form von Ofen angelegt, dann eine Lage von 100 Leichen  daraufgelegt, dann Holzscheite, dann wieder Leichen und so das ganze mit Benzin angezundet. Doch das bewahrte sich nicht. Dann „holte man Eisenschienen vom jüdischen Friedhof, die rund um die Gräber herumlagen“ und baute damit das Fundament. Nun war „das Brennen erfolgreich“. „Jeder Scheiterhaufen brannte 2 Nächte und einen Tag.“
„Die am 19. August 1943 begonnene Arbeit war am 28.
September 1943 beendet und nichts war mehr zu sehen.“
Mehr wuste der „Zeuge“ Vilkis nicht zu berichten.20)
– So stigmatisieren die Anklagen, – eine Zumutung an  den gesunden Menschenverstand! Der einzige angebliche Augenzeuge, den Der Spiegel  Nr. 39/1988 S. 158 zitiert, konnte noch nicht einmal mit Namen benannt  werden. Makaber!
Doch Staatsanwalt Willi Dresen von der Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg  hilft aus mit dem Bericht des Jakow Abramowitsch Kapjer, der zweimal aus Babi Jar entkam.
Er hat nicht nur gehort oder gesehen, sondern „selbst mit Hand angelegt“:
„Die Knochen, die nach der Verbrennung der Leichen zurückgeblieben waren, zerstampften wir mit Mörsern, siebten sie durch ein Sieb, vermischten sie mit Sand und streuten beides zusammen aus, um die Wege zu ebnen. …
In Babi Jar befand ich mich mit den anderen Häftlingen etwa 2 Monate. In dieser Zeit wurden etwa 120 000 Leichen verbrannt. Den letzten Ofen errichteten wir für uns selbst. …“ 31)
Also: Nicht 33 771, nicht 100 000, sondern 120 000 verbrannt und alle Spuren getilgt! Statt nur deren Asche zu beseitigen, wurde das gleiche Volumen Sand mehrfach bewegt: ausgegraben, herbeigeschafft, ausgekippt, vermischt, wieder aufgeladen, weggeschafft, Wege verfestigt.
Nur mal so. Durch Gefangene mit Fußfesseln, – angesichts sowjetischer Luftherrschaft. – Irre.
Doch es soll ja noch anders gewesen sein: Einem „Affidavit von Blobel“ zufolge hatte man sich das muhselige Ausgraben und Aufturmen der Leichen auf Scheiterhaufen ganz erspart, war ja auch unnotige und zeitraubende Arbeit:
„Der Angeklagte Blobel erklärte in einer vom 18. Juni 1947 datierten eidesstattlichen Erklärung – so Richter Speight am 8.
April 1948 in Nürnberg –, daß er im Juni 1942 von Gruppenführer Müller mit der Aufgabe betraut wurde, die Spuren der von den Einsatzgruppen im Osten durchgeführten Exekutionen zu entfernen. Er überläßt nichts der Einbildungskraft:
‚Bei meinem Besuch im August besichtigte ich selbst die Verbrennungen von Leichen in einem Massengrab bei Kiew.
Dieses Grab war ungefähr 55 m lang, 3 m breit und 2½ m tief. Nachdem die Decke abgehoben worden war, wurden die Leichen mit Brennstoff bedeckt und angezündet.
Es dauerte ungefähr 2 Tage, bis das Grab bis zum Boden durchgeglüht war. Danach wurde das Grab zugeworfen, und alle Spuren waren damit so gut wie verwischt.‘“ 32)
„Die Leichen wurden auch unter der Erde verbrannt.“ 28)
Wer solche Grotesken für ernste historisch-wissenschaftliche Belege ausgibt und als „Richter“ auch noch absegnet, weiß, daß er freie  Erfindungen verwendet, eine solche Aussage eines Gefangenen nicht unter normalen Voraussetzungen zustande gekommen sein kann und daß nichts  Substantiiertes zur Untermauerung von Anklagen vorhanden ist! Er weiß aber auch, was er selbst für ein niederträchtiges Schindluder mit Menschen und Völkern treibt!


Leichtes Maschinengewehr im Einsatz.
Bild oben: verschanzt im Erdbunker am Sambek in Rußland.
Unten: Am 20. November 1943 beim Angriff auf Brusilow, diesmal mit Schulterstütze.

Fotos: Rudolf Lehmann, „Die Leibstandarte im Bild“, Osnabruck 1983, S. 148 + 248
Beide Fotos belegen, daß selbst ein leichtes MG zur Ermordung am Boden liegender Menschen völlig ungeeignet ist.




Keine Luftbilddokumente

Zwei Monate – laut „The Black Book“ vom 19. 8. – 28. 9.1943, also 1 Monat und 1 Woche – lang unentwegte Feuer tags und nachts – und kein einziger sowjetischer Aufklarer ist hingeflogen, um mit Luftaufnahmen das „historische Geschehen“ dokumentensicher festzuhalten und der Weltoffentlichkeit zu unterbreiten! Schlieslich seien dort jeden Tag 2000–3000 Leichen unter offenem Himmel ohne jedwede Vorsorge gegen Feindsicht aus der Luft verbrannt, die Asche zermahlen, mit Sand vermischt, weggeschafft und Wege verfestigt worden!
Geradezu leichtsinnig, wenn man bedenkt, das die Rote Armee sich ausgerechnet in diesen Monaten in zugigem  Vormarsch befand und in der Lage gewesen ware, mit Hilfe von Fallschirmjagern ihre tagsuber in offenem Gelande „mit Ketten an den Füßenschwer schuftenden Genossen zu befreien:
Im Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht ist fur den 29. August 1943 vermerkt:
„Bei der 6. Armee setzte der Gegner die Umfassung des XXIX. AK fort. Am rechten Flügel der 8. Armee erzielte er 5 Durchbrüche, die zu einer Zurücknahme der Front zwangen. 33). Die feindliche Luftwaffentätigkeit stieg im Laufe des 28.8. mit insgesamt 2700 Einflügen sehr stark an.“
Am 19. September 1943 heist es dort:
„Vor Kiew griff der Feind an. Doch gelang das Absetzen. In die große Lücke, die zwischen der 19. und der 8. Pz.Div. entstanden ist, stieß der Feind scharf nach; Abwehr wird durch die Luftwaffe geführt.“
Am 22. September 1943:
„Der Absetzbewegung auf Kiew folgte der Feind; nördlich Kiew drang er über den Dnjepr vor. Die 9. Armee stand im Kampf gegen durchbrechende feindl. Panzer sowie gegen Fallschirmjäger und Banden in ihrem Rücken. …“
Am 23. September 1943:
„Südl. Kiew setzte der Feind mit schwächeren Kräften über den Dnjepr. Gegen den Brückenkopf drängte er scharf nach.“
Am 27. September 1943:
„Bei der 8. Armee mußten die Brückenköpfe nördl. Kiew  verkleinert werden. Ein feindl. Einbruch wurde abgeriegelt, eine feindl. Fallschirmjägergrupppe vernichtet.“
Babi Jar liegt am nordwestlichen Rand von Kiew!
Am 28. September 1943, dem „letzten Tag, an dem in Babi Jar verbrannt und gleichzeitig noch die restlichen Spuren beseitigt wurden“ (welch „termingerechte und sorgfaltige Arbeit“!), wird nach Ruckzugsmeldungen bei Melitopol und Krementschug notiert:
„Der eigene Brückenkopf bei Kiew konnte gegenüber feindl. Angriffen gehalten werden. Bei der H.Gr. Mitte dauern die harten Kämpfe an allen Abschnitten an. Die Einsatzzahlen der beiderseitigen Luftwaffen waren wie an den Vortagen hoch. …“ 34)
Der „Tatort“ gehörte schließlich bereits zur Hauptkampflinie!
Bedarf es eines noch deutlicheren Beweises dafür, daß die Geschichten über die Spurenvernichtung von Babi Jar und damit auch die diesbezüglichen Morde erlogen sind?

„Babi-Jar 1944. Sowjetische Experten an einem geöffneten Massengrab. Zwischen 1941 und 1943 wurden hier Zehntausende sowjetischer Bürger erschossen und erschlagen.“
Ernst Klee/Willi Dresen (Hrsg.), „Gott mit uns Der deutsche Vernichtungskrieg im Osten 1939–1945“ Frankfurt/M S. Fischer Verlag 1989, S. 135.
Das Kiewer Stadtarchiv hat zwar „keine Dokumentarfotos von den in Babi Jar verübten Massenverbrechen“ (Vgl. Videofilm „Der Prozeß von Babi Jar“), doch Staatsanwalt Willi Dreßen von der Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg hilft aus mit Gemälden, die er als Dokumentarfotos „meist unveröffentlicht“ (siehe Vorspann) – ausgibt.
Ausschnittvergrößerung: Man achte auf die bei den gefälschten Greuelgemälden typisch übergangslosen hell-dunklen Farbkleckse, die fehlenden Konturen und vor allem die „Gesichter der Experten“. – „Jegliche Spuren sind zwar beseitigt“, doch plötzlich stehen „sowjetische Experten an den Massengräbern von Babi Jar“ irgendwann im Jahre 1944, ohne daß bis zur Veröffentlichung „dieser Fotos“ jemals darüber ein offizieller Bericht erstellt oder die internationale Öffentlichkeit zur Überprüfung eingeladen worden ist!
Diese schauerliche Verlogenheit ist nur möglich, weil die politisch Verantwortlichen in der Bundesrepublik derartige Deutschland verleumdenden Geschichtsdarstellungen absichern. So sind auch die Strafanträge des Verfassers gegen Staatsanwalt Willi Dreßen wegen Amtsmißbrauch, Amtseidbruch, Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Beleidigung sowie das beantragte Disziplinarverfahren wegen derselben Delikte mit der ebenso verlogenen Floskel niedergeschlagen worden, daß Willi Dreßen lediglich „historische Tatsachen publiziert habe“. So der Leitende Oberstaatsanwalt Aachen (Dr. Linden) am 7. 1. 1991 (AZ: 3133 E - 1081/90), die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M (Fluhrer) vom 15. 1. 1991 (AZ: 3133 E - 1081/90) und die Generalstaatsanwaltschaft Köln (Dr. Hermes) vom 30. 1. 1991 (AZ: 3133 E - 7.W. 391) als jeweilige Dienstaufsichtsbehörden der unteren Entscheidungsinstanzen.

11-jährige Forschung von Prof. W. Benz erbrachte nichts
Von einem Buch wie jenem von Prof. Wolfgang Benz, „Die Dimension des Volkermords – Die Zahl der judischen Opfer des Nationalsozialismus“, Munchen 1991, das als Band 33 der „Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte vom Institut fur Zeitgeschichte herausgegeben und entsprechend mit Superlativen als „wissenschaftliches Standardwerk mit 11-jahriger Forschungsarbeit“ hochgepriesen wurde, erwartet man naheren Aufschlus uber dieses Thema.
Doch die Enttauschung ist gros. Auf Seite 530 und 534 wird Babi Jar nur kurz erwahnt, auf die Mitwirkung der Feldkommandantur Shitomir und des Stadtkommandanten von Kiew, Generalmajor Kurt Eberhardt, aufmerksam gemacht und die Ermordung der „33 771 Juden“ mit einigen wenigen Satzen in Einsatzgruppen-berichten, also einigen Stucken Papier, sowie mit der sich auf diese Papiere stutzenden Darstellung Krausnick/Wilhelm, „Die Truppe des Weltanschauungskrieges – Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD“ belegt. – Das war’s dann schon.
Doch was beweisen nun Krausnick/Wilhelm? Sie erwahnen Babi Jar nicht einmal im Register. Wir zitieren aus der dortigen Seite 237:
„Das gleiche (Festnahme aller mannlichen Juden zwecks Durchfuhrung gefahrlicher Raumungsarbeiten, – d. Verf.) dürfte für die dem Sonderkommando 4a gelungene Einschaltung einer (welcher? , – d. Verf.) Pioniereinheit gelten, mit deren Hilfe nach der Ermordung der über 33 000 Juden am 29./30.September (1941) die Ränder der Schlucht von Babi Jar abgesprengt wurden, damit »das herabfallende Erdreich die Leichen unter sich begrub und auf diese Weise die Spuren der Tat beseitigte«.“
Dieser Satz wird dort mit dem Hinweis auf eine Anklageschrift in einem Strafprozes vor dem Landgericht Frankfurt/M (AZ: Js 24/66 – GStA) „bewiesen“. So einfach ist das. Und jener Staatsanwalt hat das wiederum aus den genannten „Ereignismeldungen UdSSR“, wobei er allerdings flugs aus dem „Kommando eines Polizeiregimentes“ eine anonyme „Pioniereinheit“ und deren „Einschaltung“ (was heist das? – freiwillige oder befohlene Mitwirkung?) zauberte. Einsicht in die Gerichtsakten erhalt der Historiker nicht.
Wie primitiv hier vorgegangen wird, erweist allein der Vermerk, das irgendein masgebender Deutscher eine Sprengung „der Ränder der Schlucht“ als ausreichend angesehen haben soll, „die Spuren von über 33 000 Leichen zu beseitigen“. Man stelle sich vor, offizielle Historiker hatten den Fall Katyn, bei dem es um den Mord der Halfte dieser Menschen – um 14 500 – geht, mit solchen Floskeln abgehandelt, wie Prof. W. Benz und Krausnick/Wilhelm dies mit dem Fall Babi Jar tun!
Das beim US-Militartribunal-Prozes gegen Paul Blobel 1946/47 vieles zur Sprache gekommen ist, was die Unmoglichkeit der pauschalen Behauptungen und Anklagen belegte, und in dem auch kein einziges Dokument Hinrichtungsbefehle von Generalfeldmarschall v. Reichenau oder auch Standartenfuhrer Blobel zu Tage gefordert wurde, 36) veranlaste die Mannschaft des Herrn Prof. Benz nicht, mit Hilfe der dortigen Akten ihr Urteil sachlich zu fundieren. Sie hatten die Fragwurdigkeit der fur den Fall Babi Jar masgeblich herangezogenen „Dokumente“, die Widerspruchlichkeit der  Zeugenaussagen, die jeglichen rechtsstaatlichen Grundsatzen widersprechenden, ja geradezu abnormen Verhor- und Prozesmethoden der Sowjets und ihrer westalliierten Mitstreiter wahrend des Krieges und nach 1945 rasch herausgefunden.
Noch grotesker wird das ganze, wenn man auf S. 557 von Benz „Dimension des Volkermords“ ohne hieraus gezogene Folgerungen vernimmt, das „auch von sowjetischer Seite keine exakten Angaben über die Gesamtverluste der jüdischen Bevölkerung vorgelegt worden sind und daß das, was in den Materialien der Kommissionen zur Untersuchung der Kriegsverbrechen enthalten ist, Schätzungen von Augenzeugen sind. Doch auch sie sind nur von lokaler, allenfalls regionaler Bedeutung.“


Von Krausnick und Wilhelm abgeschrieben
und vorhandene Dokumente ignoriert

Im Standardwerk des Freiburger Militararchivs „Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg“, Band 4, Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart 1983, S. 1046, Fusnote wird eingestanden, das der Autor die Geschehensschilderung des Falles Babi Jar von Krausnick/Wilhelm, „Die Truppe des Weltanschauungskrieges“ abgeschrieben hat („Ich folge hier der Darstellung von Krausnicki Wilhelm“), obgleich klar ist, das diese beiden ihrerseits ausschlieslich „den Ereignismeldungen UdSSR folgen“, d. h. ihrerseits von zweifelhaften Papieren abgeschrieben und „die Akten der in Kiew stationierten Feldkommandantur 195 (454 Sich. Div.) außer acht gelassen“ haben. An Eigenstandigem zaubert er hinzu: „Generalmajor Eberhardt“ soll „mit Unterstützung der Propagandakompanie 637 des Oberkommandos der 6. Armee einen Aufruf an die Kiewer Juden“ erlassen haben, „sich am 29. September zur Umsiedlung zu melden“. Auch „die Zusammenarbeit mit anderen SS-Einheiten“ zaubert er aus dem Armel.
Wir haben die angesprochenen Unterlagen im Freiburger Militararchiv angefordert. Hokus pokus: sie waren verschwunden. Plotzlich „ist von der Feldkommandantur 195 selbst nichts überliefert.“ 35) Nichts mehr  uberliefert“ hatte es heisen mussen, denn 1983 waren sie offensichtlich noch vorhanden.
Dennoch lag uberraschenderweise ein „Besuchsvermerk“ eines namenlosen Kriegsverwaltungsrates in den Akten des Kriegstagebuchs der Sich.-Div. 454, Qu.-Abt., Tatigkeitsberichte vom 1. 9. bis 31. 12. 1941.37) Es handelt sich um die Kopie einer 2-seitigen Schreibmaschinenschrift ohne Kopfbogen, ohne Unterschrift mit Datum 2. Oktober 1941: Betr.: „Besuch bei F.K. 195 / Kiew / am 1.10.1941“. Seite 1 mag authentisch sein:
„Die Militärverw. Gruppe der F.K. 195 sitzt um mehrere km von der FK getrennt, ohne Fernsprechanschluss und Hinweisschilder, in einem Schulgebäude, in dem sich die Stadtverwaltung nach dem Brande provisorisch untergebracht hat. Es ist jedoch ein Umzug in weniger entlegene und besser ausgestattete Räume vorgesehen. Die von der Militärverw.Gruppe eingesetzte Stadtverwaltung steht unter Leitung eines bisherigen Universitätsprofessors als Oberbürgermeister.

KVA Chef Dr. Muss erwähnt, dass er am 24.9. abends in  Kiew eingetroffen sei / Tag der Explosion in der FK / und bei der Div., Abt. VII, deshalb nicht vorgesprochen habe, weil ihm seitens des OKH / KVCh Dr. Dr. Dankwertz /schnellste Übersiedlung nach Kiew nahegelegt worden sei.
– Er bestätigt, dass er nach Vorrücken der Zivilverwaltung als Stadtkommissar für Kiew zu dieser übertreten werde.
Die Lage in Kiew ist äusserst schwierig, und zwar vornehmlich durch den Brand, bei dem rd. 1 qkm, dicht bebaut, abgebrannt ist und rd. 10 000 Personen obdachlos wurden, sowie durch den Mangel an Lebensmitteln, aber auch durch die unklaren Zuständigkeitsverhältnisse; zahlreiche Dienststellen haben der Militärverw.Gruppe gegenüber den Standpunkt vertreten, ihr Weisungen erteilen zu können, so das 29. A.K., die 113. Sich. (durchgestrichen) Div. und das Vorkommando des Wbh. Ukraine. In einer Besprechung beim Stadtkommandanten wurde durch Oberst i.G. v. Krosigk, Chef des Gen.Stabes bei Berück Süd, diese Zuständigkeitsfragedahin geklärt, dass ausschliesslich die 454. Sich.Div. bezw. die von ihr eingesetzte FK 195 für Kiew einschliesslich der ostwärts des Djnepr gelegene(n) Stadtteile zuständig sei.
Lebensmittelvorräte sind nur in sehr geringen Mengen vorhanden. Zwei Kühlhäuser voll Fleisch waren vom 29. A.K. beschlagnahmt worden; die Freigabe des einen erfolgteerst so spät, dass das Fleisch bereits nahezu verdorben war und unverzüglich an die Bevölkerung ausgegeben werden musste, wobei 1 kg je Person verkauft wurde. Ob das andere Kühlhaus schon freigegeben ist, bedarf noch der Klärung; jedenfalls liegt es ostwärts des Dnjepr und ist daher z. Zt. kaum erreichbar. Die FK hat nämlich noch keine Möglichkeit, die jenseits des Dnjepr liegenden Stadtteile zu besuchen oder gar Transporte durchzuführen, da der sog. Befehlshaber Dnjepr-Übergang selbstständig über die Genehmigung zur Benutzung der Pontonbrücke und der Fähre entscheidet. Oberst v. Krosigk beabsichtigt daher, diesen Befehlshaber dem Berück Süd zu unterstellen.
Brotgetreide bezw. Mehl ist bei der Stadt nur in unzureichenden Mengen vorhanden. Eine Verteilung an die Bevölkerung ist daher nicht möglich; es wurde der FK jedoch empfohlen, wenigstens an die Arbeiter der Versorgungsbetriebe und der wehrmachtswichtigen Einrichtungen / Feuerwehr, Hilfspolizei, Werften / durch die Stadtverwaltung Brot verteilen zu lassen. Eine Grossbäckerei soll hierfür betriebsfähig  gemacht worden sein. –
Seite 2 dieses Besuchsvermerks ist mit Sicherheit – zumindest durch Einfugen des 2. + 3. Absatzes – verfalscht worden. Seite 2 lautet:
„Die Versorgungsschwierigkeiten werden sich noch vergrössern, da durch Wi In Süd / KVA Ch. Dr. Ackermann / am 30. 9. untersagt worden ist, Lebensmittel nach Kiew hineinzuschaffen;
Wi Kdo Kiew musste daher die bereits in die Wege geleiteten Getreidelieferungen aus dem Gebiet Shitomir abstoppen.
Es wurde der FK zugesagt, dass die Division die Gründe für diese Massnahmen nachprüfen und g.F. an Berück Süd berichten wird. Intern wurde vereinbart, dass die FK wenigstens die Anlieferung von Gemüse durch die Landbevölkerung fördern wird; zu diesem Zwecke will sie mit FK 198 vereinbaren, dass diese Gemüse aus ihrem Bereich nach Kiew auf den Markt bringen lässt.
Die Obdachlosen sollen grösstenteils in freigewordene Judenwohnungen untergebracht worden sein. Der Rest konnte am 1.10. gegen Abend nach Aufhebung der im weiteren Umkreise des Brandherdes durchgeführten Absperrung in seine Wohnungen zurückkehren, soweit diese noch brauchbar waren.
Die Einwohnerzahl wird auf etwa die Hälfte des Normalstandes, also auf rund 400 000, geschätzt. – Die Juden der Stadt waren aufgefordert worden, sich zwecks zahlenmässiger Erfassung und zur Unterbringung in einem Lager an bestimmter Stelle einzufinden. Es meldeten sich etwa 34 000 einschliesslich der Frauen und Kinder. Alle wurden, nachdem sie ihre Wertsachen und Kleidungsstücke hatten abgeben müssen, getötet, was mehrere Tage in Anspruch nahm.
Die Zahl der Arbeitslosen wird zur Zeit gemäss Anweisung der FK 195 / Militärverw.Gruppe / durch das neu eingerichtete Arbeitsamt der ukr. Stadtverwaltung festgestellt.
Soweit sich Bedarf nach Arbeitskräften ergibt, werden sie in Arbeit gebracht.
Kriegsverwaltungsrat.“

Der verfalschende Einschub des 2. und 3. Absatzes der Seite 2 ist zwar nicht aus der Schreibmaschinenschrift erkennbar, jedoch aus dem Inhalt nachzuweisen:
1.)
„Die Obdachlosen sollen grösstenteils in frei gewordene Judenwohnungen untergebracht worden sein“
– muste heisen: „in frei gewordenen …“.
2.)
„Der Rest konnte am 1.10. gegen Abend … in seine Wohnungen zurückkehren“. – Formulierung und Zeitfolge sind unrealistisch: Zunachst – also bevor sie „frei gewordene Judenwohnungen“ besetzen – durften sich die Obdachlosen daruber unterrichtet haben, ob ihre eigenen Wohnungen noch erhalten geblieben sind; doch dies konnten sie ja erst „gegen Abend des 1. 10. Nach Aufhebung der … Absperrung“ feststellen. Und dies betraf nicht „den Rest“ dieser Leute, sondern nahezu alle. Das Gros der Obdachlosen konnte nicht wissen, wo sich angesichts der chaotischen Verhaltnisse der Eroberung Kiews durch die Deutsche Wehrmacht und des unerwarteten Grosbrandes die jeweiligen Wohnungsinhaber gerade befanden. Zudem hatte kaum jemand einen Uberblick daruber, welche Wohnungen Juden gehorten und ob nicht diese jeden Moment zuruckkommen wurden.
Allenfalls Nachbarn hatten es wissen konnen, doch diese hatten ebenfalls entweder zerstorte oder noch intakte Wohnungen vorgefunden und somit kaum Anlas gehabt, sich des Eigentums ihrer Bekannten zu bemachtigen. So ist es unmoglich, das „die Obdachlosen grösstenteils bereits in den Judenwohnungen untergebracht worden sein“ sollen. Im ubrigen sei auf die spaterhin zu untersuchende „Ereignismeldung UdSSR 106 vom 7. Okt. 1941 hingewiesen, in der es heist: „Daß die Juden tatsächlich liquidiert wurden, ist bisher kaum bekannt geworden.“ (Vgl. S. 22 Mitte rechts)
Formuliert der Kriegsverwaltungsrat angeblich, sie seien „untergebracht worden“, so impliziert er damit, das sie sich nicht selbst in herrenlos erscheinende Wohnungen hineingesetzt haben, sondern, das dies irgendwelche Behorden – seien es deutsche oder ukrainische – offensichtlich gestutzt auf irgendwelche Plane, organisiert hatten. Doch konnte zu jenem Zeitpunkt weder von solchen Behorden, noch Planen, noch einer Ubersicht, noch einer Organisation die Rede sein. Man vergleiche hiermit auch die Warnung auf den angeblichen deutschen Plakaten, wonach jeder mit Erschiesen bedroht wurde, wer eigenmachtig judische Wohnungen besetzen sollte. (S. 28)

Schlieslich sollen – anderen Unterlagen zufolge – die Plakate zum Sammeln am 28. 9. an den Mauern Kiews angeklebt worden sein, vollig uberraschend sollen sich am 29. 9. dann statt 3000 sogleich 30 000 „an einem bestimmten Platz“ eingefunden haben. Die Stadtverwaltung befand sich in einem provisorischen Ausweichquartier fernab in einem Schulgebaude ohne Fernsprechanschlus, das „mit der Liquidierung befaßte Sonderkommando 4a“, das „ohne fremde Hilfe die Aktion durchgeführt“ habe, war an jenen Tagen offensichtlich so ausreichend „beschaftigt“, das es sich nicht um „die Unterbringung der Obdachlosen in Judenwohnungen“ kummern konnte, und andere wusten daruber ja wohl nicht Bescheid, zumal „kaum bekannt geworden war, daß die Juden liquidiert wurden“. Und just an dem 30.9. spatestens „sollen die Obdachlosen grösstenteils in frei gewordene Judenwohnungen untergebracht worden sein“.

Das ist Hexerei! Eine solche Behauptung konnte  niemals in einem wie auch immer gearteten Bericht vom 1. Oktober 1941 vermerkt worden sein!

3.)
Vollig neu ist die Formulierung, die Juden der Stadt seien „zwecks zahlenmässiger Erfassung und zur Unterbringung in einem Lager“ aufgefordert worden. So formuliert    kein Deutscher!
a) Eine „zahlenmässige Erfassung“ konnte nur einem auslandischen Propagandisten sinnvoll erscheinen, nicht aber dem Praktiker, der eine „Erfassung“ hatte vornehmen sollen.
b) Kaum einer hatte seine Sachen gepackt und ware mit Kindern, Groseltern und Kranken unverzuglich einer Aufforderung des soeben eingeruckten Gegners deshalb gefolgt, weil dieser eine „zahlenmässige Erfassung“ und Lagerhaft beabsichtigt. Niemand hatte sich fur eine solche Aussicht freiwillig in Marsch gesetzt und all sein Hab und Gut aufgegeben! Von Lagern hatten sie seit Jahrzehnten die Nase voll!
c) Das Wort „zur“ gehort in die Formulierung „zwecks zahlenmässiger Erfassung und zur Unterbringung“ nicht hinein. Wie gesagt, so formuliert kein Deutscher!
d) Und dann stost die uns bereits bekannte Formulierung von der „bestimmten Stelle“, „an der“ sich die Juden angeblich einzufinden hatten, erneut auf. Das ist so auffallend die gleiche Handschrift, wie in den zuvor genannten „Ereignismeldungen UdSSR“, das dies nicht zu ubersehen ist.
e) „Es meldeten sich etwa 34 000 einschließlich der Frauen und Kinder“. – Auch dies hatte ein Deutscher so nicht formuliert, denn diese Leute „meldeten“ sich nicht, sondern sie „fanden sich allenfalls ein“.
f) Die Erwahnung, das jene 34 000 vor ihrer Totung „Wertsachen und Kleidungsstücke hatten abgeben müssen“ und der Zusatz, das dies „mehrere Tage in Anspruch nahm“, konnte auch nur einem Greuelpropagandisten sinnvoll erscheinen, nicht aber einem Kriegsverwaltungsrat, der sich bei seinem Besuch in Kiew binnen  eines Tages einen Uberblick uber „die auserst schwierige Lage“ zu verschaffen und allenfalls daruber Bericht zu erstatten hatte, was er selbst gesehen, besprochen und veranlast hatte, nicht aber daruber, was er von anonym bleibenden Quellen angeblich gehort hatte.
„Mehrere Tage“ stimmt auch nicht, denn „die sog. Aktion“ soll bekanntlich binnen 2 Tagen abgeschlossen gewesen sein. Der Kriegsverwaltungsrat, der sich den ganzen 1.10. mit Zustandigkeitsfragen herumzuplagen hatte, weil kaum jemand wuste, wer wo was zu befehlen hatte, hat sich eigenartigerweise gar nicht bemuht zu eruieren, wer denn zustandig gewesen sei fur jene 34 000, deren Kleidungsstucke und Wertsachen.

Total Vergessen

„Das größte Massaker in der Geschichte der Ukraine unter deutscher Besetzung“ ist nahezu in allen Enzyklopadien entweder total vergessen worden oder es fand keineswegs die Beachtung, die – ware es tatsachlich geschehen – angemessen gewesen ware.
Im „Lexikon des Judentums“ von 1967 ist Babi Jar nicht erwahnt. In der Ausgabe 1970 hingegen mit Hinweis auf „Jewtuschenko“. Schaut man bei „Jewtuschenko,  Jewgenij“ nach, so wird man daruber belehrt, das dieser russische Dichter, geb. 1933 (1941 somit 8 Jahre alt), „1962 mit seinem Gedicht »Babi Jar« bes. Aufsehen erregt“ habe. Dann habe „Dimitrij Schostakowitsch 1962 seine Symphonie Nr. 13 auf 5 Gedichten J.s aufgebaut.“
Schlieslich „behandelte Anatoly Kuznetsov die Tragödie mit staatlicher Billigung erstmals 1966 in seiner dokumentar. Novelle »Babi Jar«.“38)
Fur „das größte Massaker in der Geschichte der Ukraine unter deutscher Besetzung“ = 1 Gedicht, 1 Symphonie und 1 „dokumentarische Novelle“, wobei ungelostes Ratsel bleibt, wie jene Autoren „Novelle“ mit Dokumentation in Einklang bringen.
Auch Ilja Ehrenburg – einer der masgeblichen Produzenten sowjetischer Greuel-, Hetz-, Has- und Mordtiraden, neben Greuelromanschriftsteller Wassily Grossmann fur die abartigen Geschichten um Babi Jar, Treblinka, Majdanek und Auschwitz mitverantwortlich – beschrieb in seinem Roman «Der Sturm» „jene Vorgange“, – ebenfalls hemmungslos mit krankhafter Fantasie.
Doch dies wurde im „Lexikon des Judentums“ nicht einmal berucksichtigt.
Nikita Chruschtschow, ehemals 1. Sekretar der KPdSU der Ukraine, spater Regierungschef der UdSSR, verurteilte laut Prawda vom 8. Marz 1963 ein rein judisches Denkmal fur Babi Jar.
1966 hatte der ukrainische Architektenklub eine Ausstellung mit 200 Projekten in Kiew veranstaltet, von denen sich 30 mit Denkmalentwurfen fur Babi Jar befasten, von denen indessen kein einziges auf das Gedenken der Juden bezogen war.
In der ukrainischen Widerstands- und Emigrantenpresse – das betrifft auch die ukrainischen Enzyklopadien,  die teilweise sogar von westlichen Universitaten herausgegeben werden – fand das „größte Massaker“ (Babi Jar) keinerlei Widerhall, obwohl dort die Deutschen keineswegs schonend beschrieben wurden.
Noch erstaunlicher erscheint dieses karge Ergebnis – von Beweisfuhrung kann ohnehin keine Rede sein! –,  wenn man die judisch-sowjetische Literatur berucksichtigt, derzufolge 150 000 Kiewer Juden den Krieg uberlebt haben. Und diese standen und stehen im Ruf, recht gebildet zu sein.39) Und diese „Uberlebenden des Holocaust“ – inzwischen sind es 200 000 in Kiew, mehr als je vorher dort gelebt hatten (180 000 hatten 1940 dort gewohnt, 150 000 von ihnen hatten die Sowjets im Sommer 1941 aus Kiew evakuiert 39+40)) „begegneten einem Haß  der Bevölkerung.“ 41)
Um auch hier die Groteske voll zu machen: „Nach unbestätigten Meldungen sollen 30 000 Juden allein in Kiew Ausreiseanträge gestellt haben. … Und ein Großteil davon soll Deutschland als Ziel der Auswanderung angegeben haben.“ 42)


Ein Schoáh-Buch zum Gedenken
„Generationenlang ist an dieser Erblast zu tragen“ 43)
Elie Wiesel: „Ich erlaube der Welt nicht zu vergessen.“ 44)

Erhard Roy Wiehn (Hrsg.), „Die Schoah von Babi Jar – Das Massaker deutscher Sonderkommandos an der judischen Bevolkerung von Kiew 1941 funfzig Jahre danach zum Gedenken“, Konstanz 1991, 851 Seiten, davon 301 Seiten in russischer und 171 in englischer Sprache; – dieses Buch soll „dem Vergessen“ entgegenwirken.
Die „multikulturelle“ Ausgestaltung wurde offensichtlich mit Bedacht gewahlt, weil die Mehrzahl der  Leser diese Sprachen – oder wenigstens eine davon, meist wohl russisch – erfahrungsgemas nicht versteht und somit den Gehalt des Buches nicht beurteilen kann und soll. Doch diese offenbare Absicht geht nicht in Erfullung. Es sei hier mitgeteilt: Keiner der fremdsprachigen Texte enthalt wissenschaftlich verwertbare Aussagen! Es handelt sich – soweit es die russischen Texte anbelangt – um typisch kommunistische Propagandaerzahlungen, Zeitungsartikel, Aussagen vor sowjeteigenen Kommissionen, die bar jeder nachprufbaren Grundlagen und hauptsachlich auf Lugen- und Hetzpropaganda abgestellt sind und gar keinen Willen erkennen lassen, einen sachlich nachvollziehbaren Zusammenhang zu klaren oder zu belegen. Dazu zahlreiche Gedichte, Mehrfachwiederholungen, schlieslich Auszuge aus Romanen, u. a. des Romans vom sowjetischen Mordhetzer Ilja Ehrenburg „Der Sturm“. Die englischenTexte enthalten meist Auszuge aus alliierten Militartribunal-Protokollen.

Das Foto- bzw. Bildmaterial ist durchgangig miserabel.
Auch dies kann nur mit der Absicht erklart werden, den Durchschnittsleser glauben zu machen, das die Fulle der Greuelmalereien ebensolche „Fotos“ seien, wie die eingestreuten echten Fotos, denn die sind auch nicht  viel besser. Zudem ist das Bildmaterial hauptsachlich auf Greuelmalerei abgestellt. Von den 101 Bildern sind 33 schaurige Greuelgemalde, 28 Denkmal- oder Gedenkplatten-Fotos (vielfach in Wiederholung), 22 echte Fotos, eines davon eine nachgestellte Filmszene. Wie gesagt, auch diese Fotos sind auf eine so miserable Wiedergabe herabgestuft, das dies nicht ohne Absicht erklarbar ist.
Das „Gedenkbuch fur Babi Jar“ beschrankt sich keineswegs auf den Nordwesten von Kiew, sondern greift wahllos auf alle moglichen Komplexe der europaischen Geschichte uber. Zwar werden die ublichen „Dokumente“ wie die „Ereignismeldungen UdSSR des Reichssicherheitshauptamtes“, der „Besuchsvermerk“ des anonymen Kriegsverwaltungsrates vom 2. Oktober 1941, auch schon mal eine Fuhrerweisung zum Fall Barbarossa, Einsatzbefehle und Stellungnahmen deutscher Generale, im ubrigen alliierte Militartribunal-Anklagen, – Affidavits und -Urteile wiedergegeben, doch eine wissenschaftliche Verarbeitung fehlt vollends.

Alles, was die Sowjets irgendwo und irgendwann einmal gegen Deutschland in die Gosse gespuckt haben, „ist Bestandteil des offiziellen  Dokumentenmaterials der »Vereinten Nationen« über die Kriegsverbrechen“, bzw. avancierte auf Grund der Politik der Imperialmächte zum „historischen Tatbestand“.

So einfach ist das. Es war die Machart auch fur die britischen und amerikanischen Presseagenturen. So ist der Zustand bis heute. 45)
Beispiel Volkstimme (St. Gallen) vom 15. Dezember 1943: Diese Schweizer Zeitung druckte an jenem Tag unter Bezugnahme auf einen Bericht des Zuricher Buros der britischen Presseagentur Exchange Telegraph einen Bericht aus Kiew ab, den das Inspektorat der Abteilung Presse und Funkspruch als „Produkt der Propaganda der einen kriegführenden Partei gegen die andere“ einstufte. In dem Artikel hies es u. a.:
„Die Sowjetregierung ersuchte eine Reihe ausländischer Journalisten, in Kiew den Nachprüfungen über die dort von den Deutschen begangenen Greuel beizuwohnen. … Der Chefkorrespondent des News Chronicle, Paul Winterton, berichtet:
‚Das führende Mitglied der Universität Kiew, Professor Aloshin, und mehrere andere Professoren der Universität, einige Ärzte und Bürger der Stadt erklärten an Eidesstatt:
‚Am 28. September 1941 erließ das deutsche Stadtkommando in Kiew einen Befehl, alle Juden Kiews (Männer, Frauen und Kinder) hätten sich am 30. September 46) in einem Kiewer Vorort zu versammeln. Sie hätten ihre bewegliche Habe mitzubringen. Von dort aus wurden durch Sonderkommandos der SS die unglücklichen Menschen in Kolonnen von je 1000 nach einer Schlucht gebracht, die unmittelbar vor der Stadt liegt. An beiden Seiten der Schlucht waren schwere Maschinengewehre aufgestellt, und unmittelbar nachdem sich die Männer, Frauen und Kinder in die Schlucht begeben hatten, begann das konzentrierte Maschinengewehrfeuer auf sie, bis sie umgesunken waren. Dann mußten russische Kriegsgefangene, die an beiden Seiten der Schlucht, mit Schaufeln versehen, aufgestellt waren, unter der drohenden Mündung von Maschinengewehren Sand über die Opfer werfen, damit das ganze ein Massengrab darstelle.
Wir bekunden ausdrücklich, daß von den Opfern viele nicht getötet waren, so daß sie lebendig, wenn auch schwer verwundet, mit Sand zugedeckt wurden. Wir konnten uns überzeugen, daß die dünne Sanddecke über den Opfern in Bewegung blieb. …
Die Stadtverwaltung in Kiew ermittelte später, daß insgesamt 70 000 russische Juden in der Schlucht von Kiew auf diese Weise hingemordet wurden. …
Zu Beginn August 1943 kam aus Berlin die Anordnung, man solle die Schlucht ausgraben und die Erschossenen verbrennen. …‘“
Es folgt die bereits auf unserer Seite 11 wiedergegebene „eidesstattliche Aussage“ des anonym gehaltenen „Hauptmanns einer russischen Infanteriekompanie vor einer Sowjetkommission“, die hier fortgesetzt wird mit den Worten:
‚Mir wurden 100 Mann russische Soldaten zugeteilt, und wir wurden unter Bedrohung mit Maschinenge-wehren zu der Schlucht geführt. Wir hatten unsere Hosen, Schuhe und Socken abzulegen und erhielten Spaten und Hacken. … Wir selbst wurden im östlichen Teil der Schlucht angekettet in Baracken gehalten. Wir waren alle aneinandergekettet und hatten die Arbeit in dieser Fesselung durchzuführen. Nach der Verbrennung hatten wir die Asche und die nicht ganz vernichteten menschlichen Knochen mit Holzstampfern zusammenzustoßen, dann im Wald, in der Schlucht und anderswo auszustreuen und mit einer Sandschicht zu überdekken.
Ich vergaß zu erwähnen, daß einige russische Kriegsgefangene die Leichen zu überprüfen hatten, ob diese goldene Fingerringe und Goldzähne hatten. Diese mußten entfernt werden und einem SS-Sammelkommando übergeben werden.
Am 21. September erfuhren wir, daß ein großer Verbrennungsofen, den wir zu errichten hatten, für unsere eigene Beisetzung bestimmt war. Am 28. September nachts gelang es uns, die Flucht zu ergreifen. …‘
Paul Winterton schreibt:
‚Nach Aufnahme dieser Berichte haben wir uns selbst überzeugt, was in der Schlucht vor sich gegangen war.
… Mit kleinen Schaufeln hatten wir nur eine dünne Sandschicht wegzukratzen, um die Überreste der Verbrennung auf Schritt und Tritt zu finden. …‘“

Die Pressekommission der Abteilung Presse und Funkspruch (APF) bekraftigte ausdrucklich die offentliche Verwarnung der Volkstimme in St. Gallen durch das Inspektorat. Die Redaktion verteidigte sich u. a. mit dem Argument:
„Indessen geht der Bericht über die Ermordung der Juden von Kiew, wie eine Anfrage bei der Direktion des Exchange Telegraph ergeben hat, doch auf amtliche Mitteilungen zurück.
Auf Anordnungen des russischen Generalstabs und der russischen Regierung wurden die russische Staatsanwaltschaft und die medizinische Fakultät der Universität Moskau mit den Untersuchungen in Kiew beauftragt.

Auf Grund dieser Untersuchungen wurde eine amtliche russische Note an die Regierungen aller alliierter Nationen gerichtet. Diese Note bildet Bestandteil des offiziellen Dokumentenmaterials der ‚Vereinten Nationen‘ über die Kriegsverbrechen. Weil dem so ist, haben sämtliche   bedeutenden Blätter Englands und Amerikas von den Vorkommnissen in Kiew Kenntnis gegeben, nicht allein der News Chronicle. Im übrigen wird … um der im Bericht geschilderten Ereignisse in Kiew willen ein ähnliches Strafprozeßverfahren geführt wie dasjenige, das in Charkow vor einiger Zeit zu drei Hinrichtungen geführt hat. …“ (S. 336–342) 47)

Die Schweizer Behorden hatten seinerzeit die Beschwerde der Volkstimme abgewiesen und verblieben bei der Einschatzung, das es Schweizer Zeitungen nicht gezieme, sich zum Buttel der Greuelpropaganda der einen kriegfuhrenden Partei zu machen. – Das waren noch Zeiten!
In einem Punkt zeigt „Die Schoah von Babi Jar“ einen echten Sachverhalt auf, wenngleich sich das Nachfolgende nicht auf Babi Jar, sondern auf das nordostlich von Kiew gelegene Bukovnia bezieht. 48)
„Die Gesellschaft »Memorial«, die den Opfern des Stalinschen Terrors ein Denkmal setzen wollte, sei gegründet worden, als man in der Nähe von Kiew ein Massengrab gefunden habe, sagte Mikola Jakowyna, Mitbegründer der Bewegung für die Ukrainische Unabhängigkeit »Ruch« und erster  nichtkommunistischer Sowjetvorsitzender in der Ukraine in einem verbreiteten deutschen Wochenmagazin:
‚Seitdem wurden immer neue Verbrechen enthüllt. Allein in der unmittelbaren Umgebung unserer Stadt sind die Überreste von 200 000 Opfern gefunden worden. Die unschuldigen, zivilen Opfer hatte man 1939 erschossen, als die bis dahin polnischen Gebiete der Ukraine von den russischen Truppen besetzt wurden.
Später, 1941, gab es noch einmal eine Welle von Hinrichtungen, als die Deutschen angriffen.
Die Stalinisten wollten die Zeugen ihrer Greueltaten verschwinden lassen, Menschen, die sie bis dahin ohne Gerichtsurteile in die Gefängnisse gesperrt hatten. – Als die Deutschen kamen, müssen sie Berge von Leichen vorgefunden haben.
Viele der Aufnahmen, die in Michail Romms Dokumentarfilm »Alltäglicher Faschismus« enthalten sind, zeigen nicht die Verbrechen der Deutschen, wie im Film behauptet wird, sondern die Stalins.‘“ (S. 111–112)
Wenn auch die Autoren des Schoah-Buches diese Feststellungen des Ukrainers mit  einem Fragezeichen versehen mochten, so mussen sie doch mehrfach eingestehen, das sie allerorten in der Ukraine auf diese gleiche Haltung stiesen, und ihre Geschichten von dem judischen Opfergang unbestatigt blieben. Sie starteten daher eine offentliche Umfrage und baten um Auskunfte uber die Massenmorde in Babi Jar:
„Schon früh habe ich versucht, gerade in Kiew Mitautoren zu finden, habe einen entsprechenden Einladungsbrief verbreitet und zahlreiche Gespräche geführt, auch in einem einschlägigen Institut der Ukrainischen Akademie der Wissenschaften. – Boris Naiodow hat schließlich dankenswerterweise am 19. Februar 1991 in der vielgelesenen Zeitung Wetschernij Kiew (‚Kiew am Abend‘) unter der eindrücklichen Überschrift ‚Es darf nicht in Vergessenheit geraten – Der nicht nachlassende Schmerz – Babi Jar‘ auf diese damals in Arbeit befindliche Gedenkschrift hingewiesen und um zweckdienliche Beiträge gebeten. Bei  der Kiewer Redaktion sind daraufhin sieben Zuschriften eingegangen.“ (S. 27–28)

Mehr nicht! Und dies angesichts vieler hilfswilliger Freunde in Kiew! Diese 7 Meldungen erbrachten in der Sache nichts:
(1)
Ein Tagebuchmanuskript von 400 Seiten, das offenbar so unergiebig war, das daruber kein weiteres Wort verloren wurde. Der einzige Hinweis:
„Aus zeitlichen Gründen waren keine Rückfragen und vollständige Übersetzungen möglich.“
(2)
Ein zweiter Briefschreiber empfahl, man solle auch der Juden gedenken, die an anderen Orten erschossen worden seien.
(3)
Dann antwortete Raissa. War es Raissa Genrichowna Daschkewitsch oder Raissa Antonowa Kiseljowa?
Man erfahrt es nicht, ist aber auch egal:
„Man hat Bekanntmachungen aufgehängt, es sollen alle kommen, es sollen alle mit ihren Sachen zu einem bestimmten Ort kommen. Man hat geglaubt, daß man uns abtransportieren will, und keiner wußte, was kommen sollte. Dann kam ein lebendiger Strom, ein Menschenstrom kam von allen Seiten zu dieser Stelle, alle kamen von allen Seiten an den Ort, wo sie sich sammeln sollten. Dieser Ort wurde abgesperrt, also die Leute kamen rein, aber keiner konnte rauskommen. …
– Es waren zwei Jahre voller Schrecken, ich kann nicht alles erzählen. …
Wir waren zwölf Menschen in der Familie, Männer, Frauen und Kinder. Wir haben uns ausziehen müssen, haben uns an einem Abgrund in eine Reihe stellen müssen, dann hat man mit Maschinengewehren auf uns geschossen. Ich habe das Bewußtsein verloren und bin mit meinem Kind hinuntergestürzt, die anderen sind auf uns gefallen. …“ (S. 31, 30)
Sie stürzte 10 Meter tief, denn so tief soll die Schlucht gewesen sein (S. 89 + 159). Sie hat sich jedoch keine Knochen gebrochen, nein, sie hat sich selbst wieder ausgegraben (S. 31). Andere fielen noch auf sie drauf! 10 Meter! Das ware ein Fenstersprung aus dem 4.
Stockwerk eines Hauses! – Das Niveau der alliierten Propaganda von 1941 bis 1991 – bis heute – hat sich nicht verandert!
(4)
Als vierte hat eine z. Zt. in Rente befindliche Arztin an die Redaktion des Wetschernij Kiew geschrieben: Sie besitze zwei Bucher, die Handschrift eines Haftlings und einige Materialien, die vielleicht Interesse erwekken konnten bei dem, der daruber schreiben will. Im ubrigen konne sie eine Menge erzahlen, war sie doch „zum Teil auch bei all diesen Geschehnissen dabei, damals in diesen schrecklichen Jahren“. Mehr erfahrt man von dieser Neonila Omeltschenko nicht. Immerhin haben die Autoren des Schoah-Buches mit diesen Nichtigkeiten 36 Buchseiten gefullt, angereichert mit Bildern des oben geschilderten Niveaus und den „russischen Originalbriefen“.
(5–7)
Von den ubrigen 3 Briefschreibern, die sich an die Redaktion von Wetschernij Kiew gewandt hatten, war auch nicht viel mehr zu erfahren, als das diese „nicht alles erzählen konnten, was sie erlebt haben“.
So sieht eine offentliche Umfrage zu einem Sachverhalt aus, der die angebliche Ermordung von 30 000–200 000 Menschen im unmittelbaren Umkreis des „Tatgeschehens“ betrifft! Wenn sie erstmals im Jahre 1991 gestartet wurde, so spricht das auch fur sich.
Dies jedenfalls bieten uns die Autoren des Schoah-Buches noch als Tatbeweis an! Interessanterweise haben sich die Schoah-Autoren nicht ans Stadtarchiv Kiew gewandt. Jedenfalls berichten sie davon nichts. Von dort war wohl nichts zu erfahren.
Was haben die Schoah-Autoren nun an wissenschaftlicher Arbeit zu bieten?
Sie haben uberhaupt nichts erforscht, sondern nur uberall dort kritiklos abgeschrieben, was ihnen gerade paste. So z. B. auch aus einem „neuen Buch“, das kaum jemand sogleich gelesen haben konnte: Peter Longerich (Hrsg.), „Die Ermordung der europaischen Juden“, Serie Piper Dokumentationen, Munchen 1989: „Vernehmungsprotokoll eines Zugwachtmeisters einer Polizeikompanie“laut Schoah-Buch (S. 86) „vom 19. September 1965“, laut Longerich (S. 123) „vom 19. 11. 1965“. Weder der eine noch der andere Herausgeber hat es notig, den „Zugwachtmeister“ mit Namen zu benennen, die „Polizeikompanie“ zu bezeichnen, den Ort der Vernehmung, die Vernehmenden oder sonstige nahere Umstande anzugeben, Herkunft und Beschaffenheit des ihnen vom Institut fur Zeitgeschichte zur Verfugung gestellten Papieres zu beschreiben, – nichts!
Und hier erscheint dann wieder der „bestimmte Punkt“, an dem sich die Juden zur Umsiedlung einzufinden, das „Wehrmachteinheiten die Juden bewacht“ hatten (etwas ganz Neues, Mehrzahl zudem!), Standartenfuhrer Blobel die Oberleitunguber alles gehabt hatte (wiederum etwas ganz Neues!), „die Schützen die fertig geladenen Magazine der M.P. jeweils gereicht“ bekommen hatten (wiederum etwas ganz Neues).
In diesem Stil werden Kurzromane plagiatiert, dann folgt etwas woanders Abgeschriebenes. Damit es nicht so auffallt, geht es im Schoah-Buch mit Helmut Krausnick vom Institut fur Zeitgeschichte weiter, wahrend die „uberlebende Zeugin“ Dina Mirowna Pronitschewa mit ihrem „Tatsachenroman“ erst auf Seite 175 ff folgt, wahrend Peter Longerich dieses „Dokument“ sogleich an den anonymen „Zugwachtmeister“ anschliest und Willi Dresen/Ernst Klee mit dieser „Zeugin“ ihre Darstellung uber das „Babi Jar-Geschehen“ einleiten.
Bei Willi Dresen/Ernst Klee erfahrt man indessen wieder etwas Neues: Die Juden hatten sich nicht nur mit Handgepack eingefunden, sondern: sie seien „mit Kinderwagen, Karren, Fuhrwerken, manchmal sogar mit Lastkraftwagen“ gekommen – was nahm das alles fur einen Platz ein! –, „die Kranken trugen sie auf ihren Schultern, Krüppel, die Kranken und Alten, sie mußten alle heraus – und sie kamen heraus“, „Dina trug einen Pelz, ihr begann heiß zu werden, die Plakate hatte „eine Wehrmachtdruckerei gedruckt“. Peinlich, peinlich:
Eine Mjelnikowskaja- und eine Dochturowskajastraße gab es in Kiew überhaupt nicht. Es gab eine Melnik- und eine Djegtjarewskajastraße.50)

Aber wichtig war ja wohl, das sie alle genau wusten, wo „der bestimmte Platz“ war, an dem sie sich einzufinden hatten!
Das ist die Machart der „Beweise fur das Tatgeschehen“, wie sie uns in allen diesen Buchern angeboten werden! Aus Datenschutzgrunden erhielten wir keinen Einblick in die Akten eines diesbezuglichen 1967/68 in Darmstadt durchgefuhrten Strafverfahrens gegen Callsen u. a. (AZ sollen sein: Ks 1/67 LG-Darmstadt; – Js 24/66 + Js 4/65 – GStA Frankfurt/M).

Paul Blobel: „Da liegen meine Leichen“ – Text und Bild: Ernst Klee, „Persilscheine und falsche Pässe – Wie die Kirchen den Nazis halfen“, Fischer Taschenbuch 1480, Frankfurt/M 1991, S. 105.
Eine Einschreibenanfrage an den Fischer Taschenbuchverlag vom 20. 12. 1991 mit der Bitte um Authentizitatsbeweis fur dieses ohne Herkunftsnachweis publizierte Bild blieb bis zur Herausgabe dieser Nr. unserer Historischen Tatsachen unbeantwortet.
Auch ohne Antwort jenes Verlages ist erweislich: Dieses Bild ist ein Gemälde, was an den „sauberen“, geradezu hell leuchtenden Leichen(teilen) im Vergleich zur ansonsten dunklen Erde und den viel zu klein geratenen Leichen rechts auffällt. Es handelt sich um die gleiche Machart, wie wir sie aus den zahllosen sowjetischen Bildfälschungen dieser Art kennen.
Das Zitat stammt vom „Zeugen“ Albert Hartl (Nurnbg. NO-5384, dt. Prot. S. 2944), der dies „auf einer Fahrt im Sommer 1943 zum Landgut des Befehlshabers in Kiew,
Dr. Thomas“, von Blobel gehort haben will. Im Kreuzverhor des Einsatzgruppen- Prozesses wurde die Unglaubwurdigkeit dieses Zeugen eindeutig bewiesen:
(1) Er bezeugte einen „zugeschütteten Panzergraben“, den es dort nicht gab, (2) er lies dort „die Erde explodieren“ – an anderer Stelle: „Es lockerte sich die gefrorene schneebedeckte Erde“ (dt. Prot. S 2957), – dies bei einer Fahrt im Sommer!; gefrorene Leichen wurden keine Verwesungsgase entwickeln, (3) er berichtete von der Mitwirkung Blobels bei der „Grosaktion“, obgleich dieser infolge einer am 24. 9. 1941 erlittenen Kopfverwundung fur langere Zeit – also auch am 29. + 30. 9. 41 – dienstunfahig war. 49)
Dies alles hatten Schreiberling Ernst Klee und seine Verleger wissen müssen.
Das Herauslösen des vorgenannten Zitates „Da liegen meine Leichen“ bzw. „Da liegen meine Juden“ aus solchen protokollarischen Zusammenhängen ist – weil so der Eindruck vermittelt wird, es handele sich um einen erwiesenen historischen Tatbestand – schlicht gesagt Volksverhetzung.


Analyse der „Ereignismeldungen“
Nr. 97, 101, 106, 111, 128 + 129
Der Historiker bekommt Mikrochips zur Einsicht.
Mit Hilfe eines Vergroserungsapparates kann er die Ereignismeldungen (Em) auf Bildschirm textlich, nicht jedoch die Echteit der Papiere uberprufen. Die Ereignismeldungen tragen keinen gedruckten Kopf und keine Unterschrift. Es sind einfache Papiere. Die Verwendung von „ss“ fur „s“ geht unsystematisch durcheinander.
Sogar fragwurdige – als Falschung nachweisbare – Seiten sind zuweilen richtig mit „s“ geschrieben, wahrend im Bericht desselben Datums Seiten, deren Text echt sein konnte, statt „s“ = „ss“ verwendet wurde. Aber auch das Umgekehrte ist anzutreffen. Allein hieraus ist ersichtlich, das diese kurzfristig hintereinander datierenden  Berichte verschiedene Personen geschrieben haben. Es ist kaum anzunehmen, das ein Behordenchef eine solche liederliche Schreibweise unbeanstandet hatte durchgehen lassen. Bei den nachfolgenden Zitaten haben wir die Schreibweise originalgetreu beachtet.
Das ohne Kopfbogen verwendete Papier hat ein Neuschreiben der Texte ungemein erleichtert. Hierfur hatten die Sieger nach 1945 reichlich Gelegenheit und auch ihr Fachpersonal, das sich unverzuglich insbesondere aller Unterlagen aus dem RSHA angenommen hat. Wo von diesen „intelligence service groups“ so unwahrscheinlich viel – und zwar amtlich! – gefalscht worden ist, muste es wunderlich zugegangen sein, hatten sie die RSHA-Papiere unverfalscht gelassen. Schlieslich haben sie auch Papier und Schreibmaschinen erbeutet. Der Historiker hat demzufolge auserordentlich kritisch gerade an diese Schriftstucke heranzugehen und zu berucksichtigen, das ja nicht alle Ereignismeldungen ge- oder verfalscht worden sein mussen, sondern lediglich ausgewahlte Passagen oder Seiten, und das gewis Sachkundige und Sprachgewandte solche Verfalschungen vorgenommen haben durften. Judische Emigranten, denen es ein Anliegen war, moglichst alles auf judische Opfer auszurichten, zogen in ihrem Tros als „Deutschland-Kenner“ ja genugend mit.
Selbst Prof. Dr. Wolfgang Benz vom Institut fur Zeitgeschichte raumt ein, das „die Ereignismeldungen nicht immer zuverlässig sind“.51) Doch bei Babi Jar und auch sonst vergist er dieses Eingestandnis wieder.
In den Historischen Tatsachen haben wir uns schon mehrfach mit den „Ereignismeldungen UdSSR“ befast und nachgewiesen, das sie nicht im Wortlaut der Berichterstatter vor Ort vorliegen, sondern in Berlin neu verfast worden sind, wobei die Kriterien fur die Zusammenfassungen wirr durcheinandergeraten zu sein scheinen, da zuweilen vollig unbedeutende Einzelfalle einen breiten Raum in der Berichterstattung einnehmen, wo doch eine oberste Reichsbehorde anderen Dienststellen allenfalls komprimierte Berichte uber die wesentlichen, sich im Kriegsgeschehen rasch verandernden Tatigkeiten und Erfahrungen bestimmter Einheiten zu vermitteln hatte, die den zu informierenden Dienststellen von Nutzen sein konnten und die den Geheimhaltungsgrundsatzen Rechnung trugen.
Die Ereignismeldungen sind nicht mit wenigen Satzen zu verifizieren. Es bedarf des Vergleiches zahlreicher Schriftstucke dieser Art, um Widerspruche, Unmoglichkeiten und widersinnige Wiederholungen festzustellen, deren Inhalt zudem allenfalls dem Feind nutzen konnte. Vielfach musten „heute vorliegende Passagen“ die 1941/1942 Informierten verwundern, irritieren, ja besturzen und nach – in der Kriegszeit besonders geforderten! – Pragnanz, Informationswert und Geheimhaltungsgrundsatzen fragen lassen.
Wir haben die hier zur Debatte stehenden „Ereignismeldungen UdSSR“ (Em)
Nr. 97 v. 30. Sept. 1941,
Nr. 101 v. 2. Okt. 1941,
Nr. 106 v. 7. Okt. 1941,
Nr. 111 v. 12. Okt. 1941,
Nr. 128 v. 3. Nov. 1941,
Nr. 129 v. 5. Nov. 1941 52) uberpruft.
War das Vorkommando des Sonderkommandos 4a unter Fuhrung von Obersturmfuhrer Hafner und Janssen in Starke von „50 Mann“ 53) am 19. 9. 1941 unmittelbar mit der kampfenden Truppe in das weitgehend unzerstorte Kiew eingeruckt, so folgten das Hauptkommando und der Gruppenstab sowie Standartenfuhrer Blobel am 24. 9. nach. Sie musten jedoch alle sofort in ein Notquartier – das SK 4a in eine Stadionanlage im Dnjepr-Raum – ausweichen, weil Zeitbomben und Fernzundungen  ausgelost worden waren, die unterminierte Platze und nahezu samtliche offentlichen Gebaude hochgehen liesen. 54) Zusatzlich machten systematisch vorbereitete Brandlegungen das gesamte Stadtgebiet zum Hexenkessel, was enorme deutsche Verluste an Toten und Verwundeten, vor allem bei den fuhrenden Wehrmachtstaben zur Folge hatte. Damit war die deutsche Fuhrung nachhaltig beeintrachtigt worden. Weitere 670 Minen, ungezahlte „Molotow-Cocktails“ und hunderte Zentner an zurechtgelegtem Dynamit konnten bis Ende September entdeckt und entscharft werden.

Das Sk 4a betrat vollig unbekanntes Gelande mit unbekannten Verhaltnissen. Da sich die Bevolkerung Kiews „an der Verteidigung der Stadt nicht beteiligt hatte, sondern den einmarschierenden deutschen Truppen einen freudigen Empfang bereitete“ (Em 106, S. 9) und „durch die Zerstörung insbesondere von Häusern und die zwangsweise angeordnete Räumung von gefährdeten Strassenzügen ungefähr 25 000 Personen obdachlos geworden waren und die ersten Tage der Besetzung unter freiem Himmel verbringen mussten“ (Em 106, S. 12), eine „Erfassung der Bevölkerung erst begonnen“ wurde, war dem Sk 4a eine Ubersicht daruber, wer Jude und wer kein Jude war, gar nicht moglich.

„Inzwischen sind einmal die gesperrten und geräumten Wohnungen, soweit sie nicht den Bränden oder Sprengungen zum Opfer gefallen sind, für die Bevölkerung wieder freigegeben. Zum andern sind durch die Liquidation von zunächst ca. 35 000 Juden am 29. und 30. 9. 41 entsprechende Wohnungen freigeworden, sodass die Unterbringung der Obdachlosen nunmehr gesichert ist und zwischenzeitlich auch erfolgte.
Die Bevölkerungszahl von Kiew belief sich vor Kriegsausbruch auf rund 850 000 Personen. Über die volkstumsmässige  Zusammensetzung können zur Zeit genaue Angaben noch nicht gemacht werden. Der Anteil der Juden soll ca. 300 000 betragen. …
Seitens der kommissarischen Stadtverwaltung ist ebenfalls sofort mit der Erfassung sämtlicher Einwohner Kiews begonnen worden. Als erste Massnahme dieser Art haben sich sämtliche männlichen Personen im Alter von 19 bis 50 Jahren zu melden.
Die nichtjüdische Bevölkerung Kiews, von einem kleinen Teil abgesehen, scheint, soweit sich das feststellen lässt, den Einmarsch der deutschen Wehrmacht durchaus zu begrüssen, zumindest verhält sie sich bisher durchaus loyal. …“ (Em 106, S. 13, – 7. Okt. 1941)

Ist der letzte Absatz bereits eine unnotige Wiederholung, da auf S. 9 der „freudige Empfang“ berichtet wurde, so kann nicht stimmen, das „die kommissarische Stadtverwaltung ebenfalls“ mit „der Erfassung sämtlicher Einwohner Kiews begonnen habe“. Was heist hier „ebenfalls“? Das Sonderkommando 4a konnte sich wohl kaum „mit der Erfassung“ von uber 800 000 –„sämtlichen“ – in Kiew lebenden Menschen befassen!
Fur den 6. Oktober konnte das noch gar nicht zutreffen, da die provisorische Stadtverwaltung notdurftig auserhalb der Stadt in einer Schule ohne Telefonanschlus untergebracht war und sich zunachst mit einer weiteren Umquartierung befassen muste. (vgl. S. 15)

„Einmal auf Grund der wirtschaftlichen Besserstellung der Juden unter bolschewistischer Herrschaft und ihrer Zuträger- und Agentendienste für das NKWD, zum andern wegen der in Kiew erfolgten Sprengungen und der daraus entstandenen Grossfeuer war die Erregung der Bevölkerung gegen die Juden ausserordentlich gross. Hinzu kommt, dass Juden sich nachweislich an der Brandlegung beteiligt hatten.
Die Bevölkerung erwartete deshalb von den deutschen Behörden entsprechende Vergeltungsmassnahmen. Aus diesem Grunde wurden in Vereinbarung mit dem Stadtkommandanten sämtliche Juden Kiews aufgefordert, sich am Montag, den 29. 9. um 8.00 Uhr an einem bestimmten Platz einzufinden. Diese Aufrufe wurden durch die Angehörigen der aufgestellten ukrainischen Miliz in der ganzen Stadt angeschlagen.
Gleichzeitig wurde mündlich bekanntgegeben, dass sämtliche Juden Kiews umgesiedelt würden. In Zusammenarbeit mit dem Gruppenstab und 2 Kommandos des Polizeiregiments Süd hat das Sonderkommando 4a am 29. Und 30. 9. 33 771 Juden exekutiert. Gold, Wertsachen, Wäsche und Kleidungsstücke wurden sichergestellt und zum Teil der NSV zur Ausrüstung der Volksdeutschen, zum Teil der kommissarischen Stadtverwaltung zur Überlassung an bedürftige Bevölkerung übergeben. Die Aktion selbst ist reibungslos verlaufen. Irgendwelche Zwischenfälle haben sich nicht ergeben. Die gegen die Juden durchgeführte „Umsiedlungsmassnahme“ hat durchaus die Zustimmung der Bevölkerung gefunden. Dass die Juden tatsächlich liquidiert wurden, ist bisher kaum bekanntgeworden, würde auch nach den bisherigen Erfahrungen kaum auf Ablehnung stossen. Von der Wehrmacht wurden die durchgeführten Massnahmen ebenfalls gutgeheissen. Die noch nicht erfassten, bzw. nach und nach in die Stadt zurückkehrenden geflüchteten Juden wurden von Fall zu Fall entsprechend behandelt.
Gleichzeitig konnten eine Reihe NKWD-Beamter, politischer Kommissare und Partisanenführer erfasst und erledigt  werden. …
Seitens des Gruppenstabes sowie des Sonderkommandos 4a und des ebenfalls in Kiew eingerückten Einsatzkommandos 5 wurde sofort die Verbindung mit den zuständigen Stellen aufgenommen. Mit diesen Stellen wurde eine laufende Zusammenarbeit erzielt und in täglichen Besprechungen die aktuellen Probleme durchgesprochen. …“ (Em 106, S. 14–16)

„Shitomir, Aktionen gegen Juden Alle genannten Erscheinungen konnten festgestellt werden, die betreffenden Juden wurden jedoch in den seltensten Fällen gegriffen, da sie genügend Möglichkeiten hatten, sich einem Zugriff zu entziehen. Es fand deshalb … eine diesbezügliche Besprechung mit der Feldkommandantur statt, in deren Ergebnis beschlossen  wurde, die Judenschaft von Shitomir endgültig und radikal zu liquidieren, da alle bisherigen Verwarnungen und  Sondermassnahmen keine fühlbare Entlastung gebracht hatten. …“ (Em 106 S. 17)

Ereignismeldung UdSSR Nr. 111 v. 12. Okt. 1941, S. 4:
„… Standort Kiew meldet:
Sicherheitspolizeiliche Massnahmen.
Das Sonderkommando 4a hat nunmehr die Gesamtzahl von über 51 000 Exekutionen erreicht. Die bisher durchgeführten Exekutionen wurden von diesem EK, abgesehen von der am 28. und 29. 9. in Kiew stattgefundenen Sonderaktion, zu der 2 Kommandos des Polizeiregimentes Süd abgestellt waren, ohne jede fremde Hilfe erledigt. Bei den Exekutierten handelt es sich in der Hauptsache um Juden und zum kleineren Teil um politische Funktionäre, sowie Saboteure und Plünderer.
Vom EK 5 wurden in der Zeit vom 7.9. – 5.10. 207 politische Funktionäre, 112 Saboteure und Plünderer, sowie 8800 Juden liquidiert. Das Sonderkommando 4b hat in der Zeit vom 13.–26. 9. 109 politische Funktionäre, 9 Saboteure und Plünderer und 125 Juden exekutiert. Vom EK 6 wurden vom 14.–27. 9. folgende Exekutionen durchgeführt:
13 politische Funktionäre, 32 Saboteure und Plünderer, sowie 26 Juden.
Den von den Kommandos durchgeführten Exekutionen liegen folgende Motive zugrunde: Politische Funktionäre,  Plünderer und Saboteure, aktive Kommunisten und politische Ideenträger, Juden, die unter falschen Angaben die Entlassung aus dem Gefangenenlager erschlichen haben, Agenten und Zuträger des NKWD, Personen, die durch Falschaussagen und Zeugenbeeinflussung massgeblich an der Verschickung von Volksdeutschen beteiligt waren, jüdischer Sadismus und Rachgier, unerwünschte Elemente, Asoziale, Partisanen, Politruks, Pest- und Seuchengefahr, Angehörige russ. Banden, Freischärler – Versorgung russ.
Banden mit Lebensmitteln, Aufrührer und Hetzer, verwahrloste Jugendliche, Juden allgemein.
Am 26. 9. wurde die sicherheitspolizeiliche Tätigkeit in Kiew aufgenommen. An diesem Tage nahmen 7 Vernehmungskommandos des Ek 4a ihre Arbeit im Lager für Zivilgefangene, im Kriegsgefangenenlager, im Judenlager und in der Stadt selbst auf. So wurden u. a. im Lager für Zivilund Kriegsgefangene 10 politische Kommissare ermittelt und eingehend vernommen. Nach alter kommunistischer Taktik leugneten diese Burschen jede politische Tätigkeit.
Erst bei Gegenüberstellung mit einwandfreien Zeugen bequemten sich 5 Kommissare zu einem Geständnis, d. h., sie gaben ihre Stellungen zu, machten aber darüber hinaus keine weiteren Angaben. Sie wurden am 27. 9. erschossen.
In einem Falle versuchte ein jüdischer Politruk sich durch Hergabe von Gold freizukaufen. Der Mann wurde in seine Wohnung gebracht, löste einige Fliesen vom Boden, grub etwa 50 cm tief und holte dann das Gewicht einer Uhr hervor. In diesem Uhrengewicht befanden sich 21 Goldstücke.
Der Jude wurde erschossen.
Des weiteren wurden 14 Partisanen ermittelt, darunter auch führende Persönlichkeiten. Auch diese blieben während der Vernehmung ihrer Schweigetaktik treu. Sie wurden ebenfalls durch Zeugen überführt. In einigen Fällen wurde ein Geständnis erreicht. Ein Partisanenführer, der die Verteidigung Kiews propagiert hatte, versuchte ebenfalls, sich durch Hergabe von Gold freizukaufen. In diesem Falle befanden sich goldene Uhren und Rubelnoten hinter einem Kachelofen. Die Beschuldigten wurden sämtlich erschossen.
Drei jüdische Funktionäre, die sich ebenfalls durch Gold freikaufen wollten, wurden liquidiert. Das Gold ist sichergestellt.
Krementschug. ….“

Ereignismeldung UdSSR Nr. 128 vom 3. Nov. 1941, S. 2–5:
Einsatzgruppe C. Standort Kiew. A. Landwirtschaft.
Neben der exekutiven Tätigkeit haben die Kommandos dem rein landwirtschaftlichen Gebiet der Ukraine zugleich eine wertvolle Aufbauarbeit geleistet. Bei dem Abzug der Russen stand die Ernte unmittelbar vor ihrer Reife. Die Russen hatten, um die Einbringung der Ernte durch die Deutschen zu sabotieren, nahezu sämtliche Traktoren und Erntemaschinen entweder mitgenommen oder unbrauchbar gemacht. Zudem befand sich ein hoher Prozentsatz der männlichen Bevölkerung in der Roten Armee. Hier setzte  nun die Arbeit der Kommandos ein. Planmässig überholten einzelne Züge der Kommandos die abseits der grossen Strassen liegenden Dörfer. Es wurden – stets im engsten Einvernehmen mit der Wehrmacht – die Bürgermeister überholt. Waren sie einwandfrei, so wurden sie bestätigt, andernfalls ein geeigneterer Bürgermeister neu eingesetzt.
Gleiches erfolgte hinsichtlich der Kolchosenleiter, die zumeist mit den Russen geflüchtet waren, da sie als Exponenten der Sowjets anzusehen waren. Den neu eingesetzten Kolchoseleitern wurde zur Aufgabe gemacht, sofort mit der Einbringung der Ernte, ohne Rücksicht auf die zu überwindenden Schwierigkeiten, zu beginnen. In Dorfversammlungen wurde darüber hinaus die Bevölkerung angewiesen und verpflichtet, sich bedingungslos den neu eingesetzten Bürgermeistern und Kolchoseleitern zu unterstellen und sie entsprechend zu unterstützen. Tauchten irgendwelche Schwierigkeiten hierbei auf, so wurde selbst unter Anwendung schärfster Mittel Ordnung geschaffen. Ein späterer Besuch dieser Dörfer zeigte das erfreuliche Ergebnis, dass nahezu ausnahmslos die von hier erteilten Anweisungen strikt eingehalten und die Ernte eingebracht war.
Schwierigkeiten ergaben sich zum Teil nur dadurch, dass die Kolchosearbeiter – früher zum Teil recht vermögende Landwirte – mit dem Abzug der Russen sofort die Aufteilung des Landes und die Verteilung des Viehs an sich forderten. In diesen Fällen wurde durch eine planmässige Aufklärungsarbeit auf die Notwendigkeit des einstweiligen Fortbestandes der Kolchosewirtschaft hingewiesen mit dem Ergebnis, dass grundsätzlich für die Zukunft Forderungen dieser Art nicht mehr erhoben wurden.

B. Vollzugstätigkeit.
Was die eigentliche Exekutive anbelangt, so sind von den Kommandos der Einsatzgruppe bisher etwa 80 000 Personen liquidiert worden.
Darunter befinden sich etwa 8000 Personen, denen aufgrund von Ermittlungen eine deutschfeindliche oder bolschewistische Tätigkeit nachgewiesen werden konnte.
Der verbleibende Rest ist aufgrund von Vergeltungsmassnahmen erledigt worden.
Mehrere Vergeltungsmassnahmen wurden im Rahmen von Grossaktionen durchgeführt. Die grösste dieser Aktionen fand unmittelbar nach der Einnahme Kiews statt; es wurden hierzu ausschließlich Juden mit ihrer gesamten Familie verwandt.
Die sich bei Durchführung einer solchen Grossaktion ergebenden Schwierigkeiten – vor allem hinsichtlich der Erfassung – wurden in Kiew dadurch überwunden, dass durch Maueranschlag die jüdische Bevölkerung zur Umsiedlung aufgefordert worden war. Obwohl man zunächst nur mit einer Beteiligung von etwa 5000 bis 6000 Juden gerechnet hatte, fanden sich über 30 000 Juden ein, die infolge einerüberaus geschickten Organisation bis unmittelbar vor der Exekution noch an ihre Umsiedlung glaubten.
Wenn auch bis jetzt auf diese Weise 75 000 Juden liquidiert  worden sind, so besteht doch schon heute Klarheit darüber, dass damit eine Lösung des Judenproblems nicht möglich sein wird. Es ist zwar gelungen, vor allem in kleineren Städten und auch in den Dörfern eine restlose Bereinigung des Judenproblems herbeizuführen; in grösseren  Städten dagegen wird immer die Beobachtung gemacht, dass nach einer solchen Exekution zwar sämtliche Juden verschwunden sind. Kehrt aber alsdann nach einer bestimmten Frist ein Kommando nochmals zurück, so wird immer wieder eine Anzahl von Juden festgestellt, die ganz  erheblich die Zahl der exekutierten Juden übersteigt.
Daneben haben die Kommandos bisher in sehr zahlreichen Fällen auch Aktionen militärischer Art durchgeführt.
Einzelne Züge der Kommandos haben wiederholt auf Verlangen der Wehrmacht Walddurchkämmungen nach Partisanen durchgeführt und haben hierbei auch recht erfolgreiche Arbeit geleistet. Zudem sind planmässig die über die Landstrasse ziehenden Kriegsgefangenen überholt worden; wobei alle diejenigen Elemente erledigt wurden, die sich nicht einwandfrei ausweisen konnten und denen zuzutrauen war, dass sie ihre wiedergewonnene Freiheit zu Sabotagehandlungen gegen die Deutsche Wehrmacht, die deutschen Behörden oder die Bevölkerung benützen würden.
In zahlreichen Fällen sind schliesslich auch planmässige Suchaktionen gegen Fallschirmspringer in die Wege geleitet worden mit dem Ergebnis, dass etwa insgesamt 20 Fallschirmspringer erfasst werden konnten, darunter 1 Russe, der bei seinen Vernehmungen auch für militärische  Stellen äusserst wertvolle Angaben gemacht hat.
Zu erwähnen ist schliesslich noch die Übernahme von Kriegsgefangenen aus den Gefangenensammelstellen und den Dulags, wobei es allerdings z. T. zu recht erheblichen Differenzen mit den Lagerkommandanten gekommen ist. …“

Pruft man die vorgenannten Texte der Ereignismeldungen, so fallen zahlreiche Stilwidrigkeiten, Ungereimtheiten, Nebensachlichkeiten, Phrasen, Widerspruche und Unmoglichkeiten auf.

„Foto“ aus: „Timeline to Terror – A Chronology of the Holocaust“ by David Thompson – A Publication of the Grace Danberg Foundation, Inc. 1991, 304 West Fifth Street, Carson City, Nevada, USA
Üble Greuelmalerei, die als „historisches Fotodokument“ ausgegeben wird. Die übergangslosen schwarz-weiß Partien widersprechen zudem normalen Schattenverhältnissen.
Auch „die Leichen“ bestehen nur aus weißen Farbklecksen auf dunklem Grund bzw. schwarzen Farbklecksen auf hellem Grund. Eine Schlucht, in die „die Opfer“ hinabgestürzt worden seien, ist nicht erkennbar.

»1«
Undeutscher Stil
Em 97, S. 24: „Heute früh feindliche Anschläge erfaßt.“ – Was soll das heisen? So formuliert kein  Deutscher.
Em 106, S. 15: „… zur Überlassung an bedürftige Bevölkerung übergeben.“ – Im Deutschen hiese dies: „an die bedurftige Bevolkerung“ oder „an Bedurftige“, besser: „zur Versorgung der bedurftigen Bevolkerung ubergeben“.
Em 111 S. 4: „Den von den Kommandos durchgeführten Exekutionen liegen folgende Motive zugrunde: Politische Funktionäre, Plünderer und Saboteure, aktive Kommunisten und politische Ideenträger, Juden, die unter falschen Angaben …. jüdischer Sadismus und Rachgier, unerwünschte Elemente … verwahrloste Jugendliche, Juden allgemein“. – Die Aufzahlung enthalt gar keine Motive! Genannt sind hingegen verschiedene Menschen oder Gruppen, wobei auch hier jüdischer Sadismus und (nun muste es heisen: „judische“) Rachgier“ total aus dem Rahmen fallen!
„Motive“ sind jedoch auch diese nicht!
Die deutschen Soldaten hatten sich im Krieg mit der UdSSR auserdem nicht von „Motiven“ zur Ermordung fremder Menschen leiten zu lassen, sondern hatten Befehlen zu folgen, die der Kampflage angemessen waren! Em 128, S. 2 + 5: „Die Bürgermeister und die über die Landstrasse ziehenden Kriegsgefangenen wurden überholt.“ – „Uberpruft“ ware sprachlich richtig. Auserdem ist unrealistisch zu unterstellen, die Einsatzgruppen hatten beliebig in die Wehrmachtsbefehlsgebung eingreifen konnen, und „über die Landstrasse ziehende Kriegsgefangene“ uberprufen, Verhoren unterziehen und nach eigenem Gutdunken erschiesen konnen. Realistisch ware allenfalls auf bereits „entlassene Kriegsgefangene“ zu verweisen. So waren bekanntlich zeitig nach Beendigung der Kampfe unzahlige  Ukrainer und Weisrussen zwecks rascher Einbringung der Ernte entlassen worden. Dies hatte aber in einem RSHA-Bericht zum Ausdruck gebracht worden sein mussen. Einem Falscher freilich hatte ein solcher Vermerk nicht in den Kram gepast.
Em 128, S. 3: „… daß die Kolchosearbeiter … die Verteilung des Viehs an sich forderten.“ – So formuliert kein Deutscher!
Em 128, S. 3: „Neben der exekutiven Tätigkeit“, …
 „Was die eigentliche Exekutive anbelangt, so sind von den Kommandos der Einsatzgruppe bisher etwa 80 000 Personen liquidiert worden.“ – Auch dies hat kein Deutscher formuliert!
Es gibt weder eine „exekutive Tätigkeit“ noch eine „nicht exekutive Tatigkeit“. Der falsche Ausdruck ist hier offensichtlich, war doch „Exekutionstatigkeit“ gemeint, obgleich man im Deutschen auch einen solchen  Begriff nicht verwendet. Diese Verwechslung bzw. sprachfremde Formulierung indessen konnte nur einem Auslander  unterlaufen! Es gibt auch keine „eigentliche“ oder „nicht eigentliche“ Exekutive, sondern nur eine „Exekutive“, und diese bedeutet „vollziehender Teil der Staatsgewalt“.
Will man im Deutschen zum Ausdruck bringen, das die Sonderkommandos neben Aufklarungs- und wirtschaftlicher Aufbauarbeit usw. auch noch Partisanenbekampfung und (damit verbundene) Exekutionsaufgaben zu bewaltigen hatten, so hiese dieser Teil ihrer Funktion nicht „eigentliche Exekutive“, sondern er wurde unter „Ergebnis der Kampfeinsatze“, „Bilanz der bisherigen Tatigkeiten“, „Ereignismeldungen“ oder „Vollzugsbilanz an bisherigen Exekutionen“ erfast werden.
Em 128, S. 3: „Hierzu wurden ausschließlich Juden mit ihrer gesamten Familie verwandt.“ – Ein Deutscher wurde formulieren: „mitsamt ihren Familien“, aber auch nicht „verwandt“ (man „verwendet“ zur Exekution keine Menschen), sondern „herangezogen“.

»2«
Ungereimtheiten
(1)
Unnötige, unübliche, für eine zentrale militärische Berichterstattung geradezu unzulässige Wiederholungen  ausgerechnet jener Passagen mit  den über 30 000 exekutierten Juden und „Billigung dieser Maßnahmen durch die Wehrmacht“.
So wird dieser Sachverhalt 7 × erwahnt: In
1.) Em 97 – 30. Sept.: „Exekution von mindestens 50 000 Juden vorgesehen“
2.) Em 101 – 2. Okt.: „33 771 Juden exekutiert“
3.) Em 106 – 7. Okt., S. 13: „Liquidation von zunächst ca. 33 000 Juden am 29. und 30. Sept. 1941“
4.) Em 106 – 7. Okt. S. 15: „Hat das Sonderkommando 4a am 29. und 30. 9. 33 771 Juden exekutiert“
5.) Em 111 – 12. Okt. S. 4:
„Das Sonderkommando 4a hat nunmehr die Gesamtzahl von über 51 000 Exekutionen erreicht. Die bisher durchgeführten Exekutionen wurden von diesem  EK, abgesehen von der am 28. und 29. in Kiew stattgefundenen Sonderaktion, zu der 2 Kommandosdes Polizeiregimentes Süd abgestellt waren, ohne jede Vergrößerte Partien des Bildes auf der linken Seite fremde Hilfe erledigt.“
(Man achte auch auf das falsche Datum diesmal)
6.) Em 128 – 3. Nov. S. 3:
„Was die eigentliche Exekutive anbelangt, so sind von den Kommandos der Einsatzgruppe bisher etwa 80 000 Personen liquidiert worden. … Mehrere Vergeltungsmassnahmen wurden im Rahmen von Grossaktionen durchgeführt. Die grösste dieser Aktionen fand unmittelbar nach der Einnahme Kiews statt; es wurden hierzu ausschliesslich Juden mit ihrer gesamten Familie verwandt.“
7.) Em 128 – 3. Nov. S. 4:
„Wenn auch bis jetzt auf diese Weise insgesamt etwa 75 000 Juden liquidiert worden sind, …“
Weitere Beispiele fur Wiederholungen sind die stereotypen Verwendungen stets der gleichen Vokabeln:
„Probleme lösen, Exekutionen, Maßnahmen durchführen, Schwierigkeiten haben oder nicht haben, Fühlung mit militärischen Stellen nehmen, die Wehrmacht begrüßt, billigt, bittet, … durch Gerüchte, dann durch Maueranschläge (Em 128, S. 3) zur Umsiedlung aufgefordert“, „mit 3000–6000 gerechnet, über 30 000 fanden sich ein“, Bürgermeister, Kriegsgefangene wurden überholt“ usw.
(2)
Die für die meisten Fälschungen charakteristische Unbestimmtheit der Definition scheint hier ebenfalls merkwurdig haufig auf, was fur die Berichterstattung einer zentralen Fuhrungsstelle des Reiches an andere zentrale Fuhrungsstellen vollig unverstandlich, ja abnorm ist.
Beispiele: Man halt zwar die Uhrzeit des 29. 9. Morgens „bis 8.00 Uhr“ fur wichtig genug, um sie mitzuteilen, weis jedoch nur von „einem bestimmten Platz in Kiew“, ohne ihn zu benennen, an dem sich dann 30 000 einfinden. Man wiederholt „die gute Organisation“ mit der Tauschung als „Umsiedlungsaktion“, der uberraschenderweise statt der erwarteten 3000 (in Em 128 =5000–6000, – war es so wichtig, diese falsche Einschatzung ebenfalls zu wiederholen?) uber 30 000 zum Opfer fallen, wobei als einzige „Schwierigkeit“ (auch eine zu haufig wiederholte Vokabel!) „die Erfassung“, aber nichts anderes erwahnt wird. Nicht einmal mangelnde Munitionsbevorratung, Notwendigkeit, Verstarkung herbeizurufen, unterschatzter Zeitaufwand durch die uberraschende Vielzahl der „Umsiedlungswilligen“, auch nicht das Inmarschsetzen dieser Massen machte „Schwierigkeiten“.
Die Leute musten ja zunachst von „dem bestimmten Platz“ aus nach Babi Jar marschieren, und das dauerte ja Stunden, ging bis zum Abend und die Nacht durch. Wenn auch die Halfte von ihnen schon am selben Tag „erledigt“ worden sein sollte, so musten die anderen ja schlieslich in der Dunkelheit irgendwo biwakieren, sich verpflegen, ahnungslos gehalten werden. Auch die Kommandos hatten sicherlich irgendwann einmal abgelost werden mussen. Oder etwa nicht?
Dann werden „die militärischen Stellen“ verstandigt, die „die Massnahmen begrüßen“, anstatt einen General zu benennen, der den Einsatz des Sonderkommandos 4a befohlen oder gebilligt haben soll. Wahrend im RSHA seltsamerweise gar nicht erst befurchtet worden zu sein schien, das es den anderen Dienststellen gegenuber einer Klarung bedurfte, wer denn auf Grund welchen Befehles es sich herausnehmen konnte, so ohne weiteres „die Exekution von 33 771 Juden – die ganze Familie wurde verwandt – zu organisieren“ – doch nicht etwa Standartenfuhrer (Oberst) Blobel als Fuhrer des Sk 4a!? –, wird in der Em 128 plotzlich zum Ausdruck gebracht, das in Wirklichkeit „die Wehrmacht“ den Sonderkommandos die Einsatzbefehle erteilt haben muste.
Dort steht von einem „Verlangen der Wehrmacht, in sehr zahlreichen Fällen Walddurchkämmungen nach Partisanen durchzuführen“. Hinsichtlich der Ermordung von 33 771 bzw. 70 000 Juden hingegen „begrüßt die Wehrmacht die Maßnahmen und erbittet (statt befiehlt!, – d. Verf.) radikales Vorgehen“, bzw. (Em 106, S. 15) „von der Wehrmacht wurden die durchgeführten Massnahmen ebenfalls gutgeheissen“, also offensichtlich erst nachtraglich!?
Nach Mitteilung dieses wichtigen Sachverhaltes wird der Empfanger dieser Berichte uber die weitere „mitteilenswerte Neuigkeit“ informiert – in Wirklichkeit mit der Nichtigkeit gelangweilt –, das „Fühlung mit der Wehrmacht und Behörden aufgenommen wurde“ (Em 97, S. 24). In Wiederholung auch dieses „wichtigen Sachverhaltes“ (Em 106, S. 16) „wurde die Verbindung mit den zuständigen Stellen aufgenommen. Mit diesen Stellen wurde eine laufende Zusammenarbeit erzielt.“
Phrase! Wie aus der Beweisfuhrung S. 35 ff (Hafner) ersichtlich, ist diese Verbindung bereits am 26. oder 27. Juni aufgenommen worden, und zwar nicht mit „den militarischen Stellen“, sondern konkret mit dem fur das 6. Armeeoberkommando zustandigen Generalfeldmarschall von Reichenau!
Das das Sk 4a „Fühlung mit den Behörden aufgenommen“ habe, kann auch kaum stimmen, da es einen Satz spater (wiederum ein Beispiel fur unprazise Berichterstattung!) selbst „bei der Einsetzung der Stadtverwaltung maßgeblich mitgewirkt“ haben will.
Em 106, S. 15: „Aktion ist reibungslos verlaufen. Irgendwelche Zwischenfälle haben sich nicht ergeben.“ – Der 2. Satz ist uberflussig, zumal er in den verschiedenen Meldungen ohnehin wiederholt wird. „Irgendwelche“ ist nichtssagend.
Ein Deutscher hatte auch dieses Wort weggelassen.
„Eine Überprüfung der Angaben“ – angeblich 150 000 (an derer Stelle 300 000) Juden in der Stadt Kiew – „ist zwar nicht möglich“, dennoch ist die „Exekution von mindestens 50 000 Juden vorgesehen“. (Em 97, S. 24). In Wirklichkeit „hatte praktisch die gesamte jüdische Jugend die Stadt mit der Roten Armee verlassen. Nur Ältere blieben zurück. …
In vielen Städten und Städtchen, ganz besonders in der Ukraine und Weißrußland waren die Juden unter den ersten, die evakuiert wurden. …
In den meisten eingenommenen Städten blieb weniger als die Hälfte der Bevölkerung zurück.“ 55)
Wer hat hier eigentlich das Sagen daruber, was „vorgesehen“ ist? Ein anonymer Befehlsgeber im unmittelbaren Frontgebiet der Heeresgruppe Sud zu einer Zeit, da soeben erst der Stab der Einsatzgruppe „nachgezogen“ (24. 9., Em 97, S. 23) und erst einmal „Fühlung mit der Wehrmacht aufgenommen“ hat und am 30. 9. Das Vorkommando des Hoheren SS- und Polizeifuhrers eingetroffen (Em 97, S. 24) war? Solche Spruche sind total von der Realitat abgehoben und konnen insofern gar nicht vom RSHA an andere Dienststellen zur Berichterstattung verwendet worden sein.
Niemals hat „die Wehrmacht“ die Exekution von wahl- und zahllosen Zivilisten –ganz zu schweigen von Frauen und Kindern! – „begrüßt“. Selbst die Siegermachte haben in ihren Tribunalverfahren in Nurnberg 1945–1947 nicht behauptet, die Wehrmacht sei an einem Ausrottungsprogramm beteiligt gewesen! Das widersprach grundsatzlich ihrer deutschen Auffassung von den Pflichten europaisch-zivilisierten Soldatentums, und zwar ganz im Gegensatz zu den Mordbefehlen der sowjetischen Fuhrung und der westalliierten Bombenholocauster, die von vornherein keine Rucksicht auf Frauen und Kinder genommen haben! Auch das RSHA in Berlin wuste sehr genau – war es doch derselben Befehlsordnung unterworfen! –, das jeder deutsche Besatzungskommandeur – ganz gleich, ob er der Wehrmacht, der Waffen-SS oder zivilen Dienststellen angehoren sollte –, die Zivilbevölkerung gegen rechtswidrige Handlungen zu schützen hatte!
Generalleutnant Harteneck hatte im Kreuzverhor wahrend des Einsatzgruppenprozesses in Nurnberg zu Recht festgestellt:
„Wenn der SD z. B. Judenerschießungen vorgenommenhätte, dann hätte er die Kampfmoral der Truppe untergraben und damit die Operationen der Armee gestört. Wenn wir also von Judenerschießungen gehört hätten, hätten wir die Möglichkeit gehabt, den SD daran zu hindern.“ 56)
Hatte es wirklich ein solches (ganz zu schweigen von mehreren!) Rundschreiben des RSHA gegeben, ware dies nicht ohne Ruckwirkungen hochster Fuhrungsamter und Wehrmachtdienststellen und Kontroversen im Fuhrerhauptquartier geblieben! Solche Proteste, Nachfragen, Klarstellungen, Gerichtsverfahren hat es jedoch nirgendwo gegeben!

»3«
Unglaubliche Leistungsfähigkeit des Sonderkommandos 4a = 15–18 bzw. 52 Mann
Leistungsfahigkeit des Sonderkommandos 4a binnen weniger Tage: Infolge der unzahligen Sprengungen in Kiew = Umquartierung in ein Notquartier, „bei erster Aktion 1600 Festnahmen, feindliche Anschläge erfaßt, Fühlung mit Wehrmacht und Behörden aufgenommen, bei Einsetzung der Stadtverwaltung maßgeblich mitgewirkt, V-Männer eingebaut“ (Em 97, S. 24), „33 771 Juden exekutiert ohne irgendwelche Zwischenfälle“, binnen weniger Tage sogar „80 000 Liquidationen“ (falscher Ausdruck aus EM 106, S. 13; „Liquidierungen“ hatte es allenfalls heisen mussen!), diesmal allerdings mit den „anderen Kommandos der Einsatzgruppe“ (Em 128, S. 3). „Mehrere Vergeltungsmassnahmen wurden im Rahmen von Grossaktionen durchgeführt.“ (Em 128, S. 3). Mit 7 Vernehmungskommandos des EK 4a wurden „im Lager für Zivilgefangene, im Kriegsgefangenenlager, im Judenlager und in der Stadt selbst“ eingehende Vernehmungen mit Zeugengegenuberstellungen, Goldsuchen usw. durchgefuhrt (Em 111, S. 5). Gold und Wertsachen sichergestellt, auch bei der „Erfassung sämtlicher Einwohner Kiews“ beteiligt. Dann gab es
„in sehr zahlreichen Fällen Walddurchkämmungen zwecks Partisanenbekämpfung auf Verlangen der Wehrmacht, in zahlreichen Fällen sind schliesslich auch planmässige Suchaktionen gegen Fallschirmspringer in die Wege geleitet worden. Zudem sind planmässig die über die Landstrasse ziehenden Kriegsgefangenen überholt worden. …
Besonderes Augenmerk wurde des weiteren auch der Entwicklung des religiösen Lebens gewidmet.“ (Em 128, S. 5)
Dem Wirtschaftsstab der kommissarischen Stadtverwaltung stellte es „die erforderlichen Transportfahrzeuge, Autos und Pferdefuhrwerke zur Verfügung, sodass die grösste Not durch Herbeischaffung von Versorgungsmitteln (statt „Versorgungsgütern“) aus den in der Nähe von Kiew liegenden (statt „befindlichen“) Kollektivwirtschaften zunächst einmal dürftig behoben werden“ konnte (Em 106, S. 14), „gleichzeitig konnten eine Reihe NKWD-Beamter, politischer Kommissare und Partisanenführer erfasst und erledigt werden(Em 106, S. 15).
Beamte gab es im Staat „der Arbeiter und Bauern“ überhaupt nicht! Ein jeder – auch hochste Spitzenfunktionare! – konnte im Sowjetparadies zu jeder Zeit fristlos entlassen, nach Sibirien in Straf-und Arbeitslager verbannt, sogar erschossen werden! Im Reichssicherheitshauptamt sollte man diese Willkurgrundlagen des Sowjetsystems nicht gekannt haben? Wahnwitzig, eine solche Unterstellung!
Gleichzeitig war das Sonderkommando 4a in Shitomir voll aktiv: Es hat der Feldkommandantur „eine räumlich begrenzte Zusammenziehung der Juden vorgeschlagen“ – tolle Leistung!, eine sicher kriegswichtige Information! – (Em 106, S. 16), am 12. 10. bereits „51 000 Exekutionen erreicht“ (Em 111, S. 4). Man „erreicht“ keine Exekutionen, falscher Ausdruck! 68)
Dann darf die „wertvolle Aufbauleistung in der Landwirtschaft nicht vergessen werden (Em 128, S. 2):
Planmässig überholten einzelne Züge der Kommandos die abseits der grossen Strassen liegenden Dörfer. Es wurden – stets im engsten Einvernehmen mit der Wehrmacht  – auch die Bürgermeister überholt. Waren sie einwandfrei, so wurden sie bestätigt. … In Dorfversammlungen wurde darüber hinaus die Bevölkerung angewiesen und verpflichtet, sich bedingungslos den neu eingesetzten Bürgermeistern und Kolchoseleitern zu unterstellen und diese entsprechend zu unterstützen. Tauchten irgendwelche Schwierigkeiten hierbei auf, so wurde selbst unter Anwendung schärfster Mittel Ordnung geschaffen. … Schwierigkeiten ergaben sich zum Teil nur dadurch, dass die Kolchosearbeiter – früher zum Teil recht vermögende Landwirte – mit dem Abzug der Russen sofort die Aufteilung des Landes und die Verteilung des Viehs an sich forderten. In diesen Fällen wurde durch eine planmässige Aufklärungsarbeit auf die Notwendigkeit des einstweiligen Fortbestandes der Kolchosewirtschaft hingewiesen. …“
»4«
Unmöglichkeiten
(1)
Am 19. 9. 1941 eroberte die 6. Armee nach schwerem Kampf das stark ausgebaute Festungskampffeld Kiew. Im Kriegstagebuch des OKW ist am 20. Sept. 1941 vermerkt:
„6. Armee setzte Säuberung von Kiew fort. Seit Wochen systematisch durchgeführte wirtschaftliche Räumung steht fest. Alle kriegs- und lebenswichtigen Betriebe sind geräumt, Wasser- und Elektrizitätswerke außer Betrieb, Eisenbahnlinie und Brücken nachhaltig zerstört, Vorräte nicht vorhanden, Einfahrtstraßen und das gesamte Kampffeld stark vermint. …
Gefangene und Beute: 6. Armee: Am 20. 9. = 44 120 Gefangene …“ 57)
Am 25. Sept. heist es dort:
„In der Stadt Kiew ein durch Sabotage verursachtes Großfeuer an Umfang zugenommen.“
Am 28. Sept.:

 Das in dem Buch
„Die Schoáh von Babi Jar“
vorgestellte Plakat
„Großfeuer auf bisherigen Brandherd eingeschränkt.“
Am 29. Sept.:
„Brand in Kiew am Erlöschen.“
Als das uberraschend ausgebrochene Grosfeuer in Kiew noch voll in Gang war, Strasenzuge gesprengt werden musten, um eine  Ausweitung zu verhindern, Wasser- und Elektrizitatswerke auser Betrieb waren, Einfahrtstrasen und das gesamte Kampffeld stark vermint vorgefunden wurden und das Handeln aller deutschen Einheiten durch die eigenen Existenzfragen bestimmt blieb, „Hunderte deutscher Soldaten hauptsachlich bei Versuchen, die Flammen zu loschen, getotet wurden“ 58), – da soll das soeben mit einem Vorkommando eingetroffene Sonderkommando 4a, das sofort in ein Notquartier ausweichen muste, schon ohne Strom, also per Hand, Plakate gedruckt und zum Ankleben an die Mauern der Stadt ausgegeben haben? 59) Und zwar so zahlreich, das daraufhin uber 30 000 Menschen davon erfahren und sofort ihre Sachen gepackt haben sollen, um sich „an einem bestimmten Platz“ zu versammeln?
Die wenigen Manner des Sk 4a hatten das nicht schaffen,aber auch binnen 1–2 Tagen in der brennenden – „in der ganzen“ (Em 106, S. 15) – Stadt nicht die „ukrainischen Freiwilligen“ – „Angehorige der aufgestellten ukrainischen Miliz“ (Em 106, S. 15) – finden konnen, um mit Leim und Pinsel auftragsgemas zu Fus in die Trummer der Stadt auszuschwarmen. Hilfswillige waren allenfalls zur Brandbekampfung und Trummerbeseitigung eingesetzt worden, wie alle dort abkommlichen deutschen Landser auch, wobei zu erwahnen bleibt, das angesichts der in Kiew entstandenen Lage samtliche Einheiten, die nicht notwendig in Kiew gebraucht wurden, die Stadt zu raumen hatten. Schlieslich war Kiew noch Kampfgebiet. Da konnte doch nicht irgendeine beliebige fremde Einheit, die soeben erst  „Fühlung mit der Wehrmacht aufgenommen hat“ und lediglich gefuhrt von einem Mann im Range eines Obersten, eigenmachtig Grundsatzentscheidungen wagen  oder gar durchsetzen, wie die Bevolkerung zu behandeln sei! Dazu hatte sie nicht einmal die Machtmittel, denn die Wehrmacht hatte Kiew erobert und besetzt.
Der Stadtkommandant war Wehrmachtoffizier: Generalmajor Eberhardt. Und die Einsatzkommandos konnten nur nach Abstimmung mit den Armeeoberkommandos tatig werden. Dies war eindeutig kraft Fuhrerbefehl und der daraufhin erfolgten Absprachen zwischen Heydrich und dem Generalquartiermeister des Heeres, Wagner, so verfugt worden!

Übersetzung
des angeblichen Plakattextes
Alle Juden der Stadt Kiew und Umgebung haben sich am Montag, dem 29. September 1941 um 8 Uhr morgens an der Ecke Melnikowskaja und Dochturowskaja (neben dem Friedhof)  einzufinden.
Ausweise, Geld und Wertsachen sind mitzubringen, ebenso warme Kleidung,  nterwäsche  etc.
Jeder Jude, der dieser Anordnung zuwiderhandelt und an anderem Ort angetroffen wird, wird erschossen.
Jeder Bürger, der in eine von Juden verlassene Wohnung eindringt und sich Sachen aneignet, wird erschossen.
__________________________
„Der Text war in russischer, ukrainischer und
deutscher Sprache abgefaßt.“


Im Einsatzgruppenprozes hat Dr. Heim als Verteidiger von Paul Blobel hierzu mit Recht erklart: In Kiew waren vorhanden: der  Wehrmachtkommandant (Generalmajor Eberhardt), der Hohere SS- und Polizeifuhrer (Jeckeln), der Fuhrer der Einsatzgruppe C (Dr. Rasch) und – nicht einsatzbereit – der durch Splitterverwundung ausgefallene Fuhrer des SK 4a (Blobel).
„Es ist nicht nur unwahrscheinlich, sondern nach Sachlage völlig ausgeschlossen, daß bei einem derartigen Zusammentreffen von Kompetenzen die unterste Dienststelle mit der Durchführung einer Großaktion beauftragt wird (hier muste berichtigt  werden: „uber die Durchfuhrung einer Grosaktion eigenmachtig entscheidet“!, – d. Verf.), eine Dienststelle, die zudem nur aus 15–18 Mann einschließlich Schreibstube, Fahr- und Küchenpersonal zur Verfügung hat, deren Führer sich infolge Rückkommandierung auf dem Wege nach Berlin befinden und dessen Kommandoführer infolge einer Kopfverletzung nicht dienstfähig ist.“ 60)
Selbst Weisungen der Einsatzgruppe C fur das SK 4a liefen uber das Armeekommando (AOK) 6 und konnten insofern nur von untergeordneter Bedeutung sein. 61)
Was die Aufgabenstellung, Befehlsstruktur und Starke der Einsatzgruppen angeht, so moge der Leser dies in den Historischen Tatsachen Nr. 16 + 17 nachlesen.
Wiederholungen sollen hier vermieden werden. Nur so viel in Kurze: Die Einsatzgruppen bzw. ihre Sonderkommandos  (SK = ca 50–80 Mann) hatten ihre sicherheitspolizeilichen Aufgaben im Einvernehmen mit der Armeefuhrung durchzufuhren, der sie zugeteilt worden waren:
„a) Im rückw(wärtigen) Armeegebiet: Sicherstellung vor Beginn von Operationen festgelegter Objekte (Material, Archive, Karteien von reichs- oder staatsfeindlichen Organisationen, Verbänden, Gruppen usw.) sowie besonders wichtiger Einzelpersonen (führende Emigranten, Saboteure, Terroristen usw.)
b) im rückw (wärtigem) Heeresgebiet: Erforschung und Bekämpfung der Staats- und reichsfeindlichen Bestrebungen, soweit sie nicht der feindlichen Wehrmacht eingegliedert sind, sowie allgemeine Unterrichtung der Befehlshaber der rückw(wärtigen) Heeresgebiete über die politische Lage.“ 62)
Der Ic hatte „die Aufgaben der Sonderkommandos mit der militärischen Abwehr, der geheimen Feldpolizei und den Notwendigkeiten der Operationen in Einklang zu bringen. 62)
(2)
Die Mannschaftsstärke des SK 4a am 29./30. Sept. 1941 konnte im Einsatzgruppenprozes in Nurnberg 1947 durch zahlreiche sich bestatigende eidesstattliche Versicherungen von Angehorigen verschiedener Verbande eindeutig ermittelt werden:
1) Der am 29. + 30. September 1941 in Kiew einsatzbereit gewesene Teil des SK 4a bestand aus 15–18 Mann.
2) Kommandofuhrer Blobel war infolge Kopfverwundung nicht bei seinen Mannern.
3) Zahlreiche Angehorige des SK 4a – ca des Mannschaftsbestandes – waren infolge Erkrankung an wolhynischem Fieber gar nicht erst in Kiew eingetroffen, sondern vorher bereits im Lazarett gelandet.
4) Generalfeldmarschall v. Reichenau hatte vor dem Kiew-Einsatz bereits das SK 4a in 3 Teilkommandos  aufgeteilt und einzelnen Divisionen seiner 6. Armee zugewiesen. Diese waren dementsprechend gewissermasen aus dem Befehlsverhaltnis des SK-fuhrers, der nicht einmal Funkkontakt mit ihnen hatte, gelost. 61) „Ein Fuhrerbefehl“ ware unter solchen Voraussetzungen fur Blobel ohne Bedeutung gewesen.
5) An Unterfuhrern waren die Anwarter des leitenden Dienstes – Calsen, Hafner, Hans + Janssen – am 27./28. 9. 1941 zur Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang nach Berlin ruckkommandiert worden. An den gleichen Tagen war ein Vorkommando Charkow unter Fuhrung von Untersturmfuhrer Muller mit etwa 12–15 Mann und 3–4 Wagen in Richtung Poltawa in Marsch gesetzt, v. Radetzki als Verbindungsoffizier mit einem Fahrer zum AOK 6 befohlen worden. 63)
6) Das Teilkommando Nord wurde noch vor dem 29. 9. mit einer Mannschaft Schutzpolizei aus Kiew heraus zu einer Division nach Norden verlegt.61)
(3)
Der ganze in den „Ereignismeldungen“ dargestellte Vorgang ist so absurd, das es an sich uberflussig ist zu erwahnen: kein einziges dieser angeblichen Plakate ist erhalten geblieben, keiner hat es naher beschrieben oder fotografiert.
Der angebliche Plakattext in dem Buch „Die Schoah von Babi Jar“ S. 7, 85, 166 + 477 (dort jeweils wiederholt) ist eine freie Erfindung! Er enthalt noch nicht einmal Namen und Rang des Befehlsgebers! – Ein anonymer Befehlsgeber, und alle packen sofort ihre Sachen und folgen einer Aufforderung, von der niemand weis, wer das eigentlich befohlen hat!? Die Geschichtenschreiber verrennen sich in immer groteskere Albernheiten!
Die Ereignismeldungen widersprechen sich selbst:
In der Em 106, S. 15 heist es, die „2000 Plakate“ hattenlediglich die Juden aufgefordert, „sich an einem bestimmten Platz einzufinden“, und „gleichzeitig wurde mündlich bekanntgegeben, daß sämtliche Juden Kiews umgesiedelt würden.“ In der Em 128, S. 3 hingegen teilt das „RSHA“ den offenbar als begriffsstutzig bekanntenobersten deutschen Dienststellen noch einmal diese „wichtige Einzelheit“ mit, allerdings in der Version, das diesmal die judische Bevolkerung Kiews „durch Maueranschlag zur Umsiedlung aufgefordert“ worden sei.
(4)
Vergegenwartigt man sich einen Ablauf der zuvor geschilderten Aktion, so mus sie auch aus einem anderen Grunde vollig irre erscheinen: uber 30 000 Menschen mit Kind und Kegel, Sack und Pack „an einem bestimmten Platz“, womoglich noch „mit Kinderwagen, Karren, Fuhrwerken, manchmal sogar mit Lastkraftwagen“!50) Das ist die Einwohnerzahl einer mittelgroßen Stadt, die past uberhaupt nicht „an (statt „auf“!) einen bestimmten Platz“! Diese „30 000“ fanden sich bereits wenige Tage nach der deutschen Besetzung auf Grund von Plakatanschlagen, die nur 1 Tag zuvor angebracht worden sein sollen, „bis 8.00 Uhr“ ein und waren bereit, alles zu verlassen, was sie bisher geschaffen haben, Wohnungseinrichtungen usw., denn sie „glaubten an die Umsiedlung“?
Laut Em 128 S. 4 sollen „auf diese Weise“, also mittels der Tauschung dienender „Umsiedlungsgerüchte“  „insgesamt etwa 75 000 Juden liquidiert worden“ sein. So etwas ist doch vollig unrealistisch, selbst wenn man unterstellt, das es sich samtlich um auserordentlich dumme Menschen gehandelt haben soll! Auserdem ist es sprachlich falsch, wenn man formuliert, das „auf diese Weise Menschen liquidiert“ worden seien – mittels eines Aufrufes zur Umsiedlung! Man uberlege sich diesen Unsinn!
10 000 Menschen bilden in Dreierreihe eine Marschkolonne von 3,5 km Tiefe. 30 000 eine solche von 10,5 km! Das Sk 4a hatte an jenen Tagen, wie gesagt, nur 15–18 Mann verfugbar. Mogen die mysteriosen „2 Kommandos des Polizeiregimentes Süd“, die durch keinerlei Nachweise bestatigt werden, je ca. 75 Mann betragen haben, so waren das ungefahr 200 Mann, – „150 Täter“ insgesamt, wir erwahnten dies schon auf S. 10 23). Sie bildeten die einzige „Bewachung und Tatermannschaft“, dies wird in der Em 111 S. 4 ausdrucklich bestatigt: „ohne jede fremde Hilfe erledigt.“
Marschkolonne 10 500 m. An jeder Seite 100 Mann mit Gewehren oder/und Pistolen. Maschinenpistolen waren nicht vorhanden, hat auch niemand „gesehen“.
Also: Im Abstand von 105 m rechts und links der 10,5 km langen Kolonne ein mitmarschierender bewaffneter Posten. Pferde waren auch keine dabei, hat auch niemand „gesehen“. Funktelefone („talki walki“) gab es noch nicht, Befehlsubermittlung und Ubersicht von der Marschspitze bis zur Mitte oder gar zur Nachhut war nicht moglich, selbst wenn „die Umsiedlungswilligen“ mit ihrem Gepack zur Funferreihe aufgeschlossen hatten.
Wer marschierte eigentlich vorneweg? Der Kommandofuhrer war infolge Verwundung gar nicht da!
Jedenfalls ware auch dort nur 1 Mann vorhanden gewesen!
Motorisierte Bewachung hat auch niemand „gesehen“, ware indessen gleichermasen unrealistisch, da Strasen, Wege bzw. das Wildgelande dies angesichts von 30 000 Menschen nicht zugelassen hatten und die Abdrift der Massen in die Busche nicht hatte verhindern konnen. Im ubrigen seien die „Menschenströme“ durch „park-ähnliches Gelände zur Sanddünen-Schlucht“ gezogen. 64) Selbst die Schoah-Autoren wunderten sich:
„Es muß jedoch viel Geschicklichkeit erfordert haben, 33 771 Menschen zwei Tage lang auf der Straße hocken zu lassen, wenn man dazu noch bedenkt, daß die Schüsse doch fast in Hörweite abgegeben werden mußten.“ 64)
Das ist doch das Erstaunliche: Keiner meutert, keiner bleibt stehen, setzt seine Sachen zum Verschnaufen ab, keiner flieht, keiner klaut den Posten die Waffen!
Keiner hat versteckte Waffen mit! Niemand hort Schusse, keiner gerat in Panik, alle marschieren weiter, lassen sich verprugeln und ziehen sich anschliesend nackt aus. Alle! Es gab, wie gesagt keinerlei Schwierigkeiten!
Doch, oh Schreck fur die Falscher: Es gießt an beiden Tagen von morgens an in Strömen!
Im Kriegstagebuch des OKW ist am 29. Sept. 1941  fur den Raum Kiew, 6. Armee vermerkt:
„Wetter: Tagsüber Regen, Wege stark aufgeweicht. Gegen Abend aufklarend, kühl.“
Am 30. Sept. 1941 fur Kiew, 6. Armee:
„Wetter: Schnee- und Regenschauer. Wegeverschlechterung.“
Kein „Augenzeuge“ hat bisher davon berichtet! Niemand hatte Schutz vor dem Regen gesucht!
Es wird dunkel, niemand hat Hunger, niemand friert, niemand macht sonstige Schwierigkeiten“, auch in der Nacht flieht niemand. Am nachsten Tag marschieren auch die ubriggebliebenen weiter und ziehen sich ebenfalls bei Schnee- und Regenschauer aus und legen ihre Sachen „auf die grosen Haufen“.
(5)
Noch weitere Wunder geschehen:  Es sind inzwischen sogar mehr Leute geworden: Beim Zahlen der liquidierten Opfer (sehr zeitaufwendig, das Zahlen, doch die Deutschen sind grundlich!) am nachsten Tag steht fest:
Es waren 33 771, nicht wie „an dem bestimmten Platz in Kiew 30 000“; ja sogar laut Em 106, S. 13 noch mehr: „ca. 35 000“!
Um das Mas voll zu machen: „Daß die Juden tatsächlich liquidiert wurden, ist bisher kaum bekanntgeworden.“ (Em 106, S. 15); – obgleich „die NSV“ die abgelegten Sachen, „Wäsche, Kleidungsstücke usw. an bedürftige Bevölkerung verteilt“ habe, „die obdachlos gewordenen  Bürger Kiews inzwischen die von den Juden freigewordenen Wohnungen bezogen“ hatten und die Sprengungen der Ränder der Schlucht von Babi Jar“ nicht nur erhebliche Detonationswellen ausgelost, sondern auch die Landschaft erheblich verandert haben musten.
(6)
Em 97, S. 24: „Heute früh“ – 30. September 1941 –, als „Fühlung mit der Wehrmacht und den Behörden aufgenommen“, „feindliche Anschläge erfaßt“ wurden, „Exekution von 50 000 Juden vorgesehen“ wurde, eine „Überprüfung der Angaben“, wie viele Juden sich in Kiew befinden, „noch nicht möglich“, das „Vorkommando des Höheren SS- und Polizeiführers eingetroffen“ war und man soeben die Beobachtung gemacht hatte, „daß im Augenblick der Übernahme von Gebäuden Brände ausgebrochen“ sind, – zu diesem Zeitpunkt, ja schon einen Tag zuvor, sei schon (Em 106, S. 15) „die NSV“, also die (zivile) nationalsozialistische Wohlfahrtorganisation, voll aktiv dabeigewesen und habe bereits „Gold, Wertsachen, Wäsche und Kleidungsstücke der exekutierten 33 771 Juden zur Ausrüstung der Volksdeutschen“ entgegengenommen, sortiert, getrocknet (?), gesaubert (?) und verteilt!
Sie mussen das so geschickt gemacht haben, das niemand gemerkt hatte, das die Sachen von erschossenen Juden stammten! Nicht ein einziges Erkennungszeichen, kein Bild, kein Ausweis, keine Adresse wurde entdeckt!
Doch „die NSV“ war nicht nur in vorderster Frontlinie in Kiew schon dabei, bevor das Vorkommando des Hoheren SS- und Polizeifuhrers eingetroffen war, sondern– will man der Em 106 S. 18 Glauben schenken – auch schon in Shitomir, wo dem „Beauftragten der NSV, Boss, 25–30 to. an Wäsche, Bekleidung, Schuhwerk, Geschirr usw., welche bei der Aktion beschlagnahmt worden waren, zur Verwertung zugeführt werden konnten.“ Er wird sicher wenig Verstandnis dafur aufgebracht haben, das „beschlagnahmte Wertgegenstände und Geld dem Sonderkommando 4a zugeführt wurden“. (Man achte auch auf die wortschatzarme Wiederholung der einschlagigen Vokabeln!) Denn was sollte dieses damit anfangen, wo doch die „Ausrüstung der Volksdeutschen“ angeblich Sache der „NSV“ war?
Was hat schlieslich die unbedeutende Fantasiefigur, der „Beauftragte der NSV, Boss“ von Shitomir – diese  Stadt westlich von Kiew war bereits am 9. Juli 1941 von deutschen Truppen eingenommen worden! –, uberhaupt in einem Bericht des RSHA und dann erst ein Vierteljahr spater, am 7. Oktober zu suchen? Das ist sachlich nicht zu rechtfertigen und kann nur dem Gehirn eines Falschers sinnvoll erscheinen.
Nun stelle man sich vor, was in jenen Tagen gewaltigen Ringens, bei dem im Raum Kiew 4 sowjetische Armeen und grose Teile von 2 weiteren Armeen zerschlagen worden waren, „der Beauftragte der NSV, Boss“ und „25–30 to Wäsche, Bekleidung, Schuhwerk und Geschirr usw.“ in einem Bericht des Reichssicherheitshauptamtes zur Unterrichtung anderer zentraler Dienststellen des Reiches zu suchen haben, und wie wichtig es war, mitzuteilen, das „dem Sonderkommando 4a beschlagnahmte Wertgegenstände und Geld zugeführt wurden“! Das ganze ist so abartig, das man sich nur wundern mus, wie jemand solchen Unsinn als authentisch ansehen und der Offentlichkeit zumuten kann!
(7)
In der Em 128, S. 7 heist es:
„… denn nunmehr ist in diesem Erlasse eindeutig bestimmt, daß auch die Wehrmacht ihren Teil zur Lösung dieser Probleme mit beizutragen hat, und vor allem, daß dem SD größtmögliche Befugnisse eingeräumt sind.“
Auch ein solcher Satz konnte niemals im RSHA formuliert worden sein – wohl hingegen von einem Falscher, der die deutschen Organisationsstrukturen nicht so genau kannte. „Dem SD“ hätten gar keine „größtmöglichen Befugnisse eingeräumt“ werden können, denn dieser hatte sich vorher und auch nach 1941 lediglich mit Nachrichtenbeschaffung zu befassen (vgl. S. 33)!
Es hätte allenfalls „Einsatzgruppen“ heißen können, wobei selbst dies falsch ware, denn die Kompetenzen der EG waren kraft Fuhrerbefehl eindeutig geregelt, und das RSHA hatte daran gar nichts andern, noch nicht einmal einen Anderungsvorschlag anderen Dienststellen unterbreiten konnen! Der Behördenchef des RSHA hätte dies sicherlich gewußt!
Hat „die Wehrmacht“ in den gewaltigsten Kesselschlachten der menschlichen Geschichte von Uman, Kiew und Gomel, die mit der Zerschlagung von uber 6 sowjetrussischen Armeen und mit 665 000 Gefangenen endeten – um nur den Sudabschnitt der Ostfront hier anzufuhren – nicht geradezu Ubermenschliches und Unerwartetes geleistet? Ware es angesichts dieser Heldentaten nicht als Unverschamtheit aufgefast worden, hatte jemand vom RSHA obersten Dienststellen des Reiches eine solche Verunglimpfung der Wehrmacht, wie sie die Em 128 mit dem zum Ausdruck gebrachten Ansinnen, „die Wehrmacht habe auch ihren Beitrag zur Lösung dieser Probleme beizutragen“, zugeleitet? Nein, solche unrealistischen Platituden konnten nur einem Feindagenten einfallen, der sich der offiziellen Falscherwerkstatten der Siegermachte bediente!
Auserdem ist das ganze noch widerspruchlich in sich. Denn wenn gefordert wird, „die Wehrmacht hat ihren Teil zur Lösung der Probleme beizutragen“, dann braucht niemand anderes „größtmögliche Befugnisse“!
(8)
Erstaunlich auch: Die Deutschen haben ausländischen Korrespondenten gestattet, sich das soeben eroberte und in Flächenbrand aufgegangene Kiew zu inspizieren! 65) Keiner von ihnen hat jedoch eines der „2000“ Plakate gesehen, denenzufolge die Juden unter Androhung der Todesstrafe aufgefordert worden sein sollen, sich „an  einem bestimmten Platz“ – dem Schoáh-Buch zufolge an einer Straßenecke – einzufinden. Keinem dieser ausländischen Korrespondenten ist die Menschenansammlung aufgefallen, keiner hat sich den Marschkolonnen angeschlossen, keiner hat etwas von diesem gewaltigen Massenmord bemerkt, denn keiner hat je in seinen ausländischen Zeitungen davon berichtet!
 (9)
Die Groteske wird noch gesteigert, wenn es dann in der Em 128 v. 3. Nov. S. 4 heist, nach Ruckkehr der Einsatzkommandos stelle sich heraus, das die Juden nicht nur noch da sind, sondern inzwischen sogar „ganz erheblich mehr geworden sind“, und zwar immer wieder in grösseren Städten“, also nicht nur in Kiew.
Nein, Leute, das ist eine Zumutung an den gesunden Menschenverstand! Solch einen Schwachsinn konnte das Sonderkommando 4a niemals gemeldet und das RSHA anderen Dienststellen niemals berichtet haben! Die Greuelfälschung ist hiermit eindeutig bewiesen!
Damit ist aber gleichzeitig bewiesen, daß nicht nur die hier analysierten Stücke der Einsatzgruppenberichte bzw. „Ereignismeldungen UdSSR des RSHA“ gefälscht worden sind, sondern diese Gruppe von Dokumenten insgesamt ausgekochten Fälscherteams,  die der deutschen Sprache weitgehend, wenn auch nicht lückenlos mächtig waren – sicherlich ehemalige jüdische Emigranten als  „Deutschlandexperten“ –, in die Hände gefallen waren. Erweisen doch Stil und Inhalt auch anderer diesbezüglicher Papiere das gleiche geistige Niveau. Nur so erklärt sich die Anhäufung von absurden „Meldungen“ und selbst so offensichtlichen Widersprüchen wie z. B. in den bis Ende November 1941 auf 59 018 Personen (Em 156) aufgestockten Exekutionszahlen des Sonderkommandos  4a, wo es vorher schon „80 000“ – Em 128, 3. Nov. 1941, S. 3 – waren.
Die übrigen Ereignismeldungen gleichen Themas, aber anderer Einsatzgruppen und –kommandos  wären ähnlich wie hier zu analysieren. Das  Ergebnis einer sachgerechten Überprüfung dürfte nach den bisherigen Erfahrungen nicht zweifelhaft sein.
Schon im Einsatzgruppenprozes 1947 wurde festgestellt:
„Tatsдchlich haben auch fast alle bisher im  Zeugenstand unter Eid vernommenen Angeklagten diese Ereignismeldungen und Lageberichte des RSHA als hцchst unzuverlдssig, ungenau und fehlerhaft bezeichnet und zwar nicht nur in bezug auf die Zahlen, sondern auch in bezug auf den Inhalt und die Einzelformulierung.“ 68)





US-Präsident George Bush 1991


„Er beendete seinen 3-tägigen Aufenthalt in der Sowjetunion am Donnerstag mit einem Besuch des Mahnmals »Babi Jar«, das an die barbarische Hinrichtung von über 100 000 sowjetischen Juden durch die Nazis erinnert.
Bush schilderte eindringlich Einzelheiten dieses Massakers und beendete sie mit diesen Worten:
‚Angesichts dieser unglaublichen Extreme menschlichen Verhaltens schwören wir feierlich, daß derartige Morde sich nicht wiederholen, und daß wir es niemals wieder zulassen werden, daß die Kräfte des Hasses sich derart ohne Widerstand ausbreiten können.‘
Er beendete die Feierstunde mit einer Botschaft der Hoffnung:
‚Das Mahnmal belegt immerhin, daß sich am Ende die Kräfte des Guten doch durchgesetzt haben.‘
Er verließ die Szene schweigend und sichtlich bewegt.“ 66)
Hatte er sich doch nur einmal bemuht, anstatt das Mahnmal in der Stadt aufzusuchen, „den Tatort“ ausfindig zu machen! Es ware ihm sicherlich ahnlich ergangen, wie dem Uberlebenswunderknaben Prof. Dr. Hol. Berufsreisenden Elie Wiesel 67) , von dem die in New York erscheinende Zeitschrift Forward vom 20. Sept. 1991 berichtete:
„Mr. Wiesel, ein Ьberlebender der Konzentrationslager von Auschwitz und Buchenwald, schilderte in einem Telefongesprдch von seiner ersten Reise zu dem Tцtungsort im Jahre 1965. ‚Sie wollten mir nicht einmal Babi Jar zeigen‘, sagte er. ‚Ich ging von Mensch zu Mensch. Niemand wollte mir sagen, wo es war. Es war so, als hдtte es sich gar nicht ereignet.“


In Babi Jar bekennt sich die Bundestagspräsidentin aus Bonn zur deutschen Schuld

Zur funfzigjahrigen Gedenkzeremonie im Oktober 1991 fanden sich zahlreiche Schuld- und Suhneprediger in Babi Jar ein, um „am Rande des Abgrunds“ ihr Bekenntnis zur deutschen Schuld abzulegen. In Vertretung des bundesdeutschen Staatsoberhauptes bekundete Rita Sussmuth „mit tiefer Betroffenheit“:
„Hier wurden vor 50 Jahren im Laufe von 2 Tagen 33 771 Juden ermordet, in den folgenden 2 Jahren mindestens noch einmal so viele, ihnen folgten unzählige andere Menschen.
Am Ende der deutschen Besetzung der Ukraine war die Schlucht ein Massengrab geworden, wie es die Geschichte nicht kannte. Das Verbrechen ist in seinem Ausmaß nicht faßbar.
Im nationalsozialistischen Vernichtungskrieg waren die Juden die Opfer schlechthin: Alle Mittel der Barbarei wurden eingesetzt, um die Juden als Volk zu vernichten. Die Schlucht von Babi Jar war einer der ersten Plätze, an denen Frauen und Männer, Kinder und Greise durch eine mitleidlose Maschinerie getötet wurden. …
Hier stellte sich denen die Frage des Gewissens, die das nicht wollten, aber einem System dienten, oder auch nur in ihm lebten, das sich die Vernichtung von Menschen zum Ziel gesetzt hatte. 69)
Es ist die schreckliche Frage, die jeder Deutsche sich stellen muß – warum sein Volk sich in das Verbrechen verstricken ließ. Hier an diesem Ort stehen wir Deutschen dem Verbrechen gegenüber, das Deutsche begangen haben und begehen ließen.“ 70)
Eine hochrangige und zahlreiche Regierungsdelegation aus Israel, gefuhrt von Erziehungsminister Zevulun Hammer, anwesend auch der Bruder des US-Prasidenten, Jonathan Bush, sowie ein enger Vertrauter des sowjetischen Prasidenten Michail Gorbatschow, Alexander Jakowlew, nicht zu vergessen die zahlreich „zur Begleitung“ auf Steuerkosten zumeist des beschuldigten und diffamierten Volkes mit angereisten Medien-Multiplikatoren, – sie alle nahmen die erwartete Bot- schaft zufrieden auf und verkundeten sie urbi et orbi.
Schlieslich ist es erst ein Jahr her, als „das herrschende System“, sprich die Sowjetmacht, die Gelegenheit wahrnahm, „um neben den Toten des »Großen Vaterländischen Krieges« auch an die noch größere Zahl jüdischer Opfer zu erinnern“.70)
Oder gehen wir noch weiter zuruck: Bis 1976, also mehr als 30 Jahre nach Kriegsende, gab es nicht einmal ein Denkmal fur die Toten des »Grosen Vaterlandischen Krieges« mit Hinweis auf Babi Jar! Und bis zur gegenwartigen Stunde haben weder die Russen noch Ukrainer noch international tatige Historiker ein einziges Dokument zur Bestatigung der heute zelebrierten Beteuerungen aus ihren Geheimarchiven angeliefert!
Die internationalen Staatsreligionen der Supermachte benotigen offensichtlich keine Beweise, ihre Dogmen bedurfen lediglich einer international einheitlich gesteuerten Medienpolitik, denen die Volker dann kraft wirtschaftlicher, vielfach auch rechtlicher Machtlosigkeit und zielgerichtetem Informationsentzug wehrlos ausgeliefert sind.



Paul Blobel,
Leiter des Sonderkommandos 4a

Dem Angeklagten im KV-Prozesse Fall 9 (Einsatzgruppen-Prozes), Paul Blobel, Fuhrer des SK 4a, legte die US-Anklage in Nurnberg die Ermordung von 60 000 Menschen zur Last.
Paul Blobel war zu Kriegsbeginn Angehoriger des SD (Sicherheitsdienstes) von Dusseldorf. Uber diese Organisation fuhrte Verteidiger Dr. Willi Heim zunachst folgendes aus:
„Der SD, eine Dienststelle der NSDAP, war lediglich zu dem Zweck geschaffen worden, der Führung der Partei und – bei der Einheit von Partei und Staat – auch der Führung des Staates über sämtliche Lebensgebiete innerhalb des Deutschen Reiches ein wahrheitsgetreues Bild zu vermitteln. Seine Aufgabe bestand ausschließlich darin, aus allen Lebensgebieten Nachrichten zu sammeln, die Meinung des Volkes festzustellen, Mißstände aufzuzeigen, kurzum, der Partei- und Staatsführung ein Bild von dem zu geben, wie der unbekannte Mann aus dem Volke auf die Maßnahmen und Anordnungen von Partei und Staat reagierte.
Nie hatte der SD eine Exekutivbefugnis, denn dazu konnte er als Organisation der NSDAP niemals berechtigt sein. Zutreffend kann man den SD mit dem Institut zur Erforschung der öffentlichen Meinung vergleichen, zumal der SD viele Mitarbeiter aufzuweisen hatte, die der NSDAP überhaupt nicht angehörten.“ 71)
Paul Blobel wurde 1941 aus dieser Aufklarungsarbeit in untergeordneter Stellung fur den Einsatz polizeilicher Sicherungsaufgaben im Osten dienstverpflichtet und zwar ohne eingehende Ausbildung fur den auf ihn zukommenden Einsatz.
Nach Vortrag uber die Konfrontation mit den bestialischen Greueltaten der Sowjets gegenuber gefangenen deutschen Soldaten, die Blobel sogleich zu Beginn des Ruslandfeldzuges fast zum Wahnsinn trieben und seine Einweisung ins Lazarett zur Folge hatten, fuhrte sein Verteidiger Dr. Willi Heim im Oktober 1947 in seinem Pladoyer u. a. aus: 72)
„Das erbeutete Dokumentenmaterial geht ins Unermeßliche, und was der Verteidigung zugänglich gemacht
worden ist, ist ein ganz winziger Teil und zudem das ausschließlich belastende Material. …
Die Beweisführung für den Angeklagten Blobel wird aufzeigen, daß die von der Anklagebehörde vorgelegten Ereignismeldungen des RSHA lückenhaft und  unzuverlässig sind, daß sie bei der Unzulänglichkeit des eingesetzten Apparates und bei der offensichtlichen Tendenz zur Übertreibung nur fragwürdiges Stückwerk sein können. Ich werde im einzelnen beweisen, daß die unterstellten Zahlen den Tatsachen nicht entsprechen, wie sich aus dem Vergleich der einzelnen Berichte ergibt. …
Auch wird wohl niemand die ernstliche Behauptung aufstellen wollen, daß ein Kommando mit insgesamt 52 Mann, von denen noch das Personal für Schreibstube und Verpflegung, Vernehmungsbeamte und Fahrer abzurechnen sind, eine solche Zahl von Exekutionen erreichen kann, wie sie von der Anklage behauptet wird.
Die Beweisaufnahme wird ergeben, daß über Einheiten  der Ordnungspolizei, der Waffen-SS, der Wehrmacht und der ukrainischen Miliz dem Führer eines Einsatzoder Sonderkommandos keine Befehlsgewalt zustand. … (S. 5)
Weiterhin werde ich unter Beweis stellen, daß, soweit Teile des SK 4a an Exekutionen mitwirkten, ihr Einsatz durch Blobel auf Grund von Befehlen, die er als Sonderkommandoführer von der Einsatzgruppe oder vom AOK 6 (Armeeoberkommando 6) empfangen hatte, erfolgte. Blobel hatte keine Veranlassung, die Durchführung der Exekution für verbrecherisch zu betrachten und die Überprüfung dieser Befehle auf ihre Übereinstimmung mit dem Völkerrecht vorzunehmen, da ja der russische Gegner den Begriff des Völkerrechts kaum kannte, Völkerrechtsabkommen über die Kriegführung nicht unterzeichnet hatte und auch im entferntesten nicht daran dachte, die Kriegsgebräuche einzuhalten.
In dieser seiner Auffassung wurde Blobel zwangsläufig durch das bestärkt, was er erfahren und gesehen hatte, besonders an Greueltaten, die an deutschen Soldaten verübt worden waren.
Ich werde, was vielleicht unglaubwürdig erscheinen mag, den Nachweis führen, daß die Exekution von Frauen und Kindern, die vom SK 4a durchgeführt wurde, keineswegs im Widerspruch zum Völkerrecht stand, da der Russe in seinem sorgfältig organisierten und allumfassenden, im Widerspruch zum Völkerrecht stehenden Partisanenkrieg, auch Frauen und Kinder rücksichtslos für diese Zwecke verwendete.
Im übrigen hat ja auch in Deutschland der Krieg vor Frauen und Kindern nicht halt gemacht, und in diesem Punkt hat das herrschende Kriegsrecht die Repressalienlehre vernichtet. … (S. 5–6)
Blobel als Führer des SK 4 hatte keine selbständigen Entscheidungsbefugnisse, sondern hatte Befehle vom AOK 6 (Generalfeldmarschall v. Reichenau) auszuführen, unterstand marschtechnisch und verpflegungsmäßig dem AOK 6, unmittelbar seiner Abt. C mit der Aufgabe sicherheitspolizeilicher Bearbeitung. Reichenau hatte angeordnet, das Kommando in 3 Abteilungen aufzugliedern und die Teilkommandos den Divisionsbefehlshabern zu unterstellen. …
Es war unmaßgebend, was Streckenbach in Pretzsch befohlen haben sollte 73) , entscheidend blieb, was Reichenau befahl. … (S. 11)
Das SK 4a war im strengen Winter 1941/42 aus seiner sicherheitspolizeilichen Aufgabe herausgezogen und neben Fronteinheiten im Verteidigungsring um Charkow rein militärisch eingesetzt worden. … (S. 17)
Niemals hatte Blobel selbständige Entscheidungsbefugnis zur Durchführung einer Aktion. Aus keinem Dokument der Anklage geht hervor, daß irgendeine Exekution auf Befehl oder Veranlassung Blobels ausgeführt wurde. … (S. 18)
Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß in jedem dieser Fälle Vernehmungsbeamte des SK 4a und der Wehrmacht eingehende Untersuchungen geführt, die Beschuldigten vernommen und schließlich jeden Vor-gang dem Oberbefehlshaber des AOK 6 zur Entscheidung vorgelegt hatten. v. Reichenau hatte zusammen mit seinen Gerichtsoffizieren die Akten überprüft und das Urteil gefällt. Dieses Verfahren war völlig ausreichend, und entsprach dem, was die Haager Landkriegsordnung unter den Menschenrechten und unter Menschlichkeit verstehen mag …“. (S. 22)
Die hier geschilderten Voraussetzungen wurden auch in bezug auf Repressalien nachgewiesen, die sich auf grosere Zahlen von Personen bezogen und die selbst die westalliierten Kriegsgegner nach Wurdigung der Kampflage den letztinstanzlich verantwortlichen Wehrmachtgeneralen nicht als Kriegsverbrechen angelastet haben. Ein Verhangnis fur die Angeklagten im Fall 9 (Einsatzgruppenprozes, 29. 9. 1947 – 10. 4. 1948) war es, das ihr Prozes zeitlich vor dem Fall 12 (OKW-Prozes, Febr. 1948 – 28. 10. 1948) stattfand und die dort ermittelten Erkenntnisse im Einsatzgruppenprozes entweder noch nicht vorlagen oder jedenfalls nicht verwendet wurden. Immerhin kam bereits im Fall 9 zur Sprache, das die Alliierten beim Einrücken in Deutschland sämtlich Repressalienmaßnahmen angeordnet haben und zwar zu einer Zeit, da deutscherseits keinerlei Heckenschützenkrieg geführt wurde und der Krieg zu Ende war:
General Eisenhower drohte die Erschiesung von 200 Deutschen an, falls ein einziger Amerikaner durch Deutsche getotet werden sollte, General Lattre de Tassigny setzte das Verhaltnis von 25 Deutschen fur einen getoteten Franzosen fest, die Russen verfugten ein Verhaltnis von 1: 50. (Neue Zeitung, Plakate u. a.) 74)
Man sollte in diesem Zusammenhang auch bedenken, das die Alliierten zu Beginn ihrer Besatzungszeit in Deutschland Gesetze, Verfugungen, Direktiven erlassen haben, denenzufolge sie mit jedem Deutschen machen konnten, was sie wollten. Jahrelange Zwangsarbeit, sprich Sklavenarbeit in anderen Landern war z. B. eine der zahlreichen „humanen Empfehlungen“.
Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946 Abschnitt I sah „die Internierung von Deutschen vor, welche, ohne bestimmter Verbrechen schuldig zu sein, als für die Ziele der Alliierten gefährlich zu betrachten sind, sowie die Kontrolle und Überwachung von Deutschen, die möglicherweise gefährlich werden können“. Und dies mehr als 1 Jahr nach Kriegsende!
Wie die Lage jedoch fur die deutschen Truppen bereits zu Beginn des Ruslandfeldzuges ausschaute, speziell jene, mit der die Einsatzkommandos konfrontiert wurden, konnen wir hier nur beispielhaft und kurz andeuten. Wir fuhren nachfolgend lediglich zwei eidesstattliche Erklarungen zur Verwendung beim Alliierten Militargerichtshof an, die sich auf das Einsatzkommando  4a beziehen. Die Vorfalle, die hier erwahnt sind, sind auch in der von der Reichsregierung 1941 und 1942 herausgegebenen umfassenderen – wenn auch keineswegs vollstandigen – Dokumentation „Bolschewistische Verbrechen gegen Kriegsrecht und Menschlichkeit – Dokumente, zusammengestellt vom Auswärtigen Amt“ in 1. und 2. Folge erwahnt.
Bekanntlich hatte der IMT-Militargerichtshof 1946 diese deutschen Weisbucher als „unbeachtlich, weil von der verbrecherischen faschistischen Regierung herausgegeben“, vom Tisch gefegt, gehorte doch der Vertreter der hier dokumentierten Verbrechen neben den westlichen Siegern als Anklager und Richter dem Militartribunal uber die Besiegten an.
Seit 1939 ist man mit samtlichen Dokumenten bzw.
Weisbuchern der Reichsregierung einheitlich verfahren:
Obgleich nicht ein einziges dieser dort publizierten Dokumente widerlegt werden, d. h. der Reichsregierung Dokumentenfälschung vorgeworfen werden konnte, hat man sie alle als nicht existent behandelt! So verfuhren die alliierten Militärrichter, aber auch nachfolgend die bundesdeutschen und sowjetzonen Zivil- und Strafrichter, aber auch weltweit die sich der Umerziehungsdirektiven bewußten „Historiker“ bis zur Stunde!

Doch zuvor sei noch aus einem Standardwerk des britischen Volkerrechts-Schrifttums zitiert: Prof. Oppenheim, jahrelanger Berater der britischen Admiralitat, schrieb im „Manual of Military Law“, also im  Handbuch des Kriegsrechts, London 1926, Bd. II, S. 123:
„Der Sieg ist zur Überwindung des Gegners notwendig, und diese Notwendigkeit ist es, die alle die unbeschreiblichen Schrecken des Krieges rechtfertigt, die enormen Opfer an Leib und Leben der Menschen, die unvermeidliche Zerstörung von Eigentum und die Verwüstung des Landes. Mit Ausnahme der Einschränkungen, die den Kriegführenden durch das Völkerrecht auferlegt sind, können und müssen letztlich alle Arten und Grade der Gewalt im Kriege angewendet werden, um dessen Zweck zu erreichen, und zwar ohne Rücksicht auf ihre Grausamkeit und das äußerste Elend, das sie mit sich bringen. Da der Krieg ein Existenzkampf zwischen Staaten ist, kann keinerlei Rücksicht genommen werden auf Leid und Elend des einzelnen, wie groß dies auch immer sein mag.
Die nationale Existenz ist ein höherer Wert als das Wohlbefinden des einzelnen.“
Nachgewiesenermasen hat Grosbritannien nach diesen Pramissen Krieg gefuhrt, obgleich es selbst nie um seine Existenz zu kampfen brauchte, denn niemand hat es angegriffen, sondern es zwang andere, gegen diese Kriegfuhrungsmethoden um ihre Existenz zu kampfen.


Blobel Exhibit Nr. 5
August Häfner
Eidesstattliche Versicherungen

„Ich, August Häfner, geb. 31. 1. 1912 in Mellingen (Schweiz), zuletzt SS-Obersturmführer und Kriminalkommissar, z. Zt. Untersuchungsgefängnis Nürnberg. Nachdem ich zunächst darauf aufmerksam gemacht wurde, daß ich mich einer Bestrafung aussetze, falls ich eine falsche eidesstattliche Erklärung abgebe, sage aus und erkläre, daß meine Erklärung an Eidesstatt wahr ist und daß meine Erklärung als Beweis dem Militärgerichtshof II Z im Fall 9, JustizpalastNürnberg, Deutschland, vorgelegt werden soll, folgendes:
1) Am 1.8.1937 trat ich freiwillig der Grenzpolizei bei, wurde nach einem Ausleselager am 1.9.1940 zur Vorbereitung für das Begabtenabitur nach Berlin versetzt, bestand dort die Prüfung und besuchte anschließend im Rahmen des Lehrganges ‚Anwärter des leitenden Dienstes‘ die Universität. Etwa Mitte Mai 1941 wurde der Lehrgang abgebrochen und die Lehrgangsteilnehmer, darunter auch ich, zur Grenzpolizeischule nach Pretzsch verlegt. Dort, sowie in Schmiedeberg und Düben trafen laufend Angehörige der Sipo und des SD, Kommandierte der Waffen-SS, sowie notdienstverpflichtete Kraftfahrer ein und wurden aus versorgungstechnischen Gründen zu Kompanien zusammengefaßt.
Etwa Anfangs der dritten Juniwoche des Jahres 1941 wurden die bisher bestehenden Kompanien aufgelöst und zu Kommandos entsprechend ihrer polizeilichen Ausbildung zusammengestellt. Weiterhin wurden Kraftfahrzeuge und Handfeuerwaffen zugeteilt. Ich selbst war dem Sonderkommando 4a zugeteilt worden.
2) Irgendwelche Bekanntmachungen über Absichten, Ziele oder Aufgaben waren zunächst nicht erfolgt. Im Laufe des 20. oder 21. Juni 1941 wurden den Kommandos Dolmetscher zugeteilt.
Standartenführer Blobel war als Kommandoführer des SK 4a bestimmt worden, und ich wurde von ihm zu Adjutantengeschäften herangezogen, obwohl es eine Planstelle ‚Adjutant‘ nicht gab.
3) Am 23. Juni 1941 fuhr das Sonderkommando 4a ab.
Im Laufe der nächsten Tage teilte mir Blobel mit, daß er sich  beim Oberbefehlshaber der 6. Armee – Generalfeldmarschall von Reichenau – zu melden habe, zwecks Einsatz im Bereich des rückwärtigen Armeegebietes. Bei dieser Meldung – am 26. oder 27. Juni – war ich anwesend. Blobel meldete dem Oberbefehlshaber, daß er Anweisung habe, sicherheitspolizeiliche Aufgaben im Bereich des rückwärtigen Armeegebietes der 6. Armee durchzuführen.
Auf Anfrage trug Blobel dem Oberbefehlshaber vor, daß darunter einerseits die Berichterstattung über alle  Lebensgebiete, insbesondere über politische Probleme falle und andererseits Erforschung, Festnahme und Vernehmung aller Personen, die die allgemeine Ruhe und Ordnung und insbesondere die Maßnahmen und Bewegungen der Wehrmacht störten. Blobel wies darauf hin, daß darunter insbesondere Agenten, Fallschirm-Agenten, Saboteure und Angehörige von Widerstandsgruppen fallen.
Der Oberbefehlshaber sagte dann zu Blobel, daß die Durchführung derartiger Aufgaben ihm in seinem direkten Armeebereich wichtiger sei.
Außerdem wies Blobel noch darauf hin, daß das Einsatzkommando 5 ebenfalls im rückwärtigen Heeresge-biet zum Einsatz gelangen solle, wie ihm bekannt sei.
Reichenau entschied daraufhin, daß das SK 4a ihm direkt unterstellt werde und in seinem Armeebereich zum Einsatz zu gelangen habe. Er behalte sich die örtlichen Tätigkeitsbereiche vor, im übrigen habe sich das SK 4a jeweils mit den zuständigen Feldkommandanturen bzw. mit den Kommandeuren der Divisionen ins Benehmen zu setzen und ihn laufend über alles zu unterrichten.
Reichenau und Blobel setzten ihre Besprechungen bei einem Spaziergang fort, an welchem ich aber nicht teilnahm.
Nach etwa einer halben Stunde kamen beide zurück, worauf inmeiner Anwesenheit der Oberbefehlshaber die wirtschaftliche Versorgung des SK 4a durch die das AOK (Armeeoberkommando) versorgenden Einheiten über einen Verbindungsführer zum AOK anordnete, der Ordonnanzdienste zwischen AOK und dem SK 4a zu versehen sowie alle Versorgungsprobleme zu erledigen habe.
Von Blobel wurde ich sofort als Verbindungsführer bestimmt.
Nach einer Besprechung der militärischen Lage an Hand der Lagekarten im Beisein weiterer Offiziere wurde ich zum Ic des AOK abgestellt.
4) Nach Beendigung dieser Besprechung begleitete ich Blobel nach Lublin, wo er mittels der Nachrichtenmittel des Kommandeurs der Sicherheitspolizei in Lublin einen Bericht über die Besprechung entsandte. Der Inhalt dieses Berichtes ist mir nicht bekannt.
5) An einem der folgenden Tage (wahrscheinlich dem 28.) hatte ich zur Klärung irgendeiner Versorgungsfrage die Ortskommandantur Sokal aufzusuchen. Da der Ortskommandant mich an meiner Uniform sofort als Angehörigen der Sipo erkannte, teilte er mir mit, daß in Sokal seit der Einnahme am 22. 6. 1941 täglich 10–15 deutsche Soldaten durch Heckenschützen ermordet worden sind. Er bedürfe deswegen weiterergeeigneter Hilfe, da die durchgeführten Vernehmungen weitere Kreise ergäben. Erfragte mich weiter, ob dafür nicht entsprechende Kräfte der Sipo vorhanden seien …
Nach kurzer Aufklärung durch mich über Aufgaben und Unterstellungsverhältnis gab er mir den Befehl, beim AOK 6 den sofortigen Einsatz des SK 4a in Sokal zu erwirken.
Das AOK 6 entsprach dem Verlangen und ich gab den Einsatzbefehl an das SK 4a weiter.
Anläßlich einer weiteren Fahrt in den nächsten Tagen nach Sokal zum SK 4a erhielt ich davon Kenntnis, daß auf Grund der Mitarbeit der Zivilbevölkerung und Wehrmacht zahlreiche Festnahmen erfolgt seien. Vom Kommandoführer des SK 4a erhielt ich Befehl, sofort beim AOK 6 entsprechende Geräte und Materialien für einen Panzerschrankbrechtrupp anzufordern und zu beschaffen. Durch diese Aufgabe und in den nächsten Tagen erfolgende mehrfache Verlegungen des AOK 6 fand ich dann erst wieder nach etwa 8–10 Tagen nach langem Suchen das SK 4a in Luck vor.
6) In den späten Nachmittagstunden eintreffend fand ich in der Unterkunft nur 2 Kommandoangehörige an, die vollständig verdattert und verstört mir mitteilten, daß sich in Luck grauenhafte Dinge ereignet hätten, Blobel dadurch einen Nervenzusammenbruch erlitten habe und vollkommen unzurechnungsfähig in seinem Zimmer liege. Die anderen seien alle unterwegs.
Ich ging dann in das Zimmer zu Blobel, um mich zu melden. Im ersten Augenblick erkannte er mich nicht. Nach einigen vollständig irren Worten teilte er mir dann in unzusammenhängender Weise mit, daß nach der Einnahme von Luck die Leichen von 4 deutschen Fliegern ausgegraben worden seien, die nach Angaben der Bevölkerung am 22. 6. bei Luck hatten notspringen müssen.
Die Obduktion der Leichen durch Wehrmachtsärzte habe ergeben, daß die 4 Flieger bei lebendigem Leibe mit einem Schweißgerät bearbeitet worden seien und zwar dergestalt, daß man ihnen Arme, Beine und den Kopf mit dem Schneidbrenner abgetrennt und den Körper gevierteilt habe.
Weiterhin seien auf der Burg mit Maschinengewehren und Handgranaten bearbeitete Leichen aufgefunden worden, etwa 2000 Ukrainer und Volksdeutsche, davon noch 20 in schwerverletztem Zustand lebend.
Die sofort durchgeführten Ermittlungen der Wehrmacht und des SK hätten ergeben, daß diese Greueltaten von der jüdischen Bevölkerung unter Führung eines jüdischen NKWDKommissars begangen worden wären. Der OB sei aus diesem Anlaß in Luck gewesen und habe als Vergeltungsmaßnahme die Erschießung von 3000 Juden angeordnet, wobei das SK 4a mitzuwirken hätte.
Blobel redete dann wieder völlig irre. Zu dieser Zeit kam ein Oberfeldarzt der Wehrmacht, der, wie er mir später mitteilte, Blobel schon mehrfach zur Behandlung aufgesucht hatte. In einer grundsätzlichen Besprechung mit dem Oberfeldarzt verlangte dieser die sofortige Überführung in ein Lubliner Seuchenlazarett wegen Typhusverdacht und der Notwendigkeit der Isolierung wegen momentaner geistiger Defekte. Der Zustand des Kranken verlangte tatsächlich sofortige Maßnahmen. Da mit einem geordneten Abtransport nicht gerechnet werden konnte, wurde eine Betäubungsinjektion durch den Arzt vorgenommen.
7) Während dieser Zeit waren Kommandoangehörige ein getroffen, die mir die Mitteilung Blobel’s über die Greueltaten bestätigten und auch von den Anordnungen des OB sprachen.
Mit den Leuten war im übrigen kaum zu reden, da sie alle mehr oder weniger kopflos waren. Das gleiche galt auch bezüglich der noch eintreffenden Führer.
Ich versuchte nun den Abtransport Blobel’s vorzubereiten.
Während dieser Zeit kehrte ein Panzerschrankbrechtrupp unter einem Führer zurück. Dieser übergab mir einen großen Stapel Akten mit der Mitteilung, daß es sich dabei um die Geheimakten der 5. russischen Armee handle, die sofort dem AOK 6 zu überbringen seien. Die Führer erklärten mir, den Abtransport Blobel’s durchführen zu wollen und wegen dieses Vorfalls selbst sofort den Chef der Einsatzgruppe C – SSBrigadeführer Dr. Rasch – zu unterrichten. Nach einem insgesamt 3–4stündigen Aufenthalt in Luck bin ich wieder zum AOK 6 zurückgefahren.
8) Nach Rückkehr zum AOK 6 teilte ich dem AO die Vorgänge in Luck mit. Dieser sagte mir, daß er bezüglich der Greueltaten und der Anordnung des OB unterrichtet sei. Ich erfuhr bei dieser Gelegenheit, daß laut Heeresermittlungen in Kremianiesz bei der Ankunft der Deutschen ca 180 tote Ukrainer und Volksdeutsche aufgefunden worden wären, in kochendem Wasser zu Tode gebrüht, etwa 18 seien noch in den Kesseln gelegen. Da die Veranlasserin eine jüdische NKWD-Kommissarin gewesen sei, habe die Bevölkerung nach Aufgabe der Stadt durch die Russen bis zur Ankunft der Deutschen (2–3 Stunden) alle erreichbaren Juden in Kremianiesz totgeschlagen.
gez. August Häfner.“
 „Die Unterschrift des August Hafner, z. Zt. Gerichtsgefangnis Nurnberg, dessen Personlichkeit durch mich, Ludwig Kohr, Assistent des Verteidigers des Angeklagten Paul Blobel im Fall 9, festgestellt wurde wird hiermit von mir beglaubigt und bezeugt
   Nurnberg, den 3. November 1947
gez. Ludwig Kohr
Die wortgetreue und richtige Abschrift des obigen Schriftstuckes bescheinigt
Nurnberg, den 10. November 1947
gez. Dr. W. Heim, Verteidiger“

Exhibit Nr. 6 Dok. Blobel

„Ich, August Häfner, geb. 31. 1. 1912 in Mellingen (Schweiz), zuletzt Obersturmführer und Kriminalkommissar, z. Zt. Untersuchungsgefängnis Nürnberg, nachdem ich zunächst darauf aufmerksam gemacht wurde, daß ich mich einer Bestrafung aussetze, falls ich eine falsche eidesstattliche Erklärung abgebe, sage aus und erkläre, daß meine Erklärung an Eidesstatt wahr ist und daß meine Erklärung als Beweis dem Militärgerichtshof II A im Fall 9, Justizpalast Nürnberg, Deutschland, vorgelegt werden soll, folgendes:
1)
Etwa Mitte August 1941 wurde mit der Einnahme Kiews gerechnet. Der Einsatzgruppenchef Dr. Rasch ordnete an, daß das SK 4a ein Vorkommando zum Belagerungskorps abzustellen habe, daß es dort die Ansprüche der Sipo auf die 2 NKWD-Gebäudekomplexe in Kiew anzumelden, zu vertreten und nach der Einnahme Kiews diese bis zum Eintreffen von Sipo-einheiten zu sichern habe. Von Blobel wurde ich dazu bestimmt. Mit 8 Unterführern und Mannschaften meldete ich mich dann beim Korps, das südlich von Kiew lag.
Am 14. 9. 1941 war ich beim SK 4a in Shitomir, wo mir der SS-Untersturmführer Janssen noch zugeteilt wurde. In den Abendstunden des 15. 9. 1941 war ich wieder beim Korps.
2)
Am 19. 9. 41 erfolgte ein deutscher Angriff, der gegen 11 Uhr Vormittags zur Einnahme Kiews führte. Ich selbst war kurz danach in Kiew. An der Peripherie brannten etwa an 4–5 Stellen einzelne Häuser oder Scheunen. In Kiew selbst brannten nur 2 oder 3 ganz kleine Häusergruppen. Von früherer Kampftätigkeit her waren 3 oder 4 kleine Häuserblocks beschädigt bzw. abgebrannt, und in der Bahnhofsgegend waren Beschädigungen durch frühere deutsche Fliegerangriffe.
Mehrere Brücken waren durch die Sowjets gesprengt. Die Innenstadt von Kiew war absolut unbeschädigt. In der Stadt selbst herrschte Ruhe und Ordnung.
Nach kurzem Aufsuchen der NKWD-Gebäude fuhr ich in mein Quartier zurück. Am 20. 9. 1941 genehmigte das Korps das Einrücken und die Inbesitznahme der Gebäude. Ich besetzte beide Gebäudekomplexe, mein eigenes Quartier schlug ich im Krolenkakomplex auf. Im Laufe des Nachmittags meldete ich mich beim Stadtkommandanten – einem General. Dort erfuhr ich, daß am Tage der Einnahme im Lenin-Museum 70 000 kg Sprengstoff mit einer Funkfernzündung aufgefunden wurde, daß genau 24 Stunden nach der Einnahme die Zitadelle mit dem gesamten deutschen Artilleriestab in die Luft flog und laufend Meldungen über kleine Gebäudesprengungen einliefen.
In den Abendstunden versuchte ich auf der direkten Straße Kiew-Shitomir zum Kommando nach Shitomir zu gelangen.
Wegen der Brückensprengungen vor Kiew mußten längere Umfahrten (Feldwege) benutzt werden. Infolge gewaltiger Verstopfung durch Kolonnen kam ich nur sehr langsam vorwärts und traf im Morgengrauen des 21. 9. 41 etwa 40–50 km westlich Kiew noch vor Erreichen der Hauptstraße Blobel mit seinem PKW. Nach Meldung und Berichterstattung teilte er mir mit, daß das Kommando in einer Sumpfstrecke sei und wegen der Verstopfung noch längere Zeit benötige, da außerdem auf der Umfahrtstraße die Trosse und Nachschubkolonnen Vorfahrtrecht hätten. Ich selbst sollte sofort zurückfahren und traf dann um die Mittagzeit wieder in Kiew ein.
Kurze Zeit danach flog die Feldkommandantur in die Luft. Im Unterkunftsgebäude der Offiziere erfolgte ebenfalls eine Explosion. Die dort gerade beim Mittagessen sitzenden Offiziere waren durcheinandergeschleudert worden. Ich traf sie alle in verletztem Zustand und in zerfetzten und verstaubten Uniformen an.
Zu diesem Zeitpunkt begann es im Trümmerhaufen der Feldkommandantur und in dahinterliegenden Häuserblocks zu brennen. Wegen Wassermangel waren Löschversuche vergeblich. Auch versuchten deutsche Pioniere durch Gegensprengungen vergeblich das Feuer einzudämmen.
3)
Am 22. 9. 41 wütete der Brand weiter, durch starken Wind hatte er die Straße übersprungen. Hunderte von Metern stand alles in Flammen. Alle Abwehrmaßnahmen blieben vergeblich.
Auf einem meiner häufigen Gänge bzw. Fahrten in die betreffenden Straßenzüge sah ich, daß Häuserblocks gesprengt wurden, die von dem Brandbereich noch Entfernungen bis zu 50 m hatten und daß gegenüber, also noch weiter entfernt, bereits weitere Häuserblocks brannten. Ich fragte 2 dort eingesetzte Offiziere nach diesen mich eigenartig berührenden Vorgängen.
Diese erklärten mir daraufhin, daß der Stadtkommandant angeordnet habe, daß so frühzeitig gesprengt werden solle, daß vor Näherrücken des Brandes noch alle Holzteile aus dem Sprengschutt entfernt und damit dem Feuer Einhalt geboten werden könne. Kaum hatten sie die letzte Sprengung durchgeführt gehabt, hätte der Häuserblock gegenüber zu brennen begonnen. Da ihnen dies mehr als mysteriös erschienen sei, seien sie mit Stoßtrupps in die neu brennenden Häuser eingedrungen und hätten feststellen müssen, daß in jedem Haus mehrere Juden mit Benzinkanistern gewesen seien, die überall Benzin ausgegossen und angezündet hätten. Etwa 60 Personen hätten sie in dieser Häusergruppe festnehmen und dem Stadtkommandanten zuführen lassen (sie selbst warteten eben auf die Rückkehr ihrer Mannschaften).
4)
Am 23. 9. 1941 wütete der Brand weiter, Teile eines  Feuerschutzpolizeiregimentes waren zum Löschen angesetzt, mußten aber das Eintreffen von Transportflugzeugen mit Schläuchen aus Deutschland abwarten.
5)
In den Abendstunden des 24. 9. 1941 traf Blobel ein.
Nachdem ich berichtet hatte, teilte er mir mit, daß für die Führer, die Lehrgangsteilnehmer in Berlin seien, Marschbefehl nach Berlin vorliege, da der Lehrgang dort am 1.10. weitergehe.
Wir selbst hätten nur noch das Eintreffen der fehlenden Führer abzuwarten. In den späteren Abendstunden fuhr Blobel in die Stadt; er kam mit einer Kopfverletzung zurück,die er durch ein Sprengstück erhalten hatte. …

(Beglaubigungen wie vorstehend)
__________

Paul Blobel wurde vom US-Militartribunal 1947 zum Tode verurteilt und 1951 in Landsberg hingerichtet.

Hans Fritzsche unter Eid

Hans Fritzsche, seit Sept. 1932 Leiter des drahtlosen Nachrichtendienstes beim Deutschen Rundfunk, seit Dez. 1938 Leiter der Abteilung „Deutsche Presse“ im Reichsministerium fur Volksaufklarung und Propaganda, seit Nov. 1942 Leiter der dortigen Rundfunkabteilung und Generalbevollmachtigter fur die politische Organisation des Grosdeutschen Rundfunks, weithin bekannt durch seine Sendungen „Es spricht Hans Fritzsche“,  erklarte vor dem Siegertribunal in Nurnberg am 27. + 28. Juni 1946 unter Eid:
„Verteidiger Dr. Fritz: Ich mus Sie also nach dem Judenmord fragen. Kannten Sie den Befehl Hitlers, den hier der Zeuge Hos bekundete, nach welchem die Juden ermordet werden sollten?
Fritzsche: Ich erklare unter meinem Eid, diesen Befehl kannte ich nicht. Wenn ich ihn gekannt hatte, hatte ich demjenigen, der ihn gab, nicht eine Stunde langer Gefolgschaft  geleistet.
Dr. Fritz: Haben Sie denn irgendwann einmal einen Hinweis bekommen auf die Totung einer groseren Anzahl von unschuldigen Menschen?
Fritzsche: Ja. Im Februar oder Marz 1942 erhielt ich einen Brief eines mittleren SS-Fuhrers aus der Ukraine.
Den Namen weis ich nicht mehr. Inhalt des Briefes: Der Schreiber sei Kommandeur einer SS-Einheit und habe den Befehl erhalten, Juden und die ukrainische Intelligenz seines Bezirkes zu toten. Er habe nach dem Erhalt dieses Befehles einen Nervenzusammenbruch erlitten und liege nun im Lazarett. Eine Beschwerde auf dem Dienstweg erscheine ihm unmoglich; er kenne mich zwar nicht, aber habe Zutrauen zu mir; vielleicht konne ich helfen. Er bitte, nicht seinen Namen zu nennen, da er mit dem Leben fur Verschwiegenheit hafte.
Ich rief, eigentlich ohne langere Uberlegung, nach dem Erhalt dieses Briefes sofort Heydrich an, den Obergruppenfuhrer, der damals Leiter des Reichssicherheitshauptamtes oder der Gestapo war. Ich kannte ihn personlich zwar kaum; aber er erklarte sich sofort bereit, mich zu empfangen. Ich war bei ihm und legte ihm schmucklos die Frage vor: Ist Ihre SS dazu da, Massenmorde zu begehen?
Heydrich zeigte sich auserst emport und erklarte folgendes:
Er habe kleinere oder grosere SS-Kommandos zu Polizeibewachungszwecken abgegeben an verschiedene Minister, Reichskommissare usw. Diese Kommandos seien schon mehrfach misbraucht worden, vielleicht sei dasselbe der Fall mit dem Kommando, das dem Gauleiter Koch zur Verfugung gestellt worden sei; er werde sofort eine Untersuchung anstellen.
Am nachsten Mittag rief mich Heydrich, wie er sagte, aus dem Hauptquartier an und teilte mir mit, tatsachlich sei diese Aktion versucht worden, und zwar auf Befehl Kochs. Koch hatte sich seinerseits auf den Fuhrer berufen, dieser habe aber noch nicht Stellung genommen. Ich wurde weiteres horen.
Zwei Tage spater bat mich Heydrich um einen Besuch und sagte, Hitler habe strikt erklart, einen solchen Befehl nicht gegeben zu haben. Koch behauptete nun ein Misverstandnis; eine Untersuchung gegen Koch sei eingeleitet.
Jedenfalls erklarte mir Heydrich, die Aktion werde nicht durchgefuhrt. …
Dr. Fritz: Er hat dann angefugt, Herr Prasident, das er kurz nach diesem Zusammentreffen mit Heydrich selbst – namlich der Angeklagte Fritzsche – Soldat geworden ist und ausdrucklich gebeten hat, zur 6. Armee, die damals in der Ukraine stand, kommandiert zu werden.
Vorsitzender: Wann war das?
Fritzsche: Februar/Marz 1942.
Dr. Fritz: Haben Sie in der Ukraine, als Sie nun als Soldat dort waren, versucht, die Angaben Heydrichs auf ihre Richtigkeit hin zu nachzuprufen?
Fritzsche: Ich hatte dazu keinerlei amtliche Befugnis!
Aber ich habe als alter Journalist selbstverstandlich Nachprufung auf eigene Faust angestellt.
Zunachst in Kiew bei der dortigen deutschen Rundfunkstelle. Ergebnis: Jawohl, es sind einige Erschiesungen vorgekommen, und zwar nach der Sprengung einiger Hauserblocks in Kiew, wobei viele deutsche Soldaten ums Leben kamen! Aber es waren Erschiesungen nach standgerichtlicher Verurteilung.
Dann fuhr ich drei Tage kreuz und quer uber Land zwischen Kiew und Poltawa. Meist ganz allein. Ich fand eine Bevolkerung im tiefsten Frieden; keinerlei Zeichen von Terror; ich wurde ubrigens selbst sehr gut aufgenommen.
In Poltawa hielt ich dann Rucksprache bei Offizieren und Soldaten, da wurde mir auch wieder gesagt: Jawohl, einige Urteile von Kriegsgerichten; Grund: Sabotage.
Dann besuchte ich in Charkow selbst das dortige SSKommando und sprach mit dem dortigen Sturmfuhrer Rexlach. Er stritt jede Erschiesungsaktion ab. Er zeigte mir das Gefangnis, es waren etwa 50 Personen darin, nicht mehr.
Ich fragte nach Lagern, er erklarte, es gabe solche nicht.
Dann machte ich noch Besuche bei einer ukrainischen Familie; dann fragte ich einen deutschen Landwirtschaftsfuhrer in Bjelgorod. Das Ergebnis war wieder wie immer: Erschiesungsaktionen haben nicht stattgefunden.
Da allerdings nahm ich als sicher an, das es eine versuchte Einzelaktion war, die nicht durchgefuhrt wurde.
Dr. Fritz: Hatten Sie nicht schon vor jenem Brief eines SS-Fuhrers aus der Ukraine Verdacht geschopft, vielleicht aus den Rundfunksendungen der Alliierten, die Ihnen ja doch zuganglich waren?
Fritzsche: Diese Rundfunksendungen waren mir zuganglich. Ich lies Berichte uber Greueltaten damals sogar besonders sammeln und lies sie herausziehen aus den riesigen Paketen der taglichen Aufnahmen feindlicher Rundfunksendungen. Ich lies diese Nachrichten dann nachprufen.
Dr. Fritz: Wer besorgte diese Nachprufungen?

Фото: In Peenemünde 1944. Links Hans Fritzsche, Bildmitte mit Blick  nach rechts SS-Sturmbannführer Otto Skorzeny.

Fritzsche: Der zustandige Referent, der Oberregierungsrat Korber, Leiter des Referats «Schnelldienst» in der Presseabteilung, oder einer seiner Mitarbeiter, oder ich selbst.
Dr. Fritz: Bei wem wurde nachgepruft?
Fritzsche: Es wurde nachgefragt beim Reichssicherheitshauptamt, weil da meistens in diesen Meldungen von der SS oder Gestapo als den Mordern bei solchen Greueltaten gesprochen wurde. … Es wurde nachgefragt bei den einzelnen Sachreferenten, und ich bin nicht im Zweifel daruber, das auch nachgefragt wurde bei dem hier im Prozes erwahnten Eichmann. Im ubrigen wurde nachgefragt bei dem Sturmbannfuhrer Spengler oder bei seinem Vertreter von Kielpinsky, beide Angehorige des Amtes, das damals oder spater Ohlendorf ubernahm, der auch als Zeuge erschien. Oft wurde auch nachgefragt bei den Ausenstellen des RSHA, bei den sog. Staatspolizeileitstellen, dann, wenn es sich um Nachrichten aus einem bestimmten Bezirk handelte.
Dr. Fritz: Welche Antworten erhielten Sie dann?
Fritzsche: Wir erhielten immer die Antwort, die fragliche Nachricht sei entweder ganz falsch und frei erfunden, oder die Nachricht habe diesen oder jenen rechtmasigen Hintergrund. Oft wurden Angaben von Zahlen und Details gemacht, die dann einfach entwaffnend wirkten.
Dr. Fritz: Gibt es hieruber Aufzeichnungen?
Fritzsche: Jawohl. Die wichtigeren unter diesen Fragen und Antworten wurden aufgeschrieben, zum Teil sogar vervielfaltigt und verschiedenen Stellen innerhalb und auserhalb des Propagandaministeriums zugeleitet. Alles Material war gesammelt in dem Archiv »Schnelldienst«, das ich hier beantragte, das mir bewilligt wurde und das nicht gefunden wurde.
Dr. Fritz: Haben Sie diese Antworten dann einfach geglaubt?
Fritzsche: Ich habe sie geglaubt, denn es waren Auskunfte schlieslich ja doch amtlicher Stellen, und auserdem hatte ich mehrfach erlebt, das die Richtigkeit solcher Auskunfte von dieser Stelle auch drastisch erwiesen wurde.
Dr. Fritz: Wie meinen Sie das?
Fritzsche: Ich darf ein Beispiel nennen: Die erste Propagandaaktion  des Krieges war die von Warschau ausgegangene Meldung der Zerstorung des Bildes der »Schwarzen Muttergottes von Tschenstochau«.
Die Nachricht nahm ihren Weg durch die Welt. Wir brachten deutsche und auslandische Journalisten nach Tschenstochau. Die konnten sich davon uberzeugen, das die Nachricht nicht stimmte. Aber ich mus hier ganz ehrlich sein und sagen, das ich auf diese Frage meines Verteidigers eigentlich ein anderes Beispiel nennen wollte, eine andere Nachricht, die in einer fur mich ganz uberraschenden Weise vor zwei, drei Tagen in diesem Gerichtssaal ein Nachspiel hatte. Die englische Zeitung  News Chronicle  hatte am 24. September 1939 die Nachricht gebracht, das die deutschen …
Vorsitzender: Was ist der Beweiswert des Artikels im News Chronicle vom Jahre 1939?
Dr. Fritz: Der Angeklagte will dem Gericht beweisen, das er feststellen muste, das viele Meldungen des Auslandes uber deutsche Greueltaten tatsachlich falsch waren, so das er dann den amtlichen Stellen …
Vorsitzender: Wir brauchen keine Einzelheiten hieruber. Zweifellos gab es haufig Berichte, die nicht genau waren. Wir wunschen nicht, das Sie sich in Einzelheiten verlieren. …
Fritzsche: Einer meiner Mitarbeiter sammelte einmal unter dem Titel »In acht Kriegswochen 107mal gelogen« das entsprechende Material. Ich mochte nur einen Satz hierzu sagen. Die Zusammenstellung solcher Falschmeldungen des Gegners gab mir ein Gefuhl der moralischen Uberlegenheit uber eine solche Art von Berichterstattung, und dieses Gefuhl war die Grundlage meiner spateren Arbeit, die ohne dieses Gefuhl nicht zu erklaren ware.
Dr. Fritz: Kamen Sie nicht auf den Gedanken, das solche Falschmeldungen eben nur zu Anfang des Krieges mitunterlaufen seien?
Fritzsche: Nein, auf diesen Gedanken kam ich nicht.
Die Meldungen waren anfangs zu haufig; ich konnte sie auch in der Folgezeit noch beobachten, zum Teil an meinem eigenen Leibe. … Nur eine von vielen Behauptungen. Es wurde in einer feindlichen Frontpropagandaschrift mir der Vorwurf gemacht, ich hatte 600 000 Schweden-Kronen …
Vorsitzender: Was will er jetzt sagen? Was ist der Zweck der Sache?
Dr. Fritz: Er will ein Beispiel bringen von einer Falschmeldung des Auslandes, die seine eigene Person betrifft. Er wollte das ganz kurz machen.
Vorsitzender: Wie ich bereits gesagt habe, wurden zweifellos in der auslandischen Presse wie in jeder Presse irrtumliche Berichte veroffentlicht. Wir konnen derartige Dinge nicht untersuchen.
Dr. Fritz: Ich gehe dann weiter zu einer anderen Frage.
Hatten Sie nicht als erfahrener Spezialist im journalistischen Nachrichtenwesen das Gefuhl, das da, wo Rauch ist, auch Feuer sein mus? Glaubten Sie nicht, das wenigstens etwas wahr sein mus von den feindlichen Meldungen uber Mordtaten im deutschen Machtbereich?
Fritzsche: Dieses Gefuhl hatte ich gerade als Nachrichtenfachmann nicht. Ich habe immer wieder gedacht, aber auch immer wieder offentlich erinnert an eine Falschmeldung aus dem Ersten Weltkrieg und bitte um die Erlaubnis, diese kurz erwah40 nen zu durfen, weil sie mit zu den Grundlagen der Propaganda gehort, die ich betrieb.
Vorsitzender: Nein. …
Dr. Fritz: Ich gehe dann zu einer anderen Frage uber.
Aber Sie wusten doch sicher, das die Juden aus dem Reich transportiert wurden. Sie bemerkten doch sicher, das sie aus dem Strasenbild verschwanden?
Fritzsche: Jawohl, das bemerkte ich, obwohl dieser Vorgang sich ganz allmahlich abspielte. Daruber hinaus horte ich einmal, wie Dr. Goebbels auf der Ministerkonferenz sagte, er habe als Gauleiter von Berlin die Forderung gestellt nach Abtransport der Juden.
Dr. Fritz: Wohin wurden die Juden denn dann nach Ihrer Ansicht gebracht, und was sagte man Ihnen daruber?
Fritzsche: Dr. Goebbels sagte mir, sie kamen in Reservate in Polen. Niemals ist die Behauptung oder auch die Vermutung aufgetaucht, das sie in Konzentrationslager kamen oder gar ermordet wurden.
Dr. Fritz: Erkundigten Sie sich nach solchen Reservaten, in die die Juden angeblich gebracht wurden?
Fritzsche: Naturlich tat ich das. Ich erfuhr einiges, zum Beispiel von einem fruheren Mitarbeiter, der dann ubergetreten war in die Verwaltung des Generalgouvernements und eine Art Oberlandrat wurde im Bezirk Biala-Podlaska.
Er sagte, dieser sein Bezirk sei Judenbezirk geworden. Er schilderte mir mehrfach die Ankunft und Unterbringung von Transporten, sprach auch von den Schwierigkeiten  und von dem Einsatz der Juden als Handwerker oder auf Plantagen. Seine ganze Schilderung war vom Geiste der Menschlichkeit getragen und sagte, bei ihm hatten es die Juden besser als sie es im Reich hatten.
Dr. Fritz: Wie hies Ihr Gewahrsmann?
Fritzsche: Oberregierungsrat Hubert Kuhl.
Dr. Fritz: Horten Sie auch Ungunstiges uber die Deportierten Juden?
Fritzsche: Ja. Der Sturmbannfuhrer Radke im Stabe des Reichsfuhrers-SS berichtete, vielleicht im Winter 1942, die Sterblichkeit der Juden in den ostlichen Ghettos sei anormal hoch durch die Umstellung der Lebensverhaltnisse von geistiger auf Handarbeit, und es habe sogar einzelne Falle von Fleckfieber gegeben.
Mir berichtete auserdem Dr. Tauber, der Leiter des Judenreferats der Abteilung »Propaganda«, im Jahre 1941, es sei, wenn ich mich recht erinnere, bei der Besetzung von Lemberg und Kowno zu Judenpogromen gekommen, und zwar durch die einheimische Bevolkerung. Er versicherte mir gleichzeitig, von deutscher Seite sei hiergegen eingeschritten worden. …
Dr. Fritz: Haben Sie denn in der letzten Zeit des Krieges nicht versucht, etwas uber das Gesamtschicksal der Juden zu erfahren?
Fritzsche: Ja, ich nutzte eine Gelegenheit aus, uber die ich an anderer Stelle noch kurz sprechen werde. Ich fragte Mitarbeiter des Obergruppenfuhrers Glucks in Oranienburg-Sachsenhausen nach den Juden. Die Antwort war, ganz kurz zusammengefast: Die Juden stunden unter dem besonderen Schutz des Reichsfuhrers-SS. Dieser wunsche mit ihnen ein politisches Geschaft zu machen. Er sehe sie als eine Art von Geiseln an, und er habe den Wunsch, das ihnen nicht ein Haar gekrummt werde. …
Ich bin als ein Journalist, der in jener Zeit gearbeitet hat, der festen Uberzeugung, das deutsche Volk kannte den Massenmord an den Juden nicht; was auch immer an Behauptungen aufgestellt wurde, das waren Geruchte, und was an Nachrichten in das deutsche Volk hineindrang von ausen, das wurde amtlich immer und immer wieder dementiert.
Ich kann, weil mir gerade diese Unterlagen fehlen, aus dem Gedachtnis nicht mehr einzelne Dementies zitieren, aber an einen Fall erinnere ich mich mit besonderer Deutlichkeit. Es war der Augenblick, als von russischer  Seite nach der Wiedereroberung von Charkow dort ein Prozes veranstaltet wurde, in dem zum erstenmal gesprochen wurde von Totung mit Gas.
Ich lief mit diesen Berichten zu Dr. Goebbels und fragte ihn, wie es damit stunde. Er erklarte, er wolle die Sache untersuchen, er wolle sie mit Himmler besprechen und mit Hitler. Am nachsten Tage kundigte er mir ein Dementi an.
Dieses Dementi wurde dann nicht offentlich ausgegeben, und zwar mit der Begrundung: Man wunsche in einem deutschen Prozes die Dinge, die da klargestellt werden musten, noch deutlicher zu machen. Ganz ausdrucklich ist mir aber von Dr. Goebbels erklart worden: Die Gaswagen, die in dem russischen Prozes erwahnt worden waren, waren ein reines Produkt der Fantasie; es gabe keine tatsachliche Unterlage dafur. …“ 75)
Hans Fritzsche wurde vom IMT am 1. 10. 1946 freigesprochen.
Wir haben dieses Zeitdokument hier abgedruckt, weil auch dieses bestatigt:
1.) Einen Massenmord an Juden unmittelbar nach der Eroberung von Kiew Ende September 1941 hat es nicht gegeben, denn dieser hatte sich, wie es sich auch aus den Darlegungen von Hans Fritzsche ergibt, – mit und ohne Umweg uber das feindliche Ausland – bis zur hochsten deutschen Fuhrungsebene herumgesprochen und weltweit erkennbare Reaktionen ausgelost.
In diesem Zusammenhang sollte man sich das Buch von Louis FitzGibbon „Das Grauen von Katyn – Verbrechen ohne Beispiel“ durchlesen, um zu erkennen, welch weltweites Echo das abrupte Ausbleiben jedweder Nachrichten der 14 500 polnischen Offiziere aus den sowjetischen Gefangenenlagern von April 1940 bis zur Aufdeckung der Massengraber Anfang April 1943 durch die Deutsche Wehrmacht hervorgerufen hatte! Nach jedem einzelnen Schicksal wurde gefahndet, auf allen Ebenen der internationalen Diplomatie und Geheimdienste! – Im Fall Babi Jar – bei der doppelten Anzahl Menschen – nichts dergleichen!
2.) Da von sowjetischer Seite auch „die Massenmorde von Kiew“ mit angeblichen deutschen „Gaswagen“ in Verbindung gebracht, letztere Behauptungen jedoch ebenfalls erst „nach dem Fall von Charkow“ (1943) bzw. nach Kriegsende vorgetragen worden sind, wobei nach wie vor keine der „Tatwaffen“ nachgewiesen werden konnten, erweist sich auch diese Unterstellung als Propagandaluge.
Dies allein schon aus dem Grund, weil die sowjetischen Partisanenverbande insbesondere in der Ukraine schon  sehr viel fruher solches „Wissen“ an ihre Zentrale in Moskau weitergeleitet hatten, die Welt also sehr viel fruher als durch einen „Prozes in Charkow“ im Jahre 1943 (Eroberung von Charkow am 23./24. August 1943) hatte informiert sein mussen.

Für diese elektronische Auflage wurden die folgenden Korrekturen vorgenommen :
S. 9, Bildlegende : stellvertrender – stellvertretender
S. 11, Bildlegende : Ssambek – Sambek
S. 14, 2. Sp., Z. 3 : um 14.5000 – 14 500
S. 15, 1. Sp., Z. 9 v.u. : Versorgungsschwierigkeien
– Versorgungsschwierigkeiten
S. 18, 2. Sp., Z. 29 : Insspektorat – Inspektorat
S. 21, 1. Sp., Z. 4 : Entheit – Echtheit
S. 23, 1. Sp., Z. 3 v.u. : Einsatzgrupope – Einsatzgruppe
S. 25, Bildlegende : Vergroserete – Vergroserte
S. 29, 1. Sp., Plakattext : Monatg – Montag
S. 40, 1. Sp., Z. 9 v.u. : Obergruppenfuhres –  Obergruppenfuhrers

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1) Wolfgang Benz (Hrsg.), „Legenden, Lugen, Vorurteile. Ein Lexikon zur Zeit geschichte“, Munchen 1990, Stichwort: Babi Jar, S. 39–40.
Uberhaupt ist es grotesk, ja unverschamt, das Prof. Wolfgang Benz seine diesbezugliche „Beweisfuhrung“ auf nichts anderes stutzt als auf Krausnick/ Wilhelm, „Die Truppe des Weltanschauungskrieges. Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD“, Stuttgart 1982 sowie auf Staatsanwalt Willi Dresen, Ernst Klee, Volker Ries mit ihren primitiven Diffamierungs- und Greuellugenbuchern „≫Schone Zeiten≪ Judenmord aus der Sicht der Tater und Gaffer“ und „≫Gott mit uns≪ Der deutsche Vernichtungskrieg im Osten 1939 –1945“, Frankfurt/M 1988+1989. (Vgl. hierzu HT Nr. 16, 17+43) Gleichermasen abartig ist ein Schreiben des Instituts fur Zeitgeschichte vom 29.8.1991, unterzeichnet von Hellmuth Auerbach, das ebenfalls auf diese Bucher als Beweisquelle verweist.
2) IMT, Bd. VII, S. 612–613.
3) IMT, Bd. VII, S. 504.
4) Vgl. die sowjetamtlichen Veroffentlichungen in Historische Tatsachen Nr. 50, S. 46.
5) IMT, Bd. VII, S. 652–653.
6) Erhard Roy Wiehn (Hrsg.), „Die Schoah von Babi Jar – Das Massaker deutscher Sonderkommandos an der judischen Bevolkerung von Kiew 1941 funfzig Jahre danach zum Gedenken“, Konstanz 1991, S. 154 + 106.
7) Vgl. Historische Tatsachen  Nr. 40.
8) „Überdies kam noch die Tatsache hinzu, daß die Juden an den Brandlegungen teilgenommen hatten“, – so US-Anklagevertreter Benjamin B. Ferencz im Einsatzgruppenprozes 1947. – KV-Prozesse, Fall IX Rep. 501, XXVI E 8, S. 11 (Staatsarchiv Nurnberg).
9) Die JTA-Informationen wurden dem Verfasser von einem seriosen Forscher aus den USA zugeleitet.
10) New York Times, 29. November 1943
11) Wir berichteten in Historische Tatsachen Nr. 48 S. 18 ff daruber.
12) Hans-Heinrich Nolte, „Der deutsche Uberfall auf die Sowjetunion 1941 –
Text und Dokumentation“, herausgegeben von der Niedersachsischen Landeszentrale fur politische Bildung, Hannover 1991, S. 66–68 („Massenvernichtungen in Fabrikform“)
13) Ernst Klee + Willi Dresen, „Gott mit uns – Der deutsche Vernichtungskrieg im Osten 1939–1945“, Frankfurt/M 1989, S. 118.
14) Erhard Roy Wiehn (Hrsg.), „Die Schoah von Babi Jar“, aaO. S. 88.
15) Semit – Das deutsch-judische Meinungs- + Zeitungsmagazin, 6072 Dreieich
3, Buchschlager Allee 28, 1991, Nr. 4, S. 68.
16) Erhard Roy Wiehn (Hrsg.), „Die Schoah von Babi Jar“ aaO. S. 348, 112, 165.
17) Enigma = deutsche Chiffriermaschine;
Whitehall = Sitz der britischen Dechiffrierbehorden
18) Erhard Roy Wiehn (Hrsg.), „Die Schoah von Babi Jar“, aaO. S. 113
19) F.H. Hinsley, „British Intelligence in the Second World War – Its Influence on Strategy and Operations“, London 1991 (first published 1981), His Majesty’s Stationary Office, Vol. II, S. 58, 59, 61, 68.
20) The Jewish Black Book Committee, „The Black Book – The Nazi Crime against the Jewish People“, New York 1946, S. 359–361. – Das Herausgeber-Komitee setzt sich zusammen aus: World Jewish Congress, New York, Jewish Antifascist Committee, Moskau, Vaad Leumi (Jewish National Council of Palestine), Jerusalem, American Committee of Jewish Writers, Artists and Scientists, New York.
21) Hans-Dieter Schmid /Gerhard Schneider/Wilhelm Sommer (Hrsg.), „Juden unterm Hakenkreuz“, Dusseldorf 1983, Band 1–2, S. 161–164. + Lea Rosh, Eberhard Jackel (Hrsg.), „Der Tod ist ein Meister aus Deutschland“, Hamburg 1990, S. 45–52. + Hans-Heinrich Nolte, „Der deutsche Uberfall auf die Sowjetunion 1941 – Text und Dokumentation“, Hannover 1991, herausgegeben von der Niedersachsischen Landeszentrale fur politische Bildung, S. 67.
22) „Der verdammte Krieg – Das Unternehmen Bararossa“,ein Gemeinschaftsprojekt
des ZDF + Gosteleradio, Mainz 1991, S. 27.
23) Guido Knopp, „Der verdammte Krieg – Das Unternehmen Barbarossa“, Munchen 1991, S. 132
24) Erhard Roy Wiehn (Hrsg.), „Die Schoah von Babi Jar“, aaO. S. 175, 252, 176
25) so „berichtete ein Angehöriger des Einsatzkommandos“, unbekannt, wer.
26) Erhard Roy Wiehn (Hrsg.), „Die Schoah von Babi Jar“, aaO. S. 159. – Vgl. auch Fn. 1)
27) Erhard Roy Wiehn, (Hrsg.), „Die Schoah von Babi Jar“, aaO. S. 82.
28) Süddeutsche Zeitung, 28. September 1991, S. 49.
29) Erhard Roy Wiehn, „Die Schoah von Babi Jar“, aaO. S. 337 + 93
30) Man erinnere sich der analogen „Enterdungs- und Verbrennungsgeschichte“, als ein ebenfalls anonym bleibender „Experte aus Deutschland nach Treblinka kam“, um dort die gleichen mythologischen Leistungen zu vollbringen. – Vgl. Historische Tatsachen Nr. 44, S. 7.
31) Ernst Klee / Willi Dresen, „≫Gott mit uns≪ Der deutsche Vernichtungskrieg im Osten 1939–1945“, Frankfurt/M 1989 S. Fischer Verlag, S. 133–136.
32) Erhard Roy Wiehn (Hrsg.), „Die Schoah von Babi Jar“, aaO. S. 103 + Nurnbg. NO-3947 KV-Prozesse Fall IX, Rep. 502 Bl. 942–944, Staatsarchiv Nurnberg. Einem anderen Affidavit dieser Art zufolge – NO-3824 – „bezeugte Blobel“ am 6. 6. 1947: „Im September oder Oktober 1941 erhielt ich von der Einsatzgruppe unter Dr. Rasch einen Gaswagen. … Dieser bestand aus einem 3-Tonnen Lastwagen, der vollkommen luftdicht abgeschlossen war und in dem ungefähr 30–40 Leute Platz hatten. Nach ungefähr 7–8 Minuten waren sämtliche Insassen tot.“ – Selbst das Institut fur Zeitgeschichte in Munchen bestatigt, das diese Aussage nicht stimmen kann: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 1987, S. 412, Fusnote 65. Die dortige Darlegung „Die Entwicklung der Gaswagen beim Mord an den Juden“ bedarf einer gesonderten kritischen Analyse.
33) Charkow, am 23. August 1943 von deutschen Truppen geraumt, = 350 km sudostlich von Kiew  
34) Percy E. Schramm (hrsg.), „Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht, 1943, Teilband II, Munchen 1982, S. 1022, 1128, 1148.
35) Schreiben des Bundesarchivs/Militararchivs Freiburg vom 26.11.1991.
36) KV-Prozesse, Fall IX, Rep. 501, XXVI, E 8, S. 19 + E 5, S. 18; Staatsarchiv Nurnberg.
37) Militararchiv Freiburg, Aktenzeichen: RH 26 - 454/28.
38) John F. Oppenheimer, „Lexikon des Judentums“, New York, Mitherausgeber Emanuel Bin Gorion, Tel Aviv, E. G. Lowenthal, London – Berlin, Hanns G. Reissner, New York; deutsche Ausgabe Gutersloh – Berlin – Munchen – Wien, Verlagsgruppe Bertelsmann 1971.
39) Unterlagen hieruber aus ukrainischen Emigrantenkreisen in Stamford/USA im Archiv des Verlages.
40) Erhard Roy Wiehn (Hrsg.), „Die Schoah von Babi Jar“, aaO. S. 138.
41) ebenda S. 427.
42) Allgemeine Jüdische Wochenzeitung Nr. 46, 10. October 1991, S. 3.
43) Erhard Roy Wiehn (Hrsg.), „Die Schoah von Babi Jar“, aaO. S. 25.
44) ebenda S. 27.
45) Vgl. Staatsanwalt Willi Dresen von der Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg mit seinen Buchern „Gott mit uns“ und „Schone Zeiten“, die vom Verf. vorgelegten Falschungsnachweise und den Ausgang der Straf- und Disziplinaranzeigen in Historische Tatsachen Nr. 43, S. 32 ff sowie Nr. 49, S. 11.
46) Man achte auf das falsche Datum „30. Sept.“, anstatt des sonst ublicherweise genannten „29. Sept.“.
47) Fur die Massenmorde an den 14 500 polnischen Offizieren im Wald von Katyn und weiteren Platzen wurden in einem sowjetischen Schauprozes bekanntlich 7 deutsche Offiziere hingerichtet, obgleich die Sowjets selber die Morder gewesen waren. Derart verlogene und verbrecherische Grundlagen kennzeichneten die gesamte sowjetische politische „Justiz“! Vgl. Historische Tatsachen Nr. 48, S. 18.
48) Vgl. Historische Tatsachen Nr. 48, S. 28.
49) KV-Prozesse Fall IX, Rep. 501, E 6, Closing Brief des Verteidigers Dr. Willi Heim, S. 31 a – 34 + ebenda E 4, S. 3 a; eidesstattliche Erklarung seines Kraftfahrers Walter Ostermann am 23. 12. 1947.
50) Ernst Klee und Willi Dresen (Hrsg.), „Gott mit uns – Der deutsche Vernichtungskrieg im Osten 1939–1945“, Frankfurt/M. 1989, S. 118–122.
51) Wolfgang Banz, „Dimension des Volkermords“, Munchen 1991, S. 442.
52) Bundesarchiv Koblenz, Signatur R 58/217 + 218.
53) Die Zahl „50“ fur das Vorkommando, wie sie in der Ereignismeldung (Em) 106, S. 9 erwahnt ist, ist falsch: das gesamte Sonderkommando hatte als höchsten Personalbestand nur 52 Mann! Vgl. S. 29. – Auf die tatsachliche Einsatzstarke des SK 4a kommen wir noch zuruck.
54) KV-Prozesse Fall IX, Rep. 50 XXVI, A 20, S. 1601 (Staatsarchiv Nurnberg)
55) Institute for Jewish Affairs, „Hitler’s Ten-Year War on the Jews“, New York 1943, S. 186 + Walter H. Sanning, „Die Auflosung des osteuropaischen Judentums“, Tubingen 1983, S. 112, 109, 80 + Gerald Reitlinger, „Die Endlosung“, Berlin 1953, S. 256.
56) Urteilsbegrundung zum Fall IX (Einsatzgruppenprozes) S. 4263, deutsch.
57) Percy Schramm (Hrsg.), „Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht“, Teilband II 1940–1941, Munchen 1982, S. 648, 649.
58) Gerald Reitlinger, „Die Endlosung“, Berlin 1953, S. 262.
59) Das von Gerald Reitlinger in „Die Endlosung“ S. 262 angegebene Datum – 26. September – der angeblichen „Maueranschlage“ ist von ihm frei erfunden, denn seine angegebenen Quellenbezuge enthalten dieses Datum nicht. Offensichtlich war ihm der kurzfristige „Maueranschlag“ von weniger als einem Tag selbst mystisch vorgekommen, um ein Zusammenstromen von mehr als 30 000 Menschen mit Sack und Pack und Kind und Kegel auszulosen.
Denn wenn die Plakate erst am 28. September zum Ankleben zur Verfugung standen, so konnten sie am Morgen dieses Tages noch nicht uberall an den Mauern prangen.
60) KV-Prozesse, Fall IX, Rep. 501, XXVI E 6, S. 30
61) ebenda E 5, S. 10 + 13, Staatsarchiv Nurnberg
62) Helmut Krausnick / Hans-Heinrich Wilhelm, „Die Truppe des Weltanschauungskrieges – Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD 1938– \1942“, Stuttgart 1981, S. 129 + 131. – Ic = Offizier im Fuhrungsstab des Heeres (Heeresgruppe, Armee, Division) fur Feindaufklarung, Abwehr und geistige Betreuung.
63) KV-Prozesse, Fall IX, Rep. 501, XXVI E6, S. 13 + 28 a + 29; – + Rep. 50, A 20, S. 1601–1603. – + Rep. 501, E 4 S. 1–2, Staatsarchiv Nurnberg
64) Erhard Roy Wiehn (Hrsg.), „Die Schoah von Babi Jar“, aaO. S. 137.
65) ebenda S. 137 + 84 + Gerald Reitlinger, „Die Endlosung“, aaO. S. 263.
66) Die Welt, 2. August 1991
67) Nachdem Elie Wiesel „mit ansehen mußte, wie lebende Babies in die Flammengeworfen wurden“:
„Meine Kolonne, angeführt von einem SS-Mann, kam bis 3, bis 2 Schritte zu dieser Grube – dann kommandierte man uns »rechts um«! Wir waren erleichtert, zurück in die Baracke marschieren zu können.“ …
„In Buchenwald wurden jeden Tag 10 000 Menschen getötet. Ich war immer beim letzten Hundert und kam nahe zum Tor; aber immer stoppte die Kolonne. Warum? …“
– Elie Wiesel, „La Nuit“ („Die Nacht“), Paris 1958, S. 57–60 + 87.
68) KV-Prozesse, Fall IX, Rep. 501 XXVI E 6, Closing Brief Dr. Willi Heim S. 2.
69) Genau diese geschichtswidrige Unterstellung der Gegner des Nationalsozialismus ist es, die den falschen Ausdruck „51 000 Exekutionen wurden erreicht“ psychologisch erklarlich macht.
70) Allgemeine Jüdische Wochenzeitung, 10. Oktober 1991, S. 3. + u. a.
71) US-Militartribunal II, Fall 9, Rep. 501 XXVI E 5, S. 4–5. – Staatsarchiv Nurnberg, Archivstr. 17.
72) KV-Prozesse Fall IX, Amerikanisches Militartribunal II A, Rep. 501, XXVI E 1, Akte im Staatsarchiv Nurnberg.
73) Vgl. Historische Tatsachen Nr. 16, S. 13, 19, 32 + Nr. 17, S. 32.
74) KV-Prozesse Fall 9, Rep. 501 – XXVI S. 16 f. – Staatsarchiv Nurnberg.
75) IMT, Bd. XVII, S. 191–201.

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